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preparatory:AB 177651

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09

Wortprotokoll

Ich beschränke mich zunächst auf den Einleitungssatz und die Sachüberschrift. Zu Absatz 1 Literae a bis f habe ich dann keine Bemerkungen. Zur Sachüberschrift: Mit dem NFA wurde der damalige Artikel 38, "Bewirtschaftung des Waldes", totalrevidiert und als neuer Artikel 38a mit der Überschrift "Waldwirtschaft" ins Waldgesetz aufgenommen. Dabei liegt nun der Fokus dieses Artikels 38a nicht auf der Unterstützung von Eigentümern und Unternehmungen, sondern auf der Förderung gezielter Massnahmen der Waldbewirtschaftung, worauf eben dieser Einleitungssatz in Absatz 1 konkret hinweist.

Zur Ausgangssituation: Zum gleichen Thema der Walderschliessung zur Nutzung von Holz beschäftigen uns drei Vorlagen:

1. die parlamentarische Initiative von Siebenthal 13.414, "Waldpolitik 2020. Erschliessungen als Voraussetzung für die effiziente und wirksame Zielerreichung", welche nach dem negativen Entscheid unserer Kommission in der Vorprüfung aktuell zur erneuten Vorprüfung bei der UREK des Nationalrates liegt;

2. die Motion von Siebenthal 12.3877, welche wir in der Wintersession bekanntlich dahingehend sistiert haben, dass die Beschlussfassung parallel mit der Behandlung des Waldgesetzes geschehen soll;

3. die aktuelle Änderung des Bundesgesetzes über den Wald, namentlich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Artikel 38a.

In einem Punkt ist sich die Kommission vollends einig: Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz hat eine eminent wichtige Bedeutung. Zwar leistet die Ressource Holz heute schon einen wichtigen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik unseres Landes, aber das Potenzial ist noch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Ebenfalls wurde klar betont, dass die benötigten Finanzen zur allgemeinen Holznutzung - gemäss Auskunft der Verwaltung sind es rund 6 Millionen Schweizerfranken - zusätzlich gesprochen werden müssten und keinesfalls von den Aufwendungen für die Schutzwaldungen abgespart werden dürften.

Einigkeit dürfte infolgedessen auch hinsichtlich dessen herrschen, dass eine sinnvolle Walderschliessung erforderlich ist, damit der Wald seine Funktion erfüllen kann. Entsprechend diskutierte unsere Kommission auch, nicht zuletzt in Übereinstimmung mit den zuständigen Experten der Verwaltung, die in der parlamentarischen Initiative von Siebenthal, in der Motion von Siebenthal, in der vorliegenden Fassung von Artikel 38a Absatz 1 Litera g wie auch im Einzelantrag Baumann genannten Erschliessungs- und Fördermöglichkeiten, dies vor allem auch unter den Aspekten der Effizienz und des möglichst schonenden Umgangs mit den betroffenen Waldgebieten.

Doch in wesentlichen Punkten kamen die Diskussionen dann in den unterschiedlichen Präferenzen zum Tragen. So erachtet die Mehrheit der Kommission die Förderung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes als Bundesaufgabe und sieht dementsprechend auch den Erhalt und Ausbau der bestehenden Erschliessungsanlagen nicht primär als alleinige Kantonsaufgabe; dies, obwohl man mit dem Entlastungsprogramm 2003 den Neubau von Erschliessungsstrassen als Subventionstatbestand ausgeschlossen und beim NFA 2008 die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes aus dem Gesetz gestrichen hat. Dabei wollte man zwar zur Kompensation des Verzichts auf die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes gewisse Lockerungen für die Waldwirtschaft vorsehen, unter anderem eine Lockerung des Kahlschlagverbots und global formulierte Nutzungsbewilligungen, doch ist man auf diese Vorlage dann aber nicht eingetreten, sodass also keine entsprechenden Lockerungen Eingang finden konnten.

Zusammengefasst stellt sich die Mehrheit der Kommission auf den Standpunkt, dass die Waldnutzung ganz allgemein, innerhalb wie ausserhalb des Schutzwaldes, eine Verbundaufgabe ist und bleiben muss. Denn die Walderschliessung soll nicht isoliert betrachtet und alleine den Waldeigentümern überlassen werden. Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommission, bei Artikel 38a Absatz 1 Litera g der Mehrheit zu folgen.

Zum Einzelantrag Baumann: Zu diesem Artikel habe ich einleitend, bei den Diskussionen über die parlamentarische Initiative und die Motion von Siebenthal, wie auch bei der Beratung des vorliegenden Artikels 38a, eines schon angetönt: Der Kommission war es klar, dass die Walderschliessung nicht nur Strassen, sondern eigentlich eine Kombination und Abstimmung aller Erschliessungselemente, also von der sogenannten Rückegasse über die Strasse bis zur Seilkrananlage, umfasst. In diesem Sinne lag der Kommission auch ein Antrag vor, der aber nach gewalteter Diskussion wieder zurückgezogen wurde. Inhaltlich war man mit der im Antrag Baumann beantragten Ergänzung eigentlich einverstanden. Ich kann und will hier nicht die Meinung der Kommission zu diesem Antrag vertreten, aber im Kontext dieser Thematik zu diesem Artikel bin ich persönlich eigentlich der Auffassung, dass man die im Antrag erwähnte explizite Ergänzung auch aufnehmen könnte.

Zusammenfassend bitte ich Sie, bei diesem Artikel der Mehrheit der Kommission zu folgen; der Antrag der Minderheit wird dann von Kollege Theiler begründet.