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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Mit diesem Antrag geht es Frau Aeppli eigentlich darum, eine fixe Subventionierung von Organisationen zu erreichen, die im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen tätig sind, und damit letztlich darum, solche Strukturen zu erhalten. Mit der Idee des Leistungsauftrages könnte ich mich persönlich noch abfinden. Allerdings muss ich klar sagen, dass die Kommission zu diesem Antrag keine Stellung nehmen konnte.

Was mich vor allem stört, ist die Streichung der Kriterien in Artikel 61 Absatz 2, welche die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen umschreiben. Es ist nicht zweckdienlich, diese Streichung vorzunehmen, da sonst die Kompetenz zur Festlegung solcher Kriterien vom Gesetz auf den Bundesrat verschoben wird. Er könnte dann im Leistungsauftrag relativ frei umschreiben, welche Aufträge er will und welches die Kriterien sind. Mir persönlich ist es lieber, wenn diese wie bisher im Gesetz geregelt sind.

In Artikel 62 geht es um die Rückerstattung der Kosten von Bildungsmassnahmen und in Artikel 64b um die Rückerstattung der Kosten für Beschäftigungsmassnahmen. Gemäss heutiger Fassung dieser Artikel erstattet die Arbeitslosenversicherung nur nachgewiesene Kosten zurück, und zwar einerseits an Organisationen und andererseits die Auslagen direkt an die Kursteilnehmer. Die Gefahr ist gross, dass gemäss Antrag Aeppli Wartmann, wenn kein konkreter Nachweis der Kosten und auch keine Wirkungskontrolle mehr verlangt werden, Institutionen zu lange unterstützt und am Leben erhalten werden. Die heutige Regelung erlaubt meines Erachtens daher eine flexiblere Handhabung.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Aeppli Wartmann abzulehnen.

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