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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-12-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja im Differenzbereinigungsverfahren. Das Konsumkreditgesetz bezweckt, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht infolge eines Konsumkreditvertrags überschulden. Um eine Überschuldung zu verhindern, muss laut Gesetz die Kreditfähigkeit geprüft werden. Das macht auch Sinn. Wer nämlich einen Kleinkredit aufnimmt, hat in der Regel das Geld nicht, um ein Produkt sofort selbst zu bezahlen. Das hat im täglichen Leben oft gravierende Folgen: Eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik über die Einkommens- und Lebensbedingungen zeigt, dass im Jahr 2008 in der Schweiz 570 000 Personen mit erheblichen Zahlungsrückständen oder Kontoüberzügen lebten, bei 180 000 Personen waren die Rückstände bzw. Überzüge im kritischen Bereich.

Nun gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung, die Kreditfähigkeit zu überprüfen. Das geltende Recht zählt in Artikel 7 auf, welche Verträge vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Dazu gehören die sogenannten Expresskredite. Das sind Kredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten oder Kredite, die innert eines Jahres in nicht mehr als vier Raten zurückbezahlt werden müssen.

Die Fraktion der Grünen und andere wollten diese zwei Ausnahmen streichen. Das hätte bedeutet, dass weiterhin Verträge mit kurzen Laufzeiten vereinbart werden könnten, dass aber neu die Kreditfähigkeit abgeklärt werden müsste. Nun hat sich gezeigt, dass bei Verträgen bis drei Monate keine Aussicht auf eine Änderung des geltenden Rechts besteht.

Da wir im Differenzbereinigungsverfahren sind, lassen wir Grünen dieses Anliegen fallen. Bei Krediten mit Laufzeiten von zwölf Monaten halten wir aber dafür, dass sie aus der Ausnahmeliste gestrichen werden müssen. Zwölf Monate sind eine lange Zeit und gerade für Jugendliche oft nicht oder nur schwer zu überblicken. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Minderheit Meier-Schatz, Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und maximal vier Raten aus der Ausnahmeliste zu streichen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zum vorherigen Votum von Kollege Walter. Nach Auffassung der Grünen ist der Wortlaut des Antrages der Minderheit Meier-Schatz ganz klar. Ich habe es jetzt noch einmal in dieser Klarheit formuliert. Es gibt da kein Wenn und Aber. Die kurzen Expresskredite mit einer Laufzeit bis drei Monate bleiben weiterhin möglich. Aus der Ausnahmeliste gestrichen werden aber jene Kredite, die eine Laufzeit von einem Jahr haben. Das ist der Inhalt des Antrages der Minderheit Meier-Schatz. Diese Auffassung teilen im Übrigen auch Ständerat und Bundesrat. [PAGE 2184]

An dieser Stelle gebe ich bereits bekannt, dass wir Grünen auch bei der zweiten noch bestehenden Differenz auf den Beschluss des Ständerates einschwenken. Bei Artikel 36b, Strafbestimmungen, würde gemäss Bundesrat und Ständerat zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstössen unterschieden. Das ist in unseren Augen zwar nicht unbedingt nötig, wird aber in anderen Bereichen auch gemacht.

Mit der Zustimmung zum Beschluss des Ständerates wären die Differenzen bereinigt und wäre das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein Wort zum vorherigen Votum unseres Kollegen Walter. Er hat namens der SVP-Fraktion gesprochen. Für mich tönte es ein bisschen so, als ginge ihm das Gesetz zu wenig weit. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die SVP-Fraktion nicht auf die Vorlage eintreten wollte, weil sie jeglichen Regulierungsbedarf bestritt. Der SVP-Fraktion geht das Gesetz nicht zu wenig weit, sondern schon in der jetzigen Ausgestaltung zu weit. So viel zur Klärung.

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