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Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-12-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Wir kommen nun, im wahrsten Sinne des Wortes, zum Kernblock der Debatte. Mit dem Entscheid, keine neuen Kernkraftwerke zuzulassen - die Grünliberalen unterstützen in Artikel 12 selbstredend die Mehrheit -, erhält das Problem des Langzeitbetriebs und der Sicherheit der Altreaktoren eine zunehmende Bedeutung. Denn die Betreiber könnten nun versuchen - und tun das auch bereits -, die alten Meiler so lange wie möglich und letztlich auch mit so wenig Kosten wie nötig am Netz zu halten. Nachdem vor Fukushima faktisch eine Laufzeit von maximal 50 Jahren bestand, sind es jetzt bis 60 Jahre oder sogar mehr.

Die Aufsichtsbehörde, das Ensi, hat mehrfach moniert, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen zu wenig griffig seien, wenn sich die Betreiber den Aufforderungen nicht stellen und sich zunehmend dagegen sperren; das tun sie, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Die Vorlage ist also eine zwingende Notwendigkeit, die sich aus dem Ausstiegsentscheid ergibt, weil die alten Meiler nun länger weiterlaufen werden, als es vor Fukushima geplant war. Die [PAGE 2192] Sicherheit ist bis zum Abschalttermin zwingend sicherzustellen, und zwar nicht nur eine minimale, sondern eine steigende Sicherheit, welche die Entwicklungen und Erfahrungen auf der Welt mitberücksichtigt.

Die Lösung besteht aus folgenden Elementen: Im Kern wird das Ensi-Konzept der steigenden Sicherheit gemäss den jeweils bekannten Anforderungen im Gesetz festgehalten; das heisst, die bisherige sogenannte Ensi-Kurve der steigenden Sicherheit wird ins Gesetz geschrieben. Es braucht ein umfassendes Sicherheitskonzept, und zwar, je nach heutigem Beschluss, jeweils nach 40, 50 oder eventuell 60 Jahren, ein Konzept, welches eine steigende Sicherheit gewährleisten soll. Das Ensi entscheidet darüber, ob diese Anforderungen erfüllt sind oder nicht, und erlaubt den Weiterbetrieb oder verfügt bei Nichterfüllen die Abschaltung.

Die Betreiber sind in der Pflicht, den Abschalttermin und das Konzept festzulegen beziehungsweise ein weiteres Langzeitbetriebskonzept einzureichen. Für Beznau I und II, die bereits seit über 40 Jahren laufen und die bisher nur indirekt ein solches Langzeitbetriebskonzept eingereicht haben, würde das sogar erst nach 50 Jahren gelten.

Die Minderheiten Bäumle, ihr Antrag gilt für alle Kernkraftwerke, und Vogler, ihr Antrag gilt nur für Beznau, wollen diese Kaskade auf maximal 60 Jahre begrenzen. Die Mehrheit will diese Frage offenlassen. Die Minderheit Chopard will für Beznau 50 Jahre festschreiben.

Die Einzelheiten werden vom Bundesrat in der Verordnung festgelegt, die dynamisch bleiben muss, weil sich neue Erkenntnisse ergeben könnten und vor allem weil sich nach jedem Ereignis oder Unfall klare neue Vorgaben ergeben könnten. Diese Vorgaben werden zwar vom Bundesrat politisch festgelegt, aber die Vorgaben werden vom Ensi und von der KSA als Input vorgegeben. Der Bundesrat wird kaum weiter gehen als die Aufsichtsbehörde, aber es wird ihm auch schwer möglich sein, aus politischen Gründen zum Beispiel weniger weit zu gehen, als die Aufsichtsbehörde vorschlägt.

Das Ensi sagt selber immer wieder, dass die Sicherheit via Nachrüstungen und Verbesserungen steigen muss. Das Prinzip der Sicherheit ist einfach: Weil die Sicherheit von Kernkraftwerken wegen der Alterung laufend abnimmt, wird der Betrieb der Anlagen riskanter. Dieses Risiko soll mit einem grösseren Sicherheitspuffer ausgeglichen und die Sicherheit über die genehmigte Betriebszeit gewährleistet werden. Steigende Sicherheit ist also gängige Praxis, aber die Steigerung ist heute gesetzlich nicht hundertprozentig abgesichert. Dies wurde vom Ensi mehrfach betont. Darum ist es jetzt notwendig, dem Ensi die rechtlichen Grundlagen, die es dazu braucht, in die Hand zu geben. Eine Festschreibung im Gesetz würde die Aufsicht stärken, gerade im kommenden Altersbetrieb, wenn Betreiber die Tendenz haben könnten, aus wirtschaftlichen Überlegungen bei der Sicherheit zu "optimieren". Es ist heute wichtig - das ist eine Lehre aus der Geschichte, ich komme in meinem zweiten Votum noch dazu -, bei Fragen der Sicherheit den Empfehlungen der Aufsicht mehr Aufmerksamkeit zu schenken als der Kritik der Betreiber, welche auch noch andere Interessen als die Sicherheit haben müssen, zum Beispiel die Rentabilität.

Fazit: Die Grünliberalen werden dem Konzept der Artikel 25a und 106 zustimmen und den Antrag der Minderheit Schilliger ablehnen, welche die Aufsicht nicht stärken und die "steigende Sicherheit" streichen will. Weiter werden die Grünliberalen dem Antrag der Minderheit Bäumle folgen, der 60 Jahre für alle will, und dem Antrag der Minderheit Vogler, der dies nur für Beznau fordert. In der ersten Runde werden die Grünliberalen den Antrag der Minderheit Chopard-Acklin unterstützen, also 50 Jahre für Beznau. Wir stehen jedoch zum Kompromiss von 60 Jahren, wenn die Mehrheit diesen auch trägt und die Wahlversprechen einhält, die sie 2011 machte.

Den zweiten Teil erläutere ich Ihnen gerne bei den Fraktionsvoten.