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Fischer Roland · Nationalrat · 2014-12-04

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meinen beiden Minderheitsanträgen, bei bei "Beihilfen Pflanzenbau" dem Ständerat und bei den "Direktzahlungen Landwirtschaft" dem Bundesrat zu folgen. Wie Sie ja wissen, hat unser Rat in der ersten Beratung im Bereich der Landwirtschaft gegenüber dem Antrag des Bundesrates insgesamt um 116 Millionen Franken aufgestockt. Damit haben Sie nicht nur die KAP-Massnahmen in der Landwirtschaft in der Höhe von 57 Millionen Franken rückgängig gemacht, sondern auch zusätzlich real aufgestockt. Wir wissen ja, dass die Querschnittkürzungen eigentlich gar keine Kürzungen sind, sondern eine Anpassung an die im Vergleich zum Finanzplan deutlich tiefere Teuerung im Jahr 2015. Wenn Sie also zusätzlich zum Versenken der KAP-Massnahmen noch um fast 70 Millionen Franken aufstocken, dann hat das aus Sicht der Minderheit nichts mehr mit dem sogenannten Versprechen bei der Agrarpolitik 2014-2017 zu tun, weil dann eben real aufgestockt wird gegenüber dem, was vorgesehen war. Wenn man also das sogenannte Versprechen einhalten wollte, dann dürfte man gegenüber dem Entwurf des Bundesrates höchstens um 57 Millionen Franken aufstocken, d. h., eigentlich die KAP-Massnahmen rückgängig machen. Aber Sie wollen um 116 Millionen aufstocken, und das ist deutlich mehr.

Hinzu kommt, dass bei sämtlichen anderen Aufgaben ebenfalls gespart werden muss, damit die Vorgabe der Schuldenbremse eingehalten werden kann. Die Minderheit ist deshalb der Meinung, dass auch die Landwirtschaft einen Beitrag an diese Sparmassnahmen leisten soll. Wenn Sie meinen [PAGE 2125] beiden Minderheitsanträgen heute zustimmen, dann macht sie das. Dann werden zwar insgesamt die KAP-Massnahmen in der Landwirtschaft nicht vollständig umgesetzt, es wird jedoch ein Beitrag vonseiten der Landwirtschaft in der Höhe von 50 Millionen Franken geleistet, und sie macht die Teuerungsanpassung mit.

Ich bin der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Gesamtausgaben in der Landwirtschaft in einer Höhe von über 3 Milliarden Franken ein Sparbeitrag von 50 Millionen Franken ein vertretbarer und ein verkraftbarer Beitrag ist. Ich bitte Sie deshalb, meinen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.