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Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-12-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Alea iacta est. Wir haben vorhin das Langzeitbetriebskonzept als Alternative zur Volksinitiative der Grünen beraten. Aus diesen Beratungen gehe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge hinaus. Das Ja im Grundsatz macht das Glas halb voll; die knappe Ablehnung der steigenden Sicherheit macht es etwas leerer; [PAGE 2209] die Streichung - mit einer Differenz von einer Stimme - der Bestimmung zur Entschädigungsfrage, die geklärt hätte werden sollen, macht es noch etwas leerer; die maximale Laufzeit von 60 Jahren für Beznau I und II macht es wieder etwas voller; und das Fehlen einer Laufzeit bei Gösgen und Leibstadt lässt es in etwa halb voll bzw. halb leer stehen. Fazit: Die Trennung der Vorlage war richtig, weil die Grünen so ihre Volksinitiative betreffend eine Laufzeit von 45 Jahren nicht zurückziehen können, weil wir letztlich keine abschliessende Diskussion über die Laufzeit geführt haben und keine steigende Sicherheit vorgesehen haben.

Die Entschädigungsfrage war heute schon ein entscheidender Diskussionspunkt, der immer wieder hervorgeklaubt wurde. Ich möchte dazu auch einige Worte sagen. Einer der Haken der Initiative ist tatsächlich, dass Entschädigungsbegehren bei einer Laufzeit von 45 Jahren nicht vollständig ausgeschlossen werden könnten. Die Kraftwerke wurden zwar einerseits klar für eine Laufzeit von maximal 40 Jahren angelegt. Damit musste jeder Betreiber davon ausgehen, dass eigentlich alles, was über 40 Jahre Laufzeit hinausgeht, ein Geschenk ist. Aus dieser Sicht wäre klar, dass es Entschädigungsforderungen bei einer Laufzeit von 45 Jahren schwer hätten. Es gab aber andererseits vor einigen Jahren ein Geschenk des Bundesrates. In der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen hat der Bundesrat nämlich klammheimlich die Laufzeit von 40 auf 50 Jahre erhöht und damit natürlich indirekt den Betreibern das Signal gegeben, dass wahrscheinlich eine 50-jährige Betriebszeit auch möglich ist. Auch die eigenen Konzepte der Betreiber waren bis vor Fukushima - ich habe das schon erwähnt - auf 50 Jahre ausgelegt, und sie haben ihre Nachrüstungsinvestitionen zumindest auf dieses Abschaltdatum hin geplant.

So wäre es denkbar, dass die Betreiber bei einem Ausschalten nach 45 Jahren für allfällige Nachrüstungen, die sie wegen der verbleibenden fünf Jahre bis zu 50 Jahren gemacht haben, allenfalls Entschädigungsforderungen stellen könnten. Aber ab 50 Jahren gibt es für die Betreiber überhaupt keine Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern, ausser das Langzeitbetriebskonzept wird in dieser Form beschlossen und verstärkt. Falls trotz Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde zu diesem Langzeitbetriebskonzept für vielleicht 60 Jahre in diesem Parlament oder in einem Kanton unabhängig von der Sicherheit eine politische Entscheidung betreffend eine kürzere Laufzeit erfolgen würde, dann könnten allenfalls die Investitionen, die ein Nachrüstkonzept betreffen, die auf Treu und Glauben von den Betreibern gemacht wurden, eingefordert werden - aber nur dann und in keinem anderen Fall, egal was wir vorhin legiferiert haben.

Heute weiss jeder, dass Kernkraftwerke im Prinzip nicht mehr als 60 Jahre betrieben werden können, und zwar keines der bestehenden. Da sage ich Ihnen: Die Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze in Beznau ist höher, als dass Sie je eine Entschädigung für ein Kernkraftwerk bezahlen müssen, das 60 Jahre oder mehr läuft.

Für uns ist das Langzeitsicherheitskonzept noch nicht genügend gesichert, noch nicht genügend klar. In diesem Sinne werden die Grünliberalen heute - wir haben keine Alternative - die Initiative der Grünen noch unterstützen. Sie soll als Pfand in der Hand für den Zweitrat und unsere Restberatung gelten. Wenn das Langzeitkonzept am Ende nicht massgeblich obsiegen wird, dann werden die Grünliberalen die Initiative auch im Abstimmungskampf unterstützen. Ich wollte heute schon einmal klarlegen, wo hier bei den Grünliberalen der Jordan ist.

Ich bitte Sie also, im Moment der Initiative noch zuzustimmen, aber vor allem nach der Debatte im Zweitrat bei der Differenzbereinigung dieses Langzeitsicherheitskonzept noch einmal klar zu bestätigen und hier klar die Sicherheit vor die Wirtschaft zu setzen. Hier muss ich noch eine deutliche Aussage an die CVP machen: Wenn es Vertreter der CVP gibt, die heute gegen den Kompromiss gestimmt haben, tut mir das etwas weh, weil er wegen einer Stimme von der CVP, die sich als Ausstiegspartei verkauft - "Wir haben es erfunden!" -, gescheitert ist. Aber die CVP hat die Chance, das im Zweitrat und hier drin noch zu korrigieren. Man soll jedem eine zweite Chance geben, das mache ich gerne.

[VS]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu