Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2014-12-08
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
In meinen Ausführungen zur Volksinitiative über die Erbschaftssteuer konzentriere ich mich auf die Frage, welche Auswirkungen sie auf die KMU haben kann. Zu den Landwirtschaftsbetrieben halte ich lediglich fest, dass die Volksinitiative in den Übergangsbestimmungen vorsieht, dass deren Wert bei einer Erbschaft oder Schenkung im Falle einer Selbstbewirtschaftung unberücksichtigt bleibt.
Gegner der Initiative machen geltend, dass die neue Steuer Unternehmen stark belasten würde; Sie haben das von verschiedenen Vorrednern und Vorrednerinnen gehört. Wie Sie aber dem Initiativtext entnehmen können - das betrifft Artikel 129a Absatz 5 -, sollen Unternehmen als Teil eines Nachlasses oder einer Schenkung speziell betrachtet und behandelt werden. So muss der Gesetzgeber besondere Ermässigungen vorsehen, damit der Weiterbestand von Unternehmen nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben, dies unter der Bedingung, dass die Unternehmen mindestens zehn Jahre von den Erbinnen und Erben oder Beschenkten weitergeführt werden.
Damit haben die Initiantinnen und Initianten sehr deutlich gemacht, dass ihnen viel am Weiterbestand der KMU liegt. Die Schweizer Wirtschaft ist stark aus KMU-Strukturen heraus gewachsen, und damit erklären sich auch unser Wohlstand und zahlreiche Arbeitsplätze; dies bereits zu Zeiten, als etliche Kantone die Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen noch nicht abgeschafft hatten. Die damaligen Erbschaftssteuern haben offenbar nicht dazu geführt, dass sich die KMU nicht hätten entwickeln bzw. dass sie nicht hätten bestehen bleiben können. Die KMU haben ein grosses Interesse daran, dass die künftige Finanzierung der AHV nicht mit Lohnkostenanteilen - d. h. mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen - bewerkstelligt werden muss, welche sie viel mehr als die Erbschaftssteuer gemäss Initiative belasten würden.
Der Ständerat hat in seiner Debatte über die Initiative mögliche Modelle der Besteuerung angesprochen. Die Initiantinnen und Initianten selber haben demnach in den Anhörungen von der Möglichkeit eines Freibetrags von 20 Millionen Franken und von einem gemässigten Steuersatz von 5 Prozent gesprochen. Mitglieder des Ständerates haben im Weiteren ihre Offenheit ausgedrückt, diesen Freibetrag sogar noch zu erhöhen und über verschiedene, allenfalls auch gestaffelte Zinssätze zu diskutieren. Nicht zu vergessen ist dabei die in der Volksinitiative selbst vorgesehene Möglichkeit der Ratenzahlung. Diese Haltung der Mitglieder des Ständerates scheint mir durchaus unterstützungswürdig, dies vor allem eben auch unter dem Aspekt, den Weiterbestand der KMU nicht zu gefährden und die Arbeitsplätze zu erhalten. Den Befürchtungen der Unternehmen, es käme zu Liquiditätsengpässen, oder der Gefahr, das Lebenswerk verkaufen zu müssen, kann in diesem Rahmen Rechnung getragen werden.
Die Reaktionen auf den offenen Vorschlag der Initiative zeigen im Weiteren, dass die Initiantinnen und Initianten wohl daran getan haben, keine fixfertige Lösung aufzuzeigen. Es besteht Diskussionsbedarf; die unterschiedlichen Ausgangslagen der Betriebe und die möglichen Lösungen können im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses viel besser durchdacht und bearbeitet werden, als dies im Rahmen der Ausarbeitung einer Initiative möglich ist. Ich bin überzeugt, dass ein konkreter Verfassungstext vonseiten der Initiantinnen und Initianten zu dieser Frage auf Widerstand gestossen und zerpflückt worden wäre. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird der Gesetzgeber aber seinen Gestaltungsspielraum nützen können.
Ich werde dieser Initiative zustimmen, und ich ermuntere Sie, ein Gleiches zu tun.