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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-16

Wortprotokoll

Das ist Ihre Auslegung, Herr Nationalrat Caroni, die ich nicht teile; zumal es auch hier so ist, dass es durchaus Betroffene gibt, nämlich all diejenigen, die bereits rechtskräftig veranlagt worden sind, bzw. diejenigen, bei denen Entscheide vorliegen, die also keine laufenden Verfahren mehr haben. Hier haben Sie eine Ungleichbehandlung.

Zudem gelten ganz allgemein für Rückwirkungen auf Gesetzesstufe, unabhängig davon, ob man betroffen oder nicht betroffen ist, Kriterien wie öffentliches Interesse, zeitliche Limitierung usw. Noch einmal: Wir sprechen seit einiger Zeit über zulässige und nichtzulässige sowie angemessene Rückwirkungen. Wenn man aber hier plötzlich vier Jahre Rückwirkung als angemessen betrachtet, obwohl man vor zwei Monaten, damals für die Stufe der Verfassung, noch gesagt hatte, vier Jahre Rückwirkung seien völlig inakzeptabel, dann geht das nicht ganz auf.