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Egloff Hans · Nationalrat · 2014-12-08

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08

Wortprotokoll

Viele reden hier von der Erbschaftssteuer. Das ist nicht sehr präzise. Die Initiative verlangt die Einführung einer Nachlasssteuer. Besteuert werden soll nämlich nicht die Erbschaft, sondern - noch viel schlimmer - der Nachlass. Derlei Steuern gab es vor vielen Hundert Jahren verschiedenenorts in der Schweiz auch schon: Beim Tode des Hofherrn holte der Steuervogt jeweils eine - wohl die beste - Kuh aus dem Stall. Die Abgabe hiess damals schon Nachlass- oder auch Todesfallsteuer. Die Appenzeller beispielsweise haben diese mit der Schlacht am Stoss 1405 mit eher praktischen Mitteln abgeschafft.

Die Volksinitiative will mehrere Milliarden Franken bei Bürgern und vor allem auch bei den Grundstückeigentümern abschöpfen. Denn zum Nachlass zählen neben dem Ersparten, den bezogenen Pensionskassengeldern, den Geldern aus der dritten Säule eben auch die Immobilien. In diesem Zusammenhang lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin selber Hauseigentümer und präsidiere den Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). Gerade im Zusammenhang mit Liegenschaften ist der willkürlich festgelegte Steuerfreibetrag von 2 Millionen Franken viel zu tief angesetzt. Auch weil die Initiative auf den Verkehrswert und nicht wie sonst im Steuerrecht üblich auf den Steuerwert abstellt, wird das Vermögen der Mitglieder etlicher mittelständischer Haushalte, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, besteuert und gegenüber den Vermögen in anderen Haushalten, in denen nicht gespart wurde, benachteiligt.

Schon in der ersten Zeile ihres Argumentariums behaupten die Initianten, ihr Anliegen wäre gerecht. Vielleicht meinen sie nicht Gerechtigkeit, sondern vielmehr Gleichheit oder beides. Die Initiative verstösst aber sowohl gegen Gerechtigkeit als auch gegen Gleichheit. Ich gebe Ihnen ein einfaches Rechenbeispiel, wir haben ja schon einige gehört: Geht ein Nachlass von 2 Millionen Franken an einen Erben, so erhält er die Erbschaft unbelastet. Müssen vier Kinder einen Nachlass von 2,4 Millionen Franken teilen, so muss jeder Erbe auf seinen 600 000 Franken einen Abzug gewärtigen. So viel zur Gleichheit.

Ein anderes Beispiel: Hat ein selbstständigerwerbender Handwerker Ende der Neunzigerjahre seine Vorsorgegelder in ein Mehrfamilienhaus investiert, so ist die Wahrscheinlichkeit je nach Standort gross, dass allein dieses Haus heute schon einen Marktwert von 2 Millionen Franken oder mehr hat. Sein Nachlass wird von der Steuer erfasst - und das nur, weil er seine Vorsorge geschickt geplant hat. Stossend ist vor allem, dass auch die inflationsbedingte Wertsteigerung der Liegenschaft wie übrigens bereits heute bei der Grundstückgewinnsteuer mitbesteuert würde, ohne dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugenommen hätte. Wer will in Zukunft noch sparen, wenn das hart erarbeitete Vermögen, statt den Kindern zuzukommen, schliesslich so stark besteuert wird? Die Initiative besteuert auch den schweizerischen Mittelstand und mitnichten nur die Reichen, wie die Initianten zu Unrecht immer wieder behaupten. Für sie gilt offenbar das Motto: "Wer ein Leben lang spart und mit Vermögen stirbt, soll dafür bestraft werden."

Nach geltendem Recht liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen, teils aufgrund von Volksabstimmungen, abgeschafft. Die Kantone haben diesen Personenkreis mit guten Gründen nach und nach von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen. Liegenschaften oder andere nichtliquide Vermögenswerte müssen nämlich oftmals verkauft werden, damit Steuern und Gebühren bezahlt werden können. Damit wird verunmöglicht, dass ein Nachkomme die Liegenschaft der Eltern übernehmen kann. Wird nun wieder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben, so verschärft sich diese Problematik wieder unnötig.

Damit möchte ich Ihnen die Ablehnung der Volksinitiative dringend empfehlen.