Müller Leo · Nationalrat · 2014-12-04
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, d. h. bei diesen drei Positionen, die die Landwirtschaft betreffen, die ursprünglichen Beschlüsse zu bestätigen.
1. Zum "Schoggi-Gesetz": Die Milchwirtschaft ist ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft in der Schweiz. Über das "Schoggi-Gesetz" werden die Rohstoffpreise im In- und Ausland ausgeglichen. Es betrifft aber nicht nur die Milch, sondern auch das Getreide. Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen, dass über das "Schoggi-Gesetz" nicht nur Beiträge ausgerichtet, sondern auch Importzölle erhoben werden. Das macht den Unterschied zur Argumentation von Frau Kiener Nellen aus - sie ist jetzt allerdings nicht im Raum -, die sich auf die Maschinenindustrie bezog. Bei der Landwirtschaft werden eben Zölle erhoben. Ich weise auf Folgendes hin: Im Jahr 2013 hat der Bund aus dieser Position 28 Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet. Es wurden nämlich 98 Millionen Franken an Zolleinnahmen erzielt und 70 Millionen Franken an Beiträgen ausgerichtet. Also hat der Bund netto daran noch verdient. Zur Bedeutung: Es hängen rund 40 000 Arbeitsplätze von dieser Verarbeitungsindustrie ab. Es geht um Produktion, es geht um Verarbeitung, es geht um Handel, es geht aber auch um Forschung. Es gibt auch viele KMU-Betriebe, die davon abhängen.
2. Zur Höhe des Beitrages: Es wird jetzt gesagt, 70 Millionen Franken würden ausreichen, 85 Prozent des Handicaps könnten ausgeglichen werden. Dem ist wirklich nicht so. Ich zitiere aus einem E-Mail der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 3. Dezember. Hier wurde erwähnt, es wären "für einen vollständigen Preisausgleich, hochgerechnet für das Beitragsjahr 2015, Mittel im Umfang von 106 Millionen Franken nötig". Wir sind uns einig: Es hat auch der Bundesrat gesagt, dass das Rohstoffhandicap zu 85 Prozent ausgeglichen werden soll. Wenn Sie jetzt ausrechnen, dass der Bedarf eigentlich bei 106 Millionen läge, dann sehen Sie, dass 85 Prozent davon mehr als 70 Millionen Franken ergäben. Es würde sogar noch mehr ergeben als 82 Millionen Franken.
3. Zur WTO-Verträglichkeit: Ich weise darauf hin, dass es auch in der EU solche Instrumente gibt. Das "Schoggi-Gesetz" ist WTO-verträglich. Die Limite dessen, was ausgerichtet werden könnte, liegt nämlich bei 114,9 Millionen Franken. Mit 82 Millionen Franken sind wir noch weit davon entfernt; wir hätten also noch Spielraum für eine weitere Aufstockung des Beitrages.
4. Warum sollen wir zum "Schoggi-Gesetz" jetzt einen Beschluss fassen? Die Hochrechnungen basieren nicht auf den Monaten November und Dezember, wie argumentiert wurde, sondern auf der Preisentwicklung im internationalen Markt. Die Berechnungen ergeben, dass die Beiträge rund 110 Millionen Franken ausmachen würden. Das "Schoggi-Gesetz"-Jahr, wenn man dem so sagen will, beginnt ja bereits am 1. Dezember. Wenn nun zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, werden bereits jetzt Beiträge gekürzt. Dann kann man nicht versuchen, über Nachtragskredite einen Ausgleich vorzunehmen. Wenn die Beiträge jetzt gekürzt werden, ist später kein Ausgleich möglich.
Nun komme ich noch zu den beiden Positionen "Beihilfen Pflanzenbau" und "Direktzahlungen Landwirtschaft": Ich bitte Sie, bei Ihren Beschlüssen der ersten Lesung zu bleiben. Es sind Beiträge, die für die Landwirtschaft eins zu eins einkommenswirksam sind. Ich wiederhole: Das letzte Mal wurde argumentiert, die Einkommen in der Landwirtschaft seien gestiegen. Ich weise Sie einfach darauf hin, dass wir [PAGE 2126] hier von Einkommen im Bereich von 45 000 Franken pro Familienarbeitskraft sprechen. Wenn jetzt jemand sagt, das sei genug, habe ich dafür kein Verständnis. Mit anderen Worten: Ich bitte Sie, bei Ihren Beschlüssen zu bleiben.
Noch ein Letztes: Auch wenn wir das tun, leistet die Landwirtschaft einen Beitrag an die Kürzungen, denn trotz diesen Beschlüssen wird die Querschnittkürzung von 1,1 Prozent auch in der Landwirtschaft vorgenommen.