Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-04
Wortprotokoll
In diesem Block behandeln Sie auch wieder sehr wichtige Elemente der Energiestrategie 2050.
Es geht zunächst um eine Änderung des Bundesgerichtsgesetzes. Weil Sie alle regelmässig zu Recht monieren, dass die heutigen Rechtsmittelwege sehr aufwendig sind und sie zu beschreiten Jahre dauert, haben Sie uns beauftragt zu prüfen, wie wir sie verkürzen können. Hier haben wir denn auch vorgeschlagen, dass Fälle nur noch bei wichtigen rechtsetzenden Fragen ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Somit entfällt wahrscheinlich in vielen Beschwerdefällen eine Instanz, und das macht auch Sinn.
Es gibt eine Minderheit Knecht zu Artikel 83 Litera w, die hier neben der Plangenehmigung für elektrische Anlagen auch die Frage der Enteignung einbauen möchte. Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch bei den heutigen Plangenehmigungsentscheiden das Enteignungsrecht mit enthalten ist. Die Frage, welche die Minderheit Knecht hier aufwirft, ist eigentlich heute schon geklärt. Mit der expliziten Erwähnung hier auf Stufe Gesetz würde aber präzisiert, dass hier das Enteignungsrecht, sogar separat und ausserhalb eines Plangenehmigungsverfahrens, ebenfalls ausgeschlossen ist und so der Instanzenweg verkürzt wird. Das wäre somit auch für die zuständigen Instanzen von vornherein klar. Wenn hier die Enteignung explizit, andere Dinge jedoch nicht erwähnt werden, befürchten wir ein bisschen, dass dann weitere juristische Fragen aufgeworfen werden. Man kann hier aber, obwohl ihr Antrag nicht notwendig ist, auch der Minderheit zustimmen, weil sie die heutige Gesetzgebung dahingehend präzisiert, dass auch Enteignungen nur dann ans Bundesgericht weitergezogen werden können, wenn es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Wir kommen zum CO2-Gesetz. Hier muss ich Herrn Nationalrat Wobmann vielleicht doch noch einmal darlegen, dass es hier nicht nur um ein Stromgesetz geht, sondern auch um Energiepolitik. Sie wissen, dass der Verkehr für über 35 Prozent des gesamten Energiekonsums verantwortlich ist; Sie wissen auch, dass zwei Drittel der Energie den Ausstoss von Treibhausgasen beeinflussen. Deshalb ist es natürlich im Sinne des Bundesrates, nicht nur Energie zu sparen, auch im Verkehrsbereich, sondern vor allem auch den Anteil der fossilen Energien weiter einzudämmen. Insofern besteht ein sehr enger Zusammenhang mit dieser Vorlage, und es ist sinnvoll, dass wir auch den Verkehrsbereich mit einbauen.
Wir haben ein sehr grosses Effizienzpotenzial und auch ein Potenzial in Bezug auf die Reduktion von fossilen Energien und die entsprechenden Emissionen im motorisierten Individualverkehr. Wir erfinden hier aber gar nichts Neues; denn wir haben das CO2-Gesetz angepasst, wir haben die CO2-Ziele per 2020 und die entsprechenden Massnahmen festgelegt. Hier dehnen wir die Zielwerte für Neuwagen aus, und zwar auch auf Sattelschlepper und Lieferwagen, und wir [PAGE 2145] legen den Grenzwert für Personenwagen ab 2020 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer fest. Die Bestimmungen, die Sie in Artikel 10 Absätze 1 und 2 finden, entsprechen komplett der EU-Gesetzgebung. Insofern verstehe ich gerade auch Herrn Nationalrat Rösti nicht, wenn er sagt, man mache hier irgendetwas Neues, es sei eine Schweizer Extrawurst. Das ist eben gerade nicht der Fall. Wir orientieren uns, wie es das Parlament schon mehrfach bestätigt hