Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-08
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Wir sind bei den eigentlichen Regelungen des Atomausstiegs und damit zweifelsfrei bei einem der Kernpunkte der Vorlage.
Ich muss Ihnen nicht sagen, welches - auch medial und emotional aufgebaut - die beiden strittigen Artikel sind: Es sind die beiden Artikel 25a und 106a, in denen das Langzeitbetriebskonzept umschrieben wird. Mit diesen Artikeln werden die Betreiber gezwungen, nach 40 Betriebsjahren in einem Langzeitbetriebskonzept aufzuzeigen, mit welchen Nachrüstungen und Verbesserungen sowie mit welchen betrieblichen Voraussetzungen sie das Werk wie lange betreiben wollen. Wie kommt die Kommission nach sehr langer, intensiver Diskussion und vor allem auch nach Anhörung der entsprechenden Sicherheitsgremien zum Schluss, dies so festzuhalten?
Wir haben heute eine ganz andere Situation, als wir sie vor vier oder fünf Jahren hatten, und zwar nicht nur wegen Fukushima. Vor fünf Jahren ging man davon aus, dass die heutige Generation der Atomkraftwerke irgendwann einmal durch eine neue Generation ersetzt würde. Man ging davon aus, dass man beispielsweise im Niederamt ein neues Werk baue, um Mühleberg und Beznau zu ersetzen. Ich durfte diese Debatten im Solothurner Kantonsrat miterleben. Damals sprachen die Betreiber davon, dass nach 50 oder 55 Jahren Schluss sei, dass man die alten AKW dann vom Netz nehme. Man habe dann ja neue, meinte man.
Es kam anders: Man wird eben innert nützlicher Frist keine neuen AKW haben, ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Und die heutigen AKW werden die letzte Generation AKW sein. Deshalb strebt man einen Langzeitbetrieb an, denn sie werden eben nicht abgelöst. Das ist der wahre Hintergrund dieses Langzeitbetriebskonzepts. Dieses Konzept besagt, dass wir den Langzeitbetrieb regeln müssen, dass wir Regeln aufstellen müssen, dank welchen die Werke mit der Sicherheitsmarge, die wir uns gewohnt sind, vom Netz gehen können, ohne dass wir Volksvermögen vernichten und ohne dass wir die Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit tangieren. So gesehen gibt es nur zwei Alternativen, wie mit der Zukunft der Atomkraft umzugehen ist: Entweder man baut Ersatzkraftwerke, oder man regelt den Langzeitbetrieb. Die Energiestrategie kommt ohne Ersatzkraftwerke aus und stipuliert damit den Langzeitbetrieb.
Einen Weg, der ohne neue AKW auskommt, aber keine Langzeitregelung kennt, gibt es schlicht nicht. So sind die Fakten. Deshalb legt Ihnen die Kommission jetzt Artikel 25a vor, welcher drei Ziele verfolgt:
1. Ein Instrument wird eingeführt, welches die Durchsetzung der Sicherheitsmarge ermöglicht.
2. Entschädigungsforderungen wegen dieser Durchsetzung sollen verhindert werden.
3. Es soll schlicht und einfach erreicht werden, dass die Kernkraftwerke so ausser Betrieb genommen werden, wie das am sinnvollsten ist, also durch die Betreiber, geplant und sicher bis zum letzten Tag, statt durch Gerichte oder durch das Ensi aufgrund von Ausserbetriebnahmekriterien, quasi auf den letzten Drücker, in einem Notfallszenario, also aus dem dritten Grund, den die Frau Bundesrätin beschrieben hat.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist also der Meinung, dass es diesen Artikel braucht. Sie schafft damit gleichzeitig den Mittelweg zwischen den beiden bisher bekannten Szenarien, nämlich den fixen Laufzeiten im Szenario der Linken und dem Laufenlassen, solange die AKW sicher sind, was dann aber eben keine Sicherheitsmarge und somit ein Auslaufen der Werke zur Folge hätte. Eine Minderheit Knecht würde den Artikel nicht aufnehmen, sie erachtet ihn als unnötig. Mit einem Verhältnis von 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen will also eine klare Mehrheit der Kommission das vorliegende Konzept.
