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Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte der Berichterstatterin herzlich danken, dass sie schon umfassend auch die Argumente meiner Minderheit dargelegt hat. Ich kann dort anknüpfen. Anknüpfen möchte ich aber auch dort, wo wir am 19. März 2013 verblieben sind: Damals haben wir auf Antrag von Kollega Martin Schmid nach einer intensiven Diskussion beschlossen, die Motion Wyss Ursula bis Ende 2014 zu sistieren. Er hat seinen Antrag damit begründet, dass ihn sowohl der Antrag auf Ablehnung der Motion bei gleichzeitiger Zustimmung zum Postulat als auch der Antrag auf Zustimmung zur Motion nicht befriedigen würden.

Zum einen wolle er den Druck aufrechterhalten, damit sich die Telekommunikationsunternehmen bei der Ausgestaltung des Roamings bewegen würden, zum andern widersetze er sich aus grundsätzlichen marktwirtschaftlichen Überlegungen einer staatlichen Regulierung. Wenn man argumentiere, der Markt spiele hier nicht, so sei es nicht am Gesetzgeber, sondern es liege an der Wettbewerbskommission, hier aktiv zu werden. Die staatliche Regulierung habe im Sinne einer letzten Massnahme erst dann zu erfolgen, wenn alle anderen Massnahmen nicht zum Ziel geführt hätten. Kollega Schmid hat der damaligen Mehrheit unserer Kommission, die jetzt zur Minderheit geworden ist, attestiert, dass sie eine fundierte Arbeit geleistet habe. Ich kann Ihnen versichern, dass die Minderheit, die Ihnen jetzt beantragt, die Motionen abzulehnen, weiterhin seriös an diesem Thema geblieben ist.

Wir haben unterdessen auch den vom Bundesrat vorgelegten Fernmeldebericht in der Tiefe studieren können und sind zum gleichen Ergebnis wie der Bundesrat gekommen. Gleichzeitig mit der Sistierung der Motion Wyss Ursula haben wir vor zwei Jahren das Postulat 13.3009 angenommen, in dem der Bundesrat gebeten wurde, bis Ende 2014 in einem weiteren Fernmeldebericht die Situation des Roamings integral, sowohl aus Sicht der technischen Entwicklung als auch mit Blick auf die Gebühren, darzustellen. Dabei solle er auch zu einem allfälligen Regelungsbedarf und, falls dieser bejaht würde, zu Regulierungsmöglichkeiten Stellung nehmen. Dieser Forderung ist der Bundesrat mit dem Fernmeldebericht, datiert vom 19. November 2014, fristgerecht nachgekommen.

Verschiedene Votanten haben bei dieser Diskussion darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Regelung schwierig wäre, weil man zwar die Endkundenpreise, jedoch nicht die darin enthaltenen Vorleistungspreise regulieren könnte. Im Gegensatz zur EU, welche innerhalb ihres Territoriums nicht nur die Endkundenpreise, sondern auch die Grosshandelspreise regulieren kann, haben wir als Nicht-EU-Land keinen Einfluss auf die Vorleistungspreise, welche unsere schweizerischen Telekomanbieter einzeln mit jedem Partner im EU-Raum aushandeln müssen. Nur ein Beispiel: Orange hat 520 Einzelverträge mit Telekomunternehmen des EU-Raums. Ausserhalb des EU-Raums und zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Land spielt jedoch der freie Markt. Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht auf, dass die Grosshandelspreise, welche unsere Firmen mit Anbietern im EU-Raum vereinbaren, zwei- bis dreimal so hoch sind wie in EU-internen Verträgen.

Wer nun glaubt, eine staatliche Regulierung würde in erster Linie unseren grössten Anbieter, die Swisscom, treffen, irrt gewaltig. Es wären nämlich die beiden kleineren Anbieter, Sunrise und Orange, infolge der geringeren Datenmengen und der dadurch weniger günstigen Vertragsbedingungen besonders negativ betroffen. Eine Regulierung durch den [PAGE 101] Staat würde den Wettbewerb zwischen den drei Schweizer Mobilfunkanbietern mit Sicherheit schwächen. Da frage ich all jene, die ansonsten an die Kraft des Wettbewerbs glauben, ob sie einen solchen Staatseingriff wirklich wollen.

Der Bundesrat geht im aktuellen Fernmeldebericht in Ziffer 2.4 und Ziffer 3.5 eingehend auf die Thematik des Roamings ein. Dabei verweist er auf die in der Zwischenzeit erfolgten technischen und preislichen Neuerungen. Mit den neuen Mobile-Flatrate-Abos Infinity plus integriert die Swisscom ab dem 13. April dieses Jahres Telefonieren, SMS und Data innerhalb Europas für 2,1 Millionen Kunden. Die Internettelefonie, zum Beispiel mit Skype, Google oder der Gratis-App IO der Swisscom, wird immer beliebter. Zum Beispiel meldete die Swisscom am 2. Februar dieses Jahres bereits eine Million Downloads. Mit diesen Mobilapplikationen können Sie alle gratis oder in einigen Fällen für wenige Rappen pro Minute aus dem Ausland in die Schweiz telefonieren, chatten oder videotelefonieren.

