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Maurer Ueli · Bundesrat · 2014-12-08

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-12-08

Wortprotokoll

Für einmal ist die Geschichte eines Bundesgesetzes sehr rasch erklärt. Wir haben - Stand heute, 8. Dezember - folgende Situation: Al Kaida ist aufgrund einer Verordnung des Parlamentes als Organisation verboten. Diese Verordnung läuft am 31. Dezember aus und kann nicht verlängert werden. Es besteht zudem ein Verbot der Organisation "Islamischer Staat", ausgesprochen vom Bundesrat im Oktober. Diese Verordnung ist bis im April des nächsten Jahres gültig und kann dann ebenfalls nicht verlängert werden. Damit stellt sich heute die Frage: Sind diese Organisationen gefährlich, und muss für Al Kaida und Isis weiterhin ein Organisationsverbot ausgesprochen werden? Der Bundesrat ist der Meinung: ja.

Die Begründung dazu liefern einerseits die bekannten Gräueltaten, die die Organisation "Islamischer Staat" in den letzten Monaten verbrochen hat. Die Gründe liegen aber auch im Faktum, dass es heute Dschihad-Reisende aus der Schweiz und vor allem auch Rückkehrer aus jenem Gebiet gibt. Damit ist die Schweiz dem Fokus dieser Organisationen und ihres Gedankengutes viel näher. Wir haben auch - das darf nicht vergessen werden - sogenannte Schläfer, also Leute, die die Schweiz nicht verlassen, hier unter uns leben, sich aber möglicherweise mit diesem Gedankengut identifizieren und aus nichtbekannten Gründen plötzlich losschlagen könnten. Man kann es so zusammenfassen: Isis stellt eine reale Gefahr dar. Auch wenn die Schweiz nicht unmittelbar im Fokus steht, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass wir plötzlich damit konfrontiert werden.

Al Kaida ist eine Organisation, die in den letzten Monaten weniger von sich reden gemacht hat. Al Kaida steht heute vor Ort aber ganz offensichtlich in einem Konkurrenzkampf mit Isis. Isis ist eine Abspaltung von Al Kaida und hat mehr Präsenz in der Öffentlichkeit, und das führt offensichtlich zu einem Konkurrenzverhältnis dieser Organisationen. Es ist zu befürchten, dass auch Al Kaida im Westen wieder tätig wird.

Der Bundesrat geht somit davon aus, dass Isis und Al Kaida als Organisationen in der Schweiz verboten werden sollten. Es kommt dazu, dass dies auch ein Akt der internationalen Solidarität ist, weil die Uno im Oktober alle Mitgliedstaaten in einer Resolution aufgefordert hat, den Kampf gegen diesen Terror an die Hand zu nehmen. Es würde wohl schlecht verstanden, wenn ausgerechnet die Schweiz ihre Verordnungen auslaufen lassen und nicht durch eine andere Regelung ersetzen würde. Das Signal wäre eigentlich: Wir machen da nicht mit, uns ist das mehr oder weniger egal. Aus innen-, [PAGE 2190] aber auch aus aussenpolitischen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, das Organisationsverbot solle fortgeführt werden.

Wie schliessen wir nun diese Lücke? Ich habe gesagt, dass Verordnungen nicht verlängert werden können; die gesetzlichen Bestimmungen erlauben das nicht. Die juristisch und rechtstechnisch beste Lösung ist ein neues Bundesgesetz, wie wir es Ihnen vorschlagen. Dieses Bundesgesetz hat gerade einmal vier Artikel, und seine Geltungsdauer ist auf vier Jahre beschränkt. Sein Text entspricht in etwa den bisherigen Verordnungen; es bringt damit fachlich eigentlich nicht viel Neues, sondern wir überführen damit Verordnungsbestimmungen auf Gesetzesebene.

Innerhalb dieser vier Jahre soll überprüft werden, ob eine Verlängerung notwendig ist, ehe die Geltungsdauer abläuft, ob ein Organisationsverbot direkt im Nachrichtendienstgesetz verankert werden soll - darüber diskutieren Sie dann hoffentlich im März - oder ob ein solches Verbot auch in Zukunft aufgrund der Notrechtsbestimmungen in der Bundesverfassung ausgesprochen werden kann. Die Befristung der Geltungsdauer gibt uns die Möglichkeit, das ausführlich zu diskutieren.

Nicht betroffen sind humanitäre Aktionen der Schweiz - da möchte ich unterstreichen, was die Fraktionssprecher gesagt haben - und allenfalls auch einmal Gespräche mit solchen Organisationen. Oft sind solche Gespräche die einzige Pforte, um in solchen Gebieten humanitär tätig zu werden. Humanitäre Aktionen und damit betraute Personen fallen also nicht unter das Gesetz, weil sie ja nicht terroristische Tätigkeiten unterstützen - das wäre die Voraussetzung -, sondern mit ihren Aktionen für Frieden in diesen Gebieten sorgen.

Insgesamt handelt es sich also um eine pragmatische Lösung. Wir führen weiter, was wir schon heute kennen, und zwar in einem befristeten Bundesgesetz, weil keine Möglichkeit zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen besteht.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.