Zu den zwei Minderheitsanträgen innerhalb des Konzepts: Die Minderheit II (Schilliger) will - anders als die Mehrheit - durch das Konzept nicht eine "steigende Sicherheit" gewährleisten, sondern bloss die "Sicherheit". Vielleicht bin ich ja klarer als das Ensi, ich versuche es noch einmal zu erklären: Der Terminus der "steigenden Sicherheit" umschreibt im Prinzip nichts anderes als das, was heute Devise und gelebte Praxis der Sicherheitsbehörde, eben des Ensi, ist. Die Bestandteile eines Kernkraftwerks altern mit der Zeit, die Sicherheit nimmt also automatisch ab, wenn man nicht entsprechende Gegenmassnahmen ergreift. Nun ist es ja in diesem Meccano geradezu unmöglich, ein Mass der gleichbleibenden Sicherheit zu treffen. Deshalb schreibt das Ensi heute schon eine "steigende Sicherheit" vor, technisch ausgedrückt jeweils als "Stand der Nachrüsttechnik". Weil dieser Stand der Nachrüsttechnik mit jedem Störfall und jeder Erkenntnis aus der Forschung steigt, steigt auch die Sicherheit, das hat Herr Schilliger vorhin in seinem Votum gar nicht mal so falsch erklärt. So funktioniert die Atomaufsicht in der Schweiz, das hat Herr Schilliger dann nicht mehr gesagt. Sie funktioniert heute in jedem Bereich so. Das Ensi gibt eine Benchmark, und der Betreiber selber weist aus, wie er diese Benchmark eben übererfüllt.
Der Antrag Schilliger wurde in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Zu sagen ist: Ob der Antrag der Minderheit II (Schilliger) heute durchkommt oder nicht - das [PAGE 2202] Ensi wird den Stand der Nachrüsttechnik und somit eine steigende Sicherheit verlangen.
Auch hinsichtlich des Verfahrens in unseren Räten rate ich Ihnen, diese "steigende Sicherheit" weiterhin im Konzept vorzusehen. Gestrichen ist eine Formulierung schnell einmal. Es wurde vorhin auch gesagt: Es lohnt sich, diese Fragen zu klären und deshalb die Formulierung "steigende Sicherheit" in den Ständerat hinüberzuschicken.
Eine andere Minderheit, die Minderheit III (Bäumle), möchte, dass die Betreiber ein Langzeitbetriebskonzept nicht für "jeweils" weitere zehn Jahre, sondern einfach einmal für weitere zehn Jahre einreichen können. Das ergäbe dann faktisch wiederum eine Laufzeitbegrenzung, und zwar auf 60 Jahre. Das ist zwar ein stolzes Alter für ein Kernkraftwerk, trotzdem kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass auch in diesem Alter Entschädigungsklagen wegen der rein politischen Abschaltung erhoben werden.
Genau dieser Punkt ist auch Gegenstand von Artikel 106a. Dort gibt es verschiedene Minderheitsanträge zur Frage: Wie gehen wir mit Werken um, die schon im Langzeitbetrieb sind? Wir haben einige Wirrungen in der Kommission hinter uns. Die ursprüngliche Fassung der Kommission war jene, die jetzt von der Minderheit I (Vogler) vertreten wird, welche nur eine einmalige Verlängerung für die älteren Kernkraftwerke zulassen will; wir reden konkret von Beznau. Begründet wird dieser Antrag damit, dass es aufgrund der Auslegung des Kernkraftwerks Beznau schlicht nicht möglich sei, dieses Kernkraftwerk während 60 Jahren zu betreiben. Nach einem Rückkommen hat sich die Kommission schliesslich entschlossen, die Gleichbehandlung aller Werke bzw. Betreiber voranzustellen, und hat den Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit I vorliegt, mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Zum Einzelantrag Gasche: Wir haben in der Kommission mehrere Male über die Entschädigungsfrage diskutiert, auch mit dem Bundesamt für Justiz. Die Antworten des Bundesamtes für Justiz waren so stark juristisch geprägt, dass ich als Nichtjurist fast nicht befähigt bin, sie en détail wiederzugeben. Der Tenor war aber immer der gleiche, und er war klar: Entschädigungsklagen werden eine hohe Aussicht auf Erfolg haben, wenn sie aufgrund eines politisch begründeten Abschaltentscheids erhoben werden. Sie werden jedoch kaum Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Abschaltung aus Sicherheitsgründen erfolgt. Es stellt sich jetzt die Frage: Ist das Abschalten wegen des Fehlens oder der Nichteinhaltung eines Langzeitbetriebskonzepts eine politische Abschaltung oder ein Sicherheitsentscheid? Die Antwort lautet: Es ist Letzteres, denn das Konzept dient der Einhaltung der Sicherheitsmarge.
Der Tenor lautet dann in der Schlussfolgerung auch wieder: Ob wir den Antrag Gasche gutheissen oder nicht, wird nicht eine so grosse Rolle spielen; entscheidend wird sein, ob es sich um einen politischen oder einen Sicherheitsentscheid handelt.
Schliesslich gilt es zuhanden des Amtlichen Bulletins noch zu erwähnen, dass im Rahmen der Beratungen zum Langzeitbetriebskonzept auch die Petition 13.2058 von Greenpeace Schweiz, "Laufzeit von AKW. 40 Jahre sind genug", gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt wurde.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie also, einem Langzeitbetriebskonzept mit steigender Sicherheit und Verlängerungsmöglichkeit auch für die älteren Kernkraftwerke zuzustimmen.