Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-06-16
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-16
Wortprotokoll
Das Rüstungsprogramm 2015 umfasst drei Positionen, bei welchen es um den Ersatz bestehender Systeme geht.
Das politisch umstrittenste Geschäft betrifft die Aufklärungsdrohnen. Diese neuen Drohnen ADS 15 vom Typ Hermes 900 sollen die rund zwanzigjährigen Drohnen ADS 95 ablösen, welche am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind. Die wöchentlichen Einsätze dieser Drohnen dienen vorwiegend der Unterstützung des Grenzwachkorps und der Polizei. Technisch und auch materiell sind sie jedoch veraltet, sie entsprechen den heutigen Bedürfnissen der zivilen und militärischen Behörden nicht mehr voll und verursachen zudem hohe Unterhaltskosten. So können die 15 noch im Einsatz stehenden alten Drohnen dank neuer Technologie durch sechs moderne Drohnen ersetzt werden, wodurch auch die Lärm- und Schadstoffemissionen deutlich verringert werden. Ausserdem sind die Einsatzmöglichkeiten und auch die Einsatzdauer deutlich höher, da die Drohnen bis zu 24 Stunden in der Luft bleiben können. Rein technisch und materiell gesehen sind diese neuen Drohnen unbestritten; sie gelten als ein sehr gutes Produkt, das unsere Bedürfnisse auf militärischer und ziviler Ebene vollumfänglich abdeckt.
Aus politischer Sicht dürfte die Ausgangslage jedoch etwas schwieriger und umstrittener sein. Die Drohne wird in einem Unternehmen in Israel hergestellt, also in einem Land, das politisch umstritten ist wegen seiner Auslegung der Einhaltung der Menschenrechte. Diese Tatsache stört auch uns. Dennoch muss hier eine Gesamtbetrachtung gemacht werden. Was bewirken wir mit einem Boykott dieser Drohnen? Vermutlich nichts. Die Situation der Bevölkerung wird deshalb nicht verbessert. Dazu ist das Volumen von 250 Millionen Franken zu klein. Zudem ist unser Partner ein Unternehmen in Israel und nicht der Staat. Es muss hier auch festgehalten sein, dass diese Drohnen zwar militärische Güter sind, dass es sich jedoch nicht um ein Waffensystem handelt und der Einsatz gegenwärtig bei uns vorwiegend der Unterstützung der zivilen Behörden dient. Auch sei die Frage erlaubt, warum wir dann nicht generell auf Importe aus Israel verzichten. Immerhin beträgt das Handelsvolumen der Importe rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr. Das wäre dann konsequent, aber das wollen wir ja auch nicht.
Ein Boykott der Drohnen wäre also wirkungslos. Das Nachsehen hätte einzig und alleine die Schweiz, weil wir nicht eine unseren Bedürfnissen entsprechende Drohne erhalten würden und damit der Nutzen eingeschränkt wäre.
Die weiteren Beschaffungen dürften politisch weniger umstritten sein. Die geplante Anschaffung der Schiesssimulatoren zum Sturmgewehr 90 ist eine weitere Ersatzbeschaffung innerhalb des Rüstungsprogramms. Das alte System ist anfällig auf Störungen, und Ersatzteile sind nur noch schwer oder gar nicht mehr erhältlich. Die Aus- und Weiterbildung mit Schiesssimulatoren ist heute eine erprobte und bewährte Methode zur realitätsnahen Gefechtsausbildung und soll weitergeführt werden. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie. Zudem kann mit Schiesssimulatoren in der relativ kurzen Ausbildungszeit in unserer Milizarmee ein hohes Niveau der Schiesskompetenzen erreicht werden.
Noch ein paar Worte zum dritten Projekt des Rüstungsprogramms: Nachdem wir letztes Jahr im Rüstungsprogramm 2014 den Stationswagen für den Personen- und Mannschaftstransport vom Typ Mercedes-Benz bewilligt haben, sollen nun mit dem Rüstungsprogramm 2015 weitere 879 Fahrzeuge beschafft werden. Als Basisfahrzeug dient wiederum der Mercedes-Benz, welcher dann mit acht verschiedenen Fachsystemen und entsprechendem Aufbau ergänzt wird. Dass dabei der gleiche Fahrzeugtyp als Basisfahrzeug vorgesehen ist, macht durchaus Sinn. Der Betrieb und der Unterhalt und auch die Ausbildung werden dadurch effizienter und kostengünstiger. Dennoch wird der hohe Anschaffungspreis zumindest hinterfragt. Es ist zwar klar, dass dies alles Spezialfahrzeuge mit teuren Spezifikationen sind. Auch die acht verschiedenen Fachaufbauten für diese Fahrzeuge sind nicht gratis zu haben. Die rund 300 000 Franken pro Fahrzeug scheinen dennoch am oberen Limit zu sein.
Betrachten wir das Rüstungsprogramm 2015 aus dem sicherheitspolitischem Winkel, darf festgehalten werden, dass diese Beschaffungen nötig sind, um das heutige Niveau halten zu können bzw. damit keine Lücken durch den Ausfall der alten Systeme entstehen. Damit die Armee ihre Aufgaben gemäss Bundesverfassung erfüllen kann, sind diese Investitionen nötig und gerechtfertigt.
Die CVP/EVP-Fraktion wird eintreten und die Minderheitsanträge mehrheitlich ablehnen.