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Markwalder Christa · Nationalrat · 2012-09-26

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat das Übereinkommen Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation einstimmig gutgeheissen hat, hat die APK-NR dieses Übereinkommen am 2. Juli 2012 beraten.

Die Förderung von Beschäftigung ist fester Bestandteil des Verfassungsauftrags der Internationalen Arbeitsorganisation und ist eines der wesentlichen Mittel zur Erreichung des Millenniumsziels der Bekämpfung der Armut. Die Internationale Arbeitskonferenz nahm das Übereinkommen Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik und die ergänzende Empfehlung bereits im Jahr 1964 an. Ziel dieses Übereinkommens ist es, jedem Menschen das Recht auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit einzuräumen. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Staaten, die das Übereinkommen Nr. 122 ratifizieren, eine auf Vollbeschäftigung ausgerichtete Politik zu verfolgen, die die volle, produktive und freigewählte Beschäftigung aktiv fördert und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse sowie den Stand der Entwicklung berücksichtigt. Das Ziel dieses Übereinkommens ist es aber nicht, ein individuelles Recht auf Arbeit zu gewährleisten, sondern die Schaffung von guten, unternehmens- und wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen, die der Entstehung von Arbeitsplätzen förderlich sind.

Unsere Wirtschaftspolitik und unsere Instrumente der Arbeitsmarktpolitik entsprechen den Anforderungen des Übereinkommens. Die schweizerischen Sozialpartner und der Bundesrat sind sich darüber einig, dass unsere Gesetzgebung und die Praxis die Anforderungen des Übereinkommens voll und ganz erfüllen und dass die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz keine Änderung der Schweizer Gesetzgebung oder der bisherigen Praxis nach sich ziehen wird.

Mit der Annahme der Erklärung über soziale Gerechtigkeit im Jahr 2008 und der Verabschiedung des Globalen Paktes für die Beschäftigung im Jahr 2009 fordert die Internationale Arbeitsorganisation die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung des Übereinkommens auf, das als vorrangiges Übereinkommen zur Förderung guter Regierungsführung betrachtet wird. Durch diese Ratifizierung wird die Schweiz an drei der vier vorrangigen Übereinkommen beteiligt sein. Wir werden [PAGE 1722] damit die Möglichkeit haben, unsere guten Erfahrungen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auch international an andere Länder weiterzugeben.

Die Empfehlung Nr. 200 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend HIV und Aids sowie die Welt der Arbeit ist ein unverbindliches Instrument, mit dem wirksame Politiken und nationale, dreigliedrige Programme im Bereich des Arbeitsplatzes entwickelt und umgesetzt werden sollen. Es soll damit als Leitlinie politischen Handelns dienen. Die Empfehlung, die zwar nicht rechtsverbindlich ist, steht im Einklang mit dem neuen "Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017", das vom Bundesrat im Jahr 2010 gutgeheissen wurde. Sie verstärkt die moralische Verpflichtung unseres Landes, gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt aufgrund von HIV und Aids zu kämpfen.

Die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung sowie ihr Überwachungsmechanismus wurden an der 97. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2008 einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat in seinen Berichten über die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz 2009 und 2010 darauf hingewiesen. Diese Erklärung zieht keine neuen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten nach sich; darüber hinaus gehört sie nicht zu den Instrumenten, die dem Parlament gemäss Artikel 19 Absätze 5 und 6 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation unterbreitet werden müssen.

Unsere Kommission hat die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 122 am 2. Juli 2012 beraten und empfiehlt Ihnen mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und das Übereinkommen zu ratifizieren. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.