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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2014-12-08

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-12-08

Wortprotokoll

Die Schweiz hat keine Sanktionen gegen Russland erlassen. Der Bundesrat hat aber beschlossen, Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung der Sanktionen unserer wichtigsten Handelspartnerin, nämlich der Europäischen Union, im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu treffen. Da die Schweiz keine Sanktionen ergriffen hat, ist sie von den Gegenmassnahmen, welche Russland gegenüber der Europäischen Union, den USA und anderen Staaten im Agrarbereich beschlossen hat, bislang verschont geblieben.

Sämtliche Listen von Personen, Unternehmen oder Organisationen, die in der Schweiz restriktiven Massnahmen unterstehen, werden ausschliesslich in englischer Sprache geführt. Falls vorhanden, werden die Namen auch in der Originalsprache angegeben, z. B. in Arabisch oder Russisch. Diese Listen, die für die 23 in Kraft stehenden Verordnungen aktuell rund 2400 Einträge aufweisen, stammen ursprünglich von der Uno oder der Europäischen Union. Das Datenformat einschliesslich der Sprache dieser Listen wurde in enger Zusammenarbeit mit den Hauptanwendern, also den Finanzintermediären, entwickelt bzw. festgelegt. Dies dient u. a. der einfacheren Identifizierung der gelisteten Personen weltweit und soll Verwechslungen vermeiden. Mehrsprachige Namenslisten bergen tendenziell ein grösseres Verwechslungsrisiko und würden die Qualität der Umsetzung sicher nicht verbessern; abgesehen davon würde eine solche Massnahme einen unverhältnismässig grossen personellen und finanziellen Aufwand verursachen. [PAGE 2170]