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preparatory:AB 177630

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09

Wortprotokoll

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend die Detailberatung vorzunehmen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission die Vorlage sodann mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. [PAGE 86]

Worum geht es? Die multifunktionale Aufgabe des Waldes ist uns allen vertraut; entsprechend geniesst diese Aufgabenzuteilung in der Bevölkerung breiten Rückhalt. Unsere Verfassung weist dem Wald sowohl eine Schutz- als auch eine Nutz- und Wohlfahrtsfunktion zu. Schliesslich spielt der Wald auch dann eine immer wichtigere Rolle, wenn es um Klima-, Biodiversitäts- wie auch Energiepolitik geht; bei letztgenannter ist Holz vor allem Energielieferant. In diesem Umfeld hat der Bundesrat gemeinsam mit Vertretern der Holzwirtschaft, der Umweltverbände, der Erholungsuchenden und Sporttreibenden, der Energieunternehmen, der Jäger und anderer mehr mit der sogenannten Waldpolitik 2020 eine entsprechende Strategie entwickelt. Hierin zeigte und zeigt sich die ganze Palette der unterschiedlichen Ansprüche, welche an den Wald gestellt werden. Dies zeigten auch die diesbezüglich einschlägigen politischen Aktivitäten: Die 2008 beabsichtigte umfassende Revision des Waldgesetzes scheiterte am Nichteintreten der Räte; die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" von Franz Weber wurde in der Folge zurückgezogen. Schliesslich wurden auch gegen neunzig Vorstösse zu den Themen Wald und Holz eingereicht, welche in den meisten Fällen die Waldnutzung respektive die bessere Nutzung des Holzes zum Inhalt hatten.

Obwohl sich das bestehende Waldgesetz im Grundsatz bewährt hat, optimiert die vom Bundesrat im Jahr 2011 genehmigte Waldpolitik 2020 die Sicherung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, nämlich dass erstens die Waldbewirtschaftung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, dass zweitens günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente Wald- und Holzwirtschaft geschaffen werden und dass drittens dem wichtigen Ökosystem Wald entsprechend Rechnung getragen wird. So sollen mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Lücken im aktuellen Gesetz geschlossen werden. Schwerpunktmässig gilt das etwa bei der Verhütung und Behebung von Waldschäden - dies auch ausserhalb des Schutzwaldes -, bei der Funktion des Waldes beim Klimawandel, bei einer verstärkten Holznutzung, bei der Koordination mit der Strategie zur Biodiversität und schliesslich bei Anpassungen von untergeordneter Bedeutung, so z. B. die Abschaffung des eidgenössischen Wählbarkeitszeugnisses für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst oder die Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit durch die Unterstützung der Weiterbildung.

Von Beginn an verfolgten die Verantwortlichen bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage bewusst eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen. Dies fand im Ergebnis der Vernehmlassung, in der 68 von 70 teilnehmenden Organisationen der Gesetzesänderung grundsätzlich zugestimmt hatten, seinen positiven Niederschlag.

Schliesslich hat sich die Kommission im Kontext der hier vorliegenden Revision des Waldgesetzes mit zwei Vorstössen auseinandergesetzt und die entsprechenden Forderungen in Artikel 5 Absatz 3bis und Artikel 38a Absatz 1 Litera g in die Vorlage aufgenommen. Einerseits war dies die Standesinitiative Bern 12.302, "Bau von Windenergieanlagen in Wäldern und an Waldrändern", und andererseits war dies die Motion von Siebenthal 12.3877, "Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz", wobei die Motion von Siebenthal bekanntlich anlässlich der letzten Session hier in unserem Rat auf Antrag von Kollege Isidor Baumann bis zur Beratung des Bundesgesetzes über den Wald sistiert wurde.

Der Vollständigkeit halber gilt es schliesslich, die Motion Flückiger-Bäni 10.3124, "Waldbewirtschaftung für das Klima statt masslose Reservatsziele", abzuschreiben.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission zusammenfassend, erstens - der Beschluss der Kommission war einstimmig - auf die Vorlage einzutreten, zweitens in der Detailberatung den jeweiligen Mehrheiten zu folgen, drittens die Motion Flückiger-Bäni 10.3124 abzuschreiben, viertens der Standesinitiative Bern 12.302 allenfalls, weil erfüllt, keine Folge zu geben und fünftens die Motion von Siebenthal 12.3877 allenfalls, weil erfüllt, abzulehnen.

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