Hardegger Thomas · Nationalrat · 2014-12-08
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
"Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" ist gerecht, und die Initiative ist auch ausgesprochen massvoll ausgestaltet. Die Einnahmen gehen zu zwei Dritteln in die AHV, und ein Drittel bleibt bei den Kantonen. Die AHV ist damit für die nächste Generation noch nicht gesichert. Aber diese Regelung vereinfacht die Diskussion um die Altersvorsorge 2020. Es wird immer noch so bleiben, dass die AHV in erster Linie über Beiträge auf den Erwerbseinkommen, über Lohnbeiträge, finanziert wird. Das ist die Basis der Finanzierung, dazu braucht es zusätzlich den Bundesbeitrag. Geschätzte 2 Milliarden Franken zusätzlich für die AHV können die Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abfedern. Das hat eine positive Wirkung auf die Arbeitskosten. Das ist gut für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Oder in der Diskussion um die Mehrwertsteuerprozente ist zu sagen: So kann die Finanzierung der AHV mit einer geringeren Erhöhung der Mehrwertsteuer sichergestellt werden. Zusätzlich wird der Binnenkonsum gestärkt, was wiederum der Wirtschaft zugutekommt.
Heute wird der grösste Anteil der Vermögen an Personen vererbt, die selber im AHV-Alter oder kurz davor sind. Die demografische Schere öffnet sich weiter. Mit der [PAGE 2227] Erbschaftssteuerreform kommt der versteuerte Teil ebenfalls der älteren Generation zugute. Damit führt die Erbschaftssteuerreform zu einem Solidaritätsbeitrag innerhalb der Generation. Dazu kommt, dass die sozialen Gegensätze gegenüber der aktiven Generation im Alter noch einmal verschärft werden. Und damit ist die Reform auch eine Massnahme, die das Verhältnis zwischen den Generationen stärkt, indem die prämienzahlende Generation entlastet wird. Die Reform des Bundesrates, die Altersvorsorge 2020, ist weiterhin aktuell, weiterhin wichtig und unersetzbar. Die soziodemografische Entwicklung wird den Mittelbedarf weiter erhöhen, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich unaufhaltsam dem AHV-Alter. Wer nun aber die Erbschaftssteuerreform ablehnt und uns eine Neiddebatte vorwirft, neidet den weniger vermögenden Betagten einen Ruhestand in sozialer Sicherheit. Es kommt dazu, dass die AHV-Leistungen heute längst nicht mehr den Auftrag der Bundesverfassung erfüllen. Diese verlangt in Artikel 112, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken muss, und in Artikel 111, dass sie ihren Zweck dauernd erfüllen muss.
Über 300 000 Personen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, fast 200 000 davon als Ergänzung zur AHV. Die prozentualen Ausgaben der Ergänzungsleistungen in Bezug auf die AHV-Summe nehmen trotz zweiter Säule nach wie vor zu. Waren es 2009 noch 7,2 Prozent der AHV-Rentensumme, so waren es 2013 bereits 7,7 Prozent. Da wird wenigstens die AHV-plus-Initiative mithelfen, den Existenzbedarf eher zu decken. Die Finanzierung der AHV-plus-Initiative wird mit der Erbschaftssteuerreform erleichtert; ein rechter Teil des Aufwandes für Ergänzungsleistungen wird dann eingespart.
Mit der Zustimmung zur Erbschaftssteuerreform mildern Sie das Seilziehen innerhalb der Altersreform 2020, und Sie unterstützen dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Unterstützen Sie deshalb bitte die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform.