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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-06-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Mit den Anträgen zu den Artikeln 16 und 20 des Verrechnungssteuergesetzes will die Mehrheit der Kommission das Meldeverfahren der Verrechnungssteuer insbesondere für Konzerne ändern. Die Grünen lehnen die Anträge der Mehrheit ab und werden mit der Minderheit stimmen. Damit wollen wir die Steuersystematik der Verrechnungssteuer erhalten und die Fairness in der Besteuerung wahren. Mit 90 statt 30 Tagen Frist sind wir einverstanden.

Das Meldeverfahren ist vor allem für Dividendenzahlungen innerhalb von Konzernen von Bedeutung. Statt die Steuer zu zahlen, können die Konzerne die steuerpflichtigen Erträge der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Die Besteuerung der Erträge kann auch so gesichert werden. Allerdings gilt eine Frist von 30 Tagen. Verstreicht sie ungenutzt, ist das Meldeverfahren nicht mehr möglich, und es kommt das normale Verfahren - je nachdem inklusive Verzugszinsen - zum Zug. Das halten wir Grünen prinzipiell für richtig. Bezüglich der Dauer der Frist sind wir indessen diskussionsbereit.

Die Mehrheit der Kommission will den Charakter der Frist ändern. Statt eine Verwirkungs- soll es in Zukunft nur noch eine Ordnungsfrist sein. Zwar müsste die Meldung weiterhin innert 30 Tagen erfolgen, würde die Frist aber verpasst, bliebe der Anspruch auf Meldung erhalten. Es wäre eine relativ geringe Busse von maximal 5000 Franken zu zahlen, die Meldung könnte aber weiterhin gemacht werden. Die Frist wäre eine Farce, der Anspruch auf ein Meldeverfahren würde zeitlich faktisch unbefristet bestehen.

Diese Relativierung der Verbindlichkeit wäre entscheidend und hätte weitreichende Folgen. Ohne verbindliche, verwirkende Frist gäbe es in Fällen mit Meldeverfahren auch keine Nichtdeklaration mehr. Jede nichtgemeldete Dividende könnte nachgemeldet werden. Die Verrechnungssteuer würde ihre Funktion als Sicherungssteuer verlieren. Die Steuerbehörden könnten ihre Kontrollaufgabe nicht mehr wahrnehmen. Das kann die Allgemeinheit nicht wollen.

Es wäre zudem eine krasse Ungleichbehandlung, insbesondere zugunsten von Konzernen. Wer normal die Verrechnungssteuer bezahlen muss, hätte weiterhin eine Verwirkungsfrist, müsste fristgerecht deklarieren und bezahlen, je nachdem auch Verzugszinsen. Konzerne aber würden bevorzugt: Sie könnten im Grunde nach Gutdünken melden und bekämen mehr oder weniger einen Freipass. Damit sind wir Grünen nicht einverstanden, diese Ungleichbehandlung, gerade vis-à-vis den KMU, lässt sich nicht rechtfertigen.

Im Weiteren würde diese Lösung auch im internationalen Verkehr Probleme schaffen. Gegenüber dem Ausland erfüllt die Verrechnungssteuer einen Steuerzweck, es handelt sich um eine definitive Steuererhebung. Die Schweiz hat mit 89 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. In ihrer Mehrheit kennen sie keine ganze Befreiung von der Verrechnungssteuer. Es bleibt in diesen Fällen dabei, dass innert 30 Tagen eine sogenannte residuale Steuer zu zahlen ist. Andernfalls fallen Verzugszinsen an. Nach Angaben des Bundesrates belief sich 2014 die Sockelsteuerbelastung allein aus Dividenden der wichtigsten Länder auf 596,4 Millionen Franken. Für internationale Firmen führen die Anträge der Mehrheit zu zusätzlichem Aufwand, für die Steuerbehörden auch. Statt Win-win hiesse es dann Loose-loose. Das wollen wir Grünen nicht.

Wem käme der Vorschlag gemäss Mehrheit der WAK zugute? Das Meldeverfahren gilt nur für eine Minderheit der Steuerpflichtigen. Der Gesetzgeber war und ist bereit, dieser Kategorie zu ermöglichen, unter Bedingungen die Steuerpflicht auf vereinfachtem Weg zu erfüllen. Von diesen Begünstigten reichten nach Angaben des Bundesrates 2014 weniger als 5 Prozent ihre Meldeformulare zu spät ein. Die Mehrheit der WAK des Nationalrates legiferiert also im Interesse einer Minderheit von einer Minderheit. Das ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt.

Wir bitten Sie, den Anträgen der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen. Mit einer Verlängerung der Frist von 30 auf 90 Tage ist das Anliegen der parlamentarischen Initiativen in unseren Augen genügend erfüllt.