Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Fragestellers nicht. Ziele des Finanzdienstleistungsgesetzes und des Finanzinstitutsgesetzes sind neben der Stabilität und der Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes auch die Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen für vergleichbare Dienstleistungen sowie der Kundenschutz. Um Letzteren zu gewährleisten, sind massvolle Informations- und Dokumentationsvorschriften vorgesehen, die dem mündigen Kunden die notwendige Transparenz verschaffen, damit er seine Eigenverantwortung wahrnehmen kann. Im Vergleich zu ausländischen Regelungen vorab im EU-Raum zeigt sich, dass keine Verbote verankert und damit auch kleinere Kunden nicht von bestimmten Geschäftsarten und Produkten ausgeschlossen werden.

Viele Finanzdienstleister erfüllen bereits heute Informations-, Sorgfalts- und Treuepflichten, und zwar gestützt auf geltende Bestimmungen, beispielsweise im Auftragsrecht, im Börsenrecht, im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen, oder gestützt auf eine der vielen Selbstregulierungsorganisationen, denen sie sich freiwillig angeschlossen haben. Diesen Finanzdienstleistern werden mit der neuen Regulierung, die sich an bestehenden Pflichten orientiert, keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen.

Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen nicht unnötige Kosten generieren, hat das EFD bereits vor Eröffnung der Vernehmlassung eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt. Die ersten Resultate lassen nicht darauf schliessen, dass kleine Finanzdienstleister aus dem Markt gedrängt werden. Vielmehr unterstreicht die neue Regulierung, dass sowohl die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch die Intensität der Aufsicht und der dafür notwendige Aufwand abgestuft nach Umfang, Art und Risiko der Tätigkeit erfolgen müssen. Unabhängig von der Regulierung ist demgegenüber die Frage zu beurteilen, inwiefern die aktuellen Geschäftsmodelle einzelner Finanzdienstleister aufgrund des generellen Wandels in der Finanzbranche einer Anpassung bedürfen.

Die Vernehmlassungsfrist zum Finanzdienstleistungsgesetz und zum Finanzinstitutsgesetz ist am 17. Oktober 2014 abgelaufen, die Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Gestützt darauf werden die Vorentwürfe nochmals überarbeitet und mögliche Auswirkungen auf die von den Finanzdienstleistern zu tragenden Kosten erneut einer Prüfung unterzogen.

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-08 | Lexipedia | Lexipedia