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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-26

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen hier eine Begrenzung der Beiträge nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 72 auf 35 Prozent der Direktzahlungen. [PAGE 1708]

Bei diesen Beitragskategorien handelt es sich um die pauschalen Flächenzahlungen, die unter den Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen ausgerichtet werden. Diese sind mit 44 Prozent der Mittel oder mit rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr viel zu hoch angesetzt. Ursprüngliche Berechnungen für die Reform durch das Bundesamt gingen von Versorgungssicherheitsbeiträgen von rund 400 Millionen Franken aus. Auf Druck des Bauernverbands wurden diese Beiträge aber kontinuierlich erhöht; sie stellen den weitaus grössten Anteil der Direktzahlungen dar. Das ist nicht richtig; es schadet der Reform, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Pauschale Flächenzahlungen sind schädliche Subventionen. Sie haben eine Intensivierung der Produktion zur Folge. Das läuft den Umweltzielen Landwirtschaft und unserem Verfassungsauftrag zuwider, welcher den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft wie auch den Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch einen überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen vorsieht. Es ist eben nicht so, dass die Landwirtschaft nur angenehme Nebeneffekte mit sich bringt, sondern es gibt auch schädliche. Wir sind konfrontiert mit doppelt so hohen Ammoniak-Emissionen, als sensible Ökosysteme wie Wälder und Moore sie verkraften können, ohne geschädigt zu werden. Wir haben einen Stickstoffüberschuss von über 100 000 Tonnen, und wir haben Phosphor-, Nitrat- und Pestizidkonzentrationen, die in verschiedenen Gewässern weit über den angestrebten Zielwerten liegen. Das führt dann dazu, dass wir unsere Seen künstlich beatmen müssen.

2. Diese Beiträge sind nicht notwendig zur Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten im Talgebiet oder in den Gunstlagen. Diese Gebiete werden so oder so flächendeckend bewirtschaftet, wie Studien der Forschungsanstalten zeigen. Es sind also Beiträge, die nicht ausgerichtet werden müssten, um die Ziele zu erreichen, und die stattdessen an anderer Stelle fehlen.

Wir bitten Sie daher darum, hier eine Korrektur anzubringen und die Flächenzahlungen zu begrenzen, damit mehr Gelder für konkrete Leistungszahlungen, die auf die Verfassungsziele ausgerichtet sind, übrig bleiben.

Von einer Begrenzung der Zahlungen profitieren alle, wie Berechnungen des Bundesamtes zeigen. Erstens liesse sich die Umweltqualität deutlich erhöhen - hier haben wir die grösste Ziellücke im System -, und zweitens wäre die Versorgungssicherheit deswegen nicht gefährdet. Zwar würde die Bruttoproduktion abnehmen, aber wir haben in der Debatte eingesehen, dass nicht die Bruttoproduktion oder Kühe, die im Ausland fressen, zur Versorgungssicherheit beitragen, sondern alleine die Nettoproduktion, welche eben Futtermittelimporte nicht berücksichtigt. Und schliesslich liesse sich sogar das Nettoeinkommen um rund 5 Prozent erhöhen, weil die Landwirte durch die extensivere Produktion, welche dem Preiszerfall Einhalt gebieten würde, auch weniger von ihrem Einkommen als Vorleistungen oder Fremdkosten abgeben müssten.

Es ist eine moderate Forderung, die wir hier stellen. Es handelt sich um eine Umlagerung von gerade mal 250 Millionen Franken pro Jahr. Wir gehen damit nur wieder einen Schritt zurück in Richtung einer wirklichen Reform, sonst erreicht die Reform viel zu wenig.

Die Berechnungen des Bundesamtes zeigen, dass das Szenario Ökologie noch vielversprechender für eine zukunftsfähige Landwirtschaft wäre. Leider wurde das in der Debatte bisher nicht erkannt, da wir gerade mal den Vorschlag des Bundesrates mit den Forderungen des Bauernverbands vergleichen konnten. Eine Begrenzung der Flächenzahlungen macht aber mehr Mittel für Beiträge zur Sömmerung, für Bio- und Extenso-Beiträge im Rahmen der Produktionssystembeiträge, für Hang- und Erschwernisabgeltungen, für die Biodiversität und für die Ressourceneffizienz frei. Davon würden insbesondere Betriebe im Berggebiet und in den Erschwernislagen profitieren, jene Betriebe, die heute geringere Einkommen erwirtschaften, jedoch überdurchschnittlich viele dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen.

Für all jene unter den Liberalen, die sich hier an einer Quote von 35 Prozent stören, möchte ich noch erwähnen, dass wir selbstverständlich Hand dazu bieten, anstelle einer Quote eine Beschränkung auf einen bestimmten Betrag festzulegen; das wären dann rund 990 Millionen Franken pro Jahr. Diese Korrektur könnte der Ständerat aber immer noch vornehmen, wir sind ja Erstrat.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Differenz zu schaffen, indem Sie eine zielgerichtete Ausrichtung der Landwirtschaftszahlungen unterstützen und die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berg- und Erschwernisgebiet stärker gewichten als die pauschalen Flächenzahlungen im Talgebiet, welche den Zielen dieser Reform zuwiderlaufen und sich auch sonst kaum begründen lassen.