Der Local Breakout wird bei der Swisscom bereits seit dem 1. Juli 2014 angeboten. Damit können Kunden in Ländern, welche diese Technologie anbieten, bei alternativen Anbietern zu lokalen Tarifen telefonieren. Das ist jedoch, dies sei zugegeben, erst in zwei Ländern der Fall. Neue Konkurrenten ermöglichen ebenfalls lokales Telefonieren im Ausland; die Frau Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen. Auch macht zum Beispiel die Fluggesellschaft Swiss ihren Kunden seit einigen Monaten ein solches Angebot. Für Europareisende machte die Swisscom in den letzten zwei Jahren ebenfalls grosse Senkungen bei den Preisen für Datenpakete und bei den Standardpreisen für Voice-Minuten und SMS.

Sie können feststellen, dass all diese Veränderungen zwar erst vor kurzer Zeit erfolgt sind und dass im Fernmeldebericht, den wir vom Bundesrat erhalten haben, noch nicht explizit darauf eingegangen wird, dass jedoch bereits gewisse Informationen darüber abgegeben wurden, wie die weitere Entwicklung verlaufen wird. Die jüngsten Massnahmen bei der Swisscom sind am 19. Februar bekanntgegeben worden. Es mag durchaus sein, dass auch unsere Arbeit hier im Parlament eine gewisse Bewegung ermöglicht oder einen Anstoss gegeben hat. Auch Sunrise informierte vor einiger Zeit über Verbesserungen bei ihren Roaming-Angeboten.

In Ziffer 3.5 des Fernmeldeberichtes weist der Bundesrat darauf hin, dass unsere Gesetzgebung keinen Einfluss auf die auf internationaler Ebene ausgehandelten Grosshandelspreise haben könne, da dazu schlicht keine Gesetzgebungshoheit bestehe. Wir können also nicht nationale Gesetzgebung auf internationaler Ebene betreiben. Allein ein internationaler Vertrag, also etwa ein bilaterales Abkommen mit der EU - was der Bundesrat jedoch zumindest zum jetzigen Zeitpunkt als nicht realistisch betrachtet -, könnte da eine Wirkung erzielen. Hingegen, da ergab sich in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen keine Opposition, könnte der Bundesrat die Mobilfunkanbieter zu einer genaueren Abrechnung der effektiven Gesprächszeiten oder der bezogenen Datenmengen verpflichten, sodass zum Beispiel nicht jede angefangene Minute voll, sondern wirklich nach den Sekunden verrechnet wird.

Ich komme zu meinem Fazit: Im Gegensatz zur Meinung der Mehrheit der Kommission hat sich in der Zwischenzeit sehr viel bewegt. Würde es noch eines Beweisstückes bedürfen, so könnte ins Feld geführt werden, dass die Zahl der Beanstandungen von Roaming-Gebühren bei der Ombudsstelle, der sogenannten Ombudscom, in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen ist. Waren es im Jahre 2012 noch 10 Prozent, so waren es im Jahre 2014 gerade noch 2 Prozent der Beanstandungen, die das Roaming betrafen. Roaming ist für den auch nur einigermassen versierten Handy-Benützer heute kein Thema mehr. Deshalb lohnt es sich auch nicht, hier gesetzgeberisch aktiv zu werden. Wenn sehr oft auch die Konsumentenseite angesprochen wird, so darf doch auch erwähnt werden, dass das Konsumentenforum selbst uns geschrieben hat, es solle jetzt der Wettbewerb spielen und eine entsprechende gesetzliche Regelung sei nicht notwendig. Ich möchte auch erwähnen, dass es nicht Sinn macht, jetzt eine Gesetzgebung einzuleiten, bei der es wahrscheinlich drei, vier Jahre dauern würde, bis sie greifen würde, während die Technik dann schon weit vorangeschritten wäre. Ich nenne das Beispiel der Set-Top-Boxen, die wir auch einmal regulieren wollten, bevor sich das Problem dann von selber gelöst hat.

Vielleicht noch eine Bemerkung zum Schluss: Wir mussten uns gelegentlich von gewissen Seiten und Parteien den Vorwurf anhören, die Linke und die Mitte würde eine Regulierungswut einen. Wenn wir regulierungswütig wären, müssten wir hier gesetzgeberisch tätig werden. Ich gehöre zur Mitte und möchte mich deshalb nicht des regulierungswütigen Handelns bezichtigen lassen.