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Friedl Claudia · Nationalrat · 2014-12-08

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Es ist eine Realität, dass die Schweiz weltweit mit an der Spitze steht, wenn es um die Ungleichverteilung der Vermögen geht. Die Vermögen in der Schweiz steigen und steigen, und doch fallen die Erträge der Erbschaftssteuer. So haben sie sich zwischen 1990 und 2010 halbiert, weil in praktisch allen Kantonen die Erbschaftssteuern für die Ehegatten und die eingetragenen Partnerinnen und Partner sowie meist auch für die direkten Nachkommen mit dem Argument des Steuerwettbewerbs abgeschafft wurden.

Ich möchte nun auf einen Aspekt hinweisen, der bei der ganzen Erbschafts- und Schenkungssteuerdiskussion kaum Beachtung findet, nämlich auf die nicht in gerader Linie Verwandten - also z. B. Neffen, Nichten, Geschwister, aber auch alle Nichtverwandten, das sind dann fast überall auch die Konkubinatspartnerinnen und -partner -, welche im Gegenzug in vielen Kantonen horrend besteuert werden. Hinterlässt beispielsweise eine Tante ihrer Nichte ein kleines Vermögen von 22 000 Franken, werden im Spitzenkanton Appenzell Ausserrhoden 4800 Franken Erbschaftssteuer fällig. Vermachen Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner im Spitzenkanton Genf 100 000 Franken - Herr Lüscher zum Beispiel -, so fällt rund die Hälfte, nämlich 49 896 Franken, an Steuern an. Die Unterschiede in den Kantonen sind enorm, sie betragen bis 55 Prozent!

Diese Ungleichbehandlung gegenüber den direkten Nachkommen trifft nicht nur Neffen und Nichten, nein, es trifft auch alle Personen, die vom Erblasser oder vom Schenkenden ausgesucht worden sind, vielleicht weil sie sich besonders um ihn gekümmert und ihm im Leben geholfen haben.

Folgendes soll Ihnen zeigen, welche Blüten es bei der Schenkungssteuer auch noch treiben kann, wenn es um Beschenkte geht, die nicht in gerader Linie verwandt sind: Da zahlt ein Mann in Dürnten über Jahre zu viel Steuern, weil er die Steuererklärung aufgrund seiner Lese- und Schreibschwäche nicht ausfüllen kann. Die Gemeindeversammlung erkennt das Unrecht und spricht ihm eine Schenkung aus der Gemeindekasse von 250 000 Franken zu. Im Kanton Zürich fallen dafür Schenkungssteuern von 75 000 Franken an. Das ist absurd.

Durch die Initiative werden viele Personen profitieren können. Ob jemand Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zahlt, wird nicht mehr einfach vom Verwandtschaftsgrad abhängen, sondern von der Höhe des Betrags, davon, ob er 2 Millionen Franken übersteigt. Das Beste an der Initiative ist, dass mit der neuen Bundeserbschaftssteuer nicht weniger, sondern mehr Geld in der Kasse sein wird als mit dem [PAGE 2231] heutigen System, und dieses Geld wird erst noch zu zwei Dritteln der AHV zukommen.

Deshalb sage ich Ihnen: Unterstützen Sie diese Initiative.