Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-03-09
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, das Waldgesetz punktuell anzupassen; der Kommissionspräsident hat die Punkte dargelegt. Die Vorlage war in der Kommission mit einer Ausnahme unbestritten. Erwähnenswert ist, dass mit Artikel 5 Absatz 3bis die Voraussetzungen für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen in Wäldern verbessert werden. Damit wird eine Initiative des Kantons Bern sinngemäss umgesetzt.
Seit Mitte der Neunzigerjahre nimmt der Schweizer Wald jährlich um die Fläche des Brienzersees zu. Ein Drittel der Landesfläche, fast 13 000 Quadratkilometer, ist mit Wald bedeckt. Holz ist ein wichtiger Baustoff und Energieträger; Schweizer Holz enthält weniger graue Energie als andere Baumaterialien; Wald bindet CO2, ist erneuerbar und klimaneutral, kurz: ein enormes, inländisches Potenzial. Pro Jahr wachsen etwa 10 Millionen Kubikmeter Holz nach. Nur die Hälfte davon wird genutzt. Seit 2005 nimmt dieses Delta zu.
Nun droht sich diese Entwicklung gar noch zu beschleunigen. Seit Mitte Januar dieses Jahres sind ausländische Holzprodukte am Schweizer Markt fast 20 Prozent billiger und Schweizer Holzprodukte auf ausländischen Märkten 20 Prozent teurer geworden. Wenn der Franken langfristig so stark bleibt, wird nicht nur die Nutzung tendenziell noch weiter abnehmen - was ökologisch und ökonomisch in unserer Situation unsinnig ist -, sondern es besteht auch die Gefahr, dass die Schweizer Holzindustrie ausblutet. Viele der 12 000 Stellen in der Waldwirtschaft sind akut gefährdet.
Mit dem Bundesgesetz über den Wald alleine können wir dieses Problem selbstverständlich nicht lösen. Es sind zahlreiche Massnahmen in verschiedenen Bereichen, bei allen beteiligten Akteuren nötig, wenn die Rahmenbedingungen für die Holzwirtschaft nachhaltig verbessert werden sollen. Wir können aber mit diesem Gesetz einen Beitrag leisten. Eine bessere Erschliessung der Wälder ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Situation. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 38a, wieder Bundesfinanzhilfe an Erschliessungsanlagen zu leisten, dies, weil wir die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der Holznutzung und zur Stärkung der Waldwirtschaft - also zwei der Ziele dieser Teilrevision - als ungenügend betrachten.
Wir haben in der Kommission die Frage, ob sich der Bund an Erschliessungen ausserhalb von Schutzwäldern wieder beteiligen soll, nachdem diese Massnahme im Rahmen des NFA aufgehoben worden ist, mehrmals und kontrovers diskutiert. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es nicht besonders schön ist, in einem Bereich, den man entflochten hat, wieder Verflechtungen einzuführen. Andererseits muss auch gesagt sein: Wir schaffen keine neue Verbundaufgabe. Erschliessungen in Schutzwäldern werden unterstützt, wir weiten also eine bestehende Verbundaufgabe aus. Es müssen keine neuen Strukturen aufgebaut werden, es genügt, bestehende Strukturen allenfalls anzupassen. Angesichts der Dringlichkeit des Problems scheint mir dies gerechtfertigt. Die kantonalen Forstdirektoren argumentieren, dass die Walderschliessung ausserhalb der Schutzgebiete auch Teil einer nachhaltigen Waldpolitik und damit Teil der Verbundaufgabe Bund/Kantone sei.
Man kann aus dieser Frage eine Grundsatzfrage der Aufgabenteilung machen. Aus einer Gesamtsicht scheint mir das aber übertrieben. Es ist ja nicht so, dass der Bundesgesetzgeber seit 2008 nichts an der Aufgabenteilung verändert hätte: Das Bundesparlament hat neue Verbundaufgaben geschaffen, das Bundesparlament hat den Kantonen Lasten übertragen, und vor allem hat das Bundesparlament mit einer Vielzahl von neuen Regelungen dafür gesorgt, dass den Kantonen, bedingt durch Prüfungs-, Kontroll- und Umsetzungsaufgaben, beträchtliche personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstanden sind. Sehen Sie einmal im Monitoring-Bericht Föderalismus nach, wie die Entwicklung seit 2008 war!
Angesichts dieser Fakten so zu tun, als gehe es hier um das Herzstück des NFA, ist also übertrieben. Jeder grössere Kanton und vor allem auch die Eidgenossenschaft müssen ohnehin alle zehn bis fünfzehn Jahre ein [PAGE 87] Überprüfungsprojekt zur Aufgabenteilung angehen, und auch einmal gefällte Entscheide können sich, aufgrund eines geänderten Umfeldes, als revisionsbedürftig erweisen. Angesichts des enormen Potenzials, das der Wald auch mit Blick auf die Energiestrategie 2050 bietet, und angesichts der Schwierigkeiten der Forstwirtschaft geht es hier um eine enorm wichtige Frage von nationaler Bedeutung. Insofern ist eine Mitfinanzierung der Erschliessungen durch den Bund durchaus gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, wie die Kommission auf die Gesetzesänderung einzutreten und dann der Mehrheit zu folgen.