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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2001-12-13

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich muss es einfach vorwegnehmen: Jedes Mal, wenn ich den Begriff "Invalidenversicherung" lese, sträubt sich einfach alles in mir. "Invalid" bedeutet eigentlich unwert oder ungültig und sollte niemals [PAGE 1922] im Zusammenhang mit Menschen gebraucht werden. Das einzig Invalide ist eigentlich die Versicherung selbst mit Bezug auf ihre finanzielle Situation, die nun mit dieser 4. Revision verbessert werden soll. Es ist wirklich wünschenswert, dass mit Massnahmen, welche sich auf der Ausgabenseite entlastend auswirken, und mit Zusatzfinanzierungen die Schulden bis zum Jahr 2007 endlich abgebaut sein werden, wie dies auch in der Botschaft verkündet wird.

Wir Liberalen können uns mit der Stossrichtung der Revision grundsätzlich einverstanden erklären, wenngleich wir der Meinung sind, dass hinsichtlich der finanziellen Konsolidierung des Versicherungswerkes noch mehr hätte getan werden können, dies besonders in Bezug auf Tempo und Ausmass des Sparens.

Sehr positiv an der Revision ist, dass sie sich vom Grundsatz leiten liess, der Eingliederung grosses Gewicht beizumessen. Der Grundsatz war: Eingliederung vor Rente. Menschen mit einer Behinderung sollen möglichst autonom arbeiten und leben können, denn nur dank guter Eingliederung lassen sich Folgekosten bei der IV und bei den kantonalen Ergänzungsleistungen tiefer halten. Es ist das gleiche gute Prinzip wie bei den Sozialhilfestellen der Kantone, die alles unternehmen, um Arbeitslose wieder dem ersten Arbeitsmarkt zuzuführen, um Beiträge zu sparen und die Menschen in die Selbstständigkeit zu führen.

In diesem Sinne befürworten wir alle Artikel des Gesetzes, die diesem Grundsatz in einem angemessenen und vertretbaren Rahmen entgegenkommen. Dass bei der Anstellung von IV-Versicherten auf Arbeitgeberbeiträge verzichtet wird, ist eine zusätzliche Motivation, entsprechende, geeignete Arbeitsplätze überhaupt zu schaffen.

Wir unterstützen im Weiteren einen der Kernpunkte der Revision, die neue Form der Assistenzentschädigung. Es ist sicher eine Vereinfachung, dass aus der Aufsplitterung in viele Leistungen nun eine einzige, einheitliche Leistung wird, die auch zu einer Gleichbehandlung bei Kindern und Jugendlichen führt. Die Ausgestaltung der Assistenzentschädigung in den Artikeln 42 und 42ter war sicher eine Knacknuss und wird unbestrittenermassen auch heute noch zu reden geben; aber ich möchte im Namen der liberalen Fraktion nochmals betonen, dass wir mit dem Prinzip der Assistenzentschädigung sehr einverstanden sind.

Wir haben noch eine Frage an die Kommission: Aus den Stellungnahmen der Kantone wird ersichtlich, dass 19 Kantone die Schaffung eines neuen ärztlichen Dienstes des Bundes ablehnen. Sie beklagen, dass dadurch die heute gewährleistete Interdisziplinarität der IV-Stellen rückgängig gemacht würde, sie befürchten eine Verlängerung der Verfahren und sind der Meinung, dass eine verstärkte medizinische Beurteilung im Rahmen der heutigen Strukturen erfolgen kann. Führt man mit der neuen administrativen Ebene wieder ein, was mit der 3. IV-Revision abgeschafft wurde? Ist das der Grund, dass in Artikel 59 Kann-Formulierungen vorgesehen werden? Böse Zungen behaupten ja immer, dass viele Menschen Invalidenrenten erhalten, die eigentlich keinen Anspruch darauf hätten. Und "in bösen Zungen" steckt immer ein gewisses Stück an Wahrheit. Aber sind regionale ärztliche Dienste ein probates Mittel dagegen? Oder genügen die fachliche Aufsicht des BSV und eine jährlich stattfindende Geschäftsprüfung nicht vollauf? Das ist eine Frage.

Nochmals: Die Revision ist mehr als angezeigt, und die Liberalen begrüssen die Stossrichtung.