Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Frau Meyer und ich werden uns aufteilen. Frau Meyer wird zur Härtefallrente und zur Rentenbemessung sprechen, ich werde auf das Postulat der feineren Rentenabstufung eingehen.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, welches die Modelle sind. Das Modell Zäch lasse ich auf der Seite, weil Herr Zäch in der Zwischenzeit seine Minderheitsanträge zurückgezogen hat, da er auf die Lösung gemäss der Minderheit I (Rossini), kombiniert mit dem Eventualantrag Dormann, setzt.
Das geltende Recht sieht bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent eine Viertelsrente vor, bei einem solchen von mindestens 50 Prozent eine halbe Rente, bei mindestens 66 2/3 Prozent eine ganze Rente. Dazu kommt noch die Härtefallrente.
Die Minderheit I (Rossini) möchte bei 40 Prozent eine Viertelsrente, bei 50 Prozent eine halbe Rente, dann neu bei 60 Prozent die Dreiviertelsrente und bei mindestens 70 Prozent die ganze Rente sprechen.
Nun haben wir gemerkt, dass es vor allem im Bereich der Übergangsregelung in Bezug auf die Besitzstandwahrung finanzielle Auswirkungen hat. Das Modell gemäss Minderheit Rossini wäre in etwa kostenneutral, wenn man die Besitzstandwahrung ausklammerte. Das heisst, bis zu einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent würden Mehrausgaben von 60 Millionen Franken entstehen, die dann aber bei einem Invaliditätsgrad von 66 bis 70 Prozent kompensiert würden.
Zur Übergangsregelung, die die Minderheit Rossini und Frau Dormann beantragen, bzw. zur Frage, inwiefern sich die Anträge unterscheiden: Frau Dormann möchte die Besitzstandwahrung nur für die mehr als 50-jährigen Versicherten. Das würde die Kosten dieser Übergangsregelung zunächst etwa halbieren, von rund 60 auf rund 30 Millionen Franken, und dann degressiv, weil diese Renten langsam auslaufen.
Die Kommission war sich in Bezug auf den Grundsatz, dass eine grössere Flexibilisierung der Rentenabstufung wünschbar sei, grossmehrheitlich durchaus einig. Sie war sich einig, dass das ein anvisiertes Ziel sei; dies auch unter dem Hinweis darauf, dass dadurch die Eingliederungsmotivation des Einzelnen verstärkt werden könnte, und unter dem Hinweis darauf, dass dieses System mit der feineren Rentenabstufung im Rahmen der Unfallversicherung durchaus funktioniert.
Die Mehrheit war aber - natürlich auch aufgrund der Bedenken, die vonseiten der Verwaltung und des Bundesrates geltend gemacht wurden - der Auffassung, dass eine feinere Rentenabstufung auch mehr Grenzfälle, mehr Gerichtsfälle und Verzögerungen des Verfahrens bedeuten könnte. Die Bedenken, die bei der Ablehnung des Modells der Minderheit Rossini den Ausschlag gegeben haben, sind aber in der Tat die zusätzlichen Kosten für die Besitzstandwahrung.
Auch wenn die Kommission nicht darüber beraten hat, könnte ich mir vorstellen, dass der Eventualantrag Dormann, der die Kosten dieser Übergangsregelung in etwa halbiert, also mildert, durchaus mehrheitsfähig gewesen wäre. Das ist meine persönliche Auffassung. Wir werden dann nach erfolgter Abstimmung sehen, ob diese Einschätzung richtig ist.