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AB 177504

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit zu den Artikeln 16 und 20. Die Minderheit beantragt Ihnen, den Steuerpflichtigen beim Meldeverfahren gewisse Erleichterungen einzuräumen.

Vorweg möchte ich eine Bemerkung machen: Das Meldeverfahren ist keine Schikane, sondern ein Entgegenkommen gegenüber den Konzernen, denn sie können damit, anstelle der Zahlung der Verrechnungssteuer mit Rückforderung, eine Meldung vornehmen. Die Konzerne werden damit gegenüber den KMU, die das Meldeverfahren nicht anwenden können, bevorzugt.

Nichtsdestotrotz sind wir für eine gewisse Erleichterung. Wir beantragen Ihnen, die Deklarationsfrist von heute 30 auf 90 Tage zu verlängern. Wir wollen aber auf jeden Fall mit dem Bundesgericht daran festhalten, dass es eine Verwirkungsfrist ist. Es braucht doch eine gewisse Ordnung. Wie soll die Verwaltung wissen, was für Meldungen noch kommen, wenn man etwas frei nach Belieben melden kann oder nicht? Wir sehen also eine Deklarationsfrist von 90 Tagen sowie eine Verlängerung der Frist für die nachträgliche Meldung auf ein Jahr vor. 90 Tage und ein Jahr müssten auch für einen Konzern reichen, um das Meldeverfahren ordnungsgemäss zu beantragen und einer Verzugszinsforderung zu entgehen.

Die Lösung der Mehrheit ist nicht haltbar: Sie belässt die Fristen zwar bei 30 Tagen, macht sie aber zu blossen Ordnungsfristen. Sie wissen, eine Ordnungsfrist ist faktisch wirkungslos. Das Ganze hat eventuell zur Folge, dass man eine Busse bezahlt. Wissen Sie, wie hoch die Busse ist? Maximal 5000 Franken. Seien Sie sich bewusst, um welche Beträge es geht. Bei den sechs Pilotfällen, die hängig sind - einer beim Bundesgericht, fünf beim Bundesverwaltungsgericht -, geht es um Verrechnungssteuerforderungen von 1,95 Milliarden Franken mit einem Verzugszins von 170 Millionen Franken. Und da kommen Sie mit einer Ordnungsbusse von 5000 Franken. Das ist mit Sicherheit wirkungslos, das muss jeder in diesem Saal einsehen.

Der Gipfel ist dann die Motion 15.3379, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zusätzlich noch eine Eingangsbestätigung verlangt, wenn die Meldung eingegangen ist. Die Bürokratie kann hier ja wirklich Urständ feiern, wenn man der bürgerlichen Mehrheit folgt.

Ich ersuche Sie also mit der Mehrheit der Kantone und dem Bundesrat, der Minderheit zu folgen, die Deklarationsfrist auf 90 Tage zu verlängern, an der Verwirkungsfrist festzuhalten und dann noch eine Frist von einem Jahr für die Einreichung der Meldung einzuräumen. Damit sind wir den Konzernen schon sehr, sehr weit entgegengekommen. Mehr lässt sich nicht verantworten. Ich bitte Sie, die Ergebnisse der Vernehmlassung ernst zu nehmen. Ich habe bereits bei der Begründung des Nichteintretensantrages darauf hingewiesen.