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Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-10

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-10

Wortprotokoll

Es war am 28. September 2011 - wir tagten damals in Zimmer 301, weil der Saal renoviert wurde -, als wir im Ständerat nach einer intensiven, zum Teil auch heftigen und sehr kontroversen Diskussion über den Armeebericht 2010 die definitiven Eckwerte für den Planungsbeschluss festlegten. Der Bundesrat wollte eine Armee, die 80 000 Armeeangehörige umfasste, in der jährlich 5 Millionen Diensttage geleistet würden und die 4,4 Milliarden Franken kosten sollte. Der Tiger-Teilersatz sollte gemäss Bundesrat bis 2015 hinausgeschoben werden, wie das im Armeebericht nachzulesen ist. Andere im Parlament eingebrachte Modelle gingen von 120 000 Armeeangehörigen und Kosten in der Höhe von 5,4 Milliarden Franken aus - so lautete damals der erste Beschluss des Ständerates. Die Räte stritten sich heftig und leidlich über den Umfang und die Kosten der Armee. Schliesslich einigte man sich auf die Variante 100 000 Armeeangehörige, 5 Millionen Diensttage und einen Ausgabenplafonds von 5 Milliarden Franken; dieser sollte die Schliessung von Ausrüstungslücken und den Ankauf von neuen Kampfflugzeugen enthalten.

Die Quintessenz unserer damaligen Diskussion war die Frage, wie wir den Verfassungsauftrag der Armee erfüllen könnten und wie wir unter dieser Prämisse die Ausgestaltung und Finanzierung der Armee zusammenbringen würden. Was wir nun vor uns liegen haben, ist die Umsetzung dieses Planungsbeschlusses, den wir 2011 getroffen haben. Verändert hat sich die Ausgangslage insofern, als die Beschaffung des Kampfflugzeug-Ersatzes fürs Erste abgelehnt worden ist. Rückblickend lässt sich dazu vielleicht sagen, dass der damalige bundesrätliche Vorschlag, den Zeitpunkt der Beschaffung auf 2015 hinauszuschieben, gar nicht so falsch gewesen ist. Was uns der Bundesrat mit seiner Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee nun unterbreitet, kommt dem von uns gefassten Planungsbeschluss recht nahe und gibt das wieder, was wir 2011 nach der langen Diskussion beschlossen haben. Die Diskussion über den Armeebestand nun erneut aufzurollen, wie es der vorliegende Antrag Föhn will, kommt aber einer Verkennung der damals von uns - nicht vom Bundesrat - gefassten Beschlüsse gleich und ist demzufolge abzulehnen.

Unsere SiK hat sich leidlich Mühe gegeben, die bundesrätliche Vorlage intensiv zu prüfen. Wir haben uns dazu auch die notwendige Zeit genommen. Wir schlagen auch einige Änderungen vor, bei denen wir überzeugt sind, dass die Armee daraus einen zusätzlichen Nutzen ziehen kann und eine höhere Einsatzfähigkeit erreicht, ohne dass wir damit wesentlich höhere Kosten verursachen. Ich habe selber einige Anträge eingereicht, so auch betreffend die weitere Einsatzbereitschaft der Durchdiener. Da bin ich der Meinung, dass wir damit das Potenzial sehr gut ausgebildeter Armeeangehöriger noch für eine gewisse Zeit in Bedarfsfall nutzen sollten. Aus eigener Erfahrung als Kompaniekommandant bin ich auch überzeugt, dass ein zweiwöchiges WK-System zu einem ungünstigen Verhältnis von Ausbildungs-, Mobilisierungs- und Retablierungszeit führt. Wenn wir diesen Schritt tun, ist es jedoch angebracht, die Zahl der WK von sechs auf fünf zu reduzieren, auch wenn - und das ist einzugestehen - damit gewisse Lücken in den Beständen auftreten können.

Unsere Überlegungen, eventuell auch noch bei der RS eine oder zwei Wochen einzusparen, haben wir nicht weiterverfolgt, weil - auch da lehrt einen die Erfahrung vor Ort - der höchste Ausbildungsstand eines Armeeangehörigen bei einer gut geführten Rekrutenschule am Ende dieser Ausbildung erreicht werden kann.

Für Nichtspezialisten in Fragen der Armeeführung, wozu ich mich zähle, ist es nicht einfach zu beurteilen, welche Organisation der Armee nun die richtige sei. Hingegen scheint es mir logisch, dass die Armee nicht vom Chef VBS geführt werden kann. Hier unterscheide ich mich von Herrn Kollega Hess: Als Bundesrat ist der Chef VBS nämlich Teil der Landesregierung und nicht oberster Kommandierender der Armee. Was heute den Chef der Armee ausmacht, ist etwas, was ich früher beim Posten des Generalstabschefs als eine Art Primus inter Pares wahrgenommen habe, und dies im Verhältnis nach innen, gegenüber der Bevölkerung, aber auch im Verhältnis zu uns im Parlament: Während früher der Generalstabschef zu uns kam, ist es heute der Chef der Armee.

Es sind im Verlaufe der Beratung verschiedenste Modelle vorgestellt worden. Wichtig scheint mir, dass die einmal gewählte Organisation führbar ist, das heisst, dass sie eine sinnvolle Anzahl direkt Unterstellter besitzt und dass die Zahl der Stäbe im Verhältnis zur Truppe optimal und auch zweckmässig ist.

Eine letzte Bemerkung möchte ich als Mitglied der Finanzkommission machen: Wir sind in der SiK zwar von einem Finanzrahmen von 5 Milliarden Franken ausgegangen, haben jedoch nie gesagt, dass wir deshalb den vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen von 19,5 Milliarden Franken für die Jahre 2017-2020 nicht anerkennen würden.

Aufgrund der finanziellen Lage und der wirtschaftlichen Aussichten wird es ohnehin eine Herausforderung sein, diesen Betrag einzuhalten. Daran wird auch der neu eingeführte vierjährige Zahlungsrahmen, der zu begrüssen ist, wenig ändern.

Ich erlaube mir zum Schluss die Feststellung, dass der Bundesrat den Planungsbeschluss des Parlamentes aus dem Jahre 2011 korrekt umgesetzt hat und dass wir uns in der Kommission vertieft mit der Materie auseinandergesetzt und uns vergewissert haben, dass das Gesamte in sich stimmig und auch umsetzbar ist. Gewisse Feinjustierungen wird es bei der Umsetzung wohl noch geben.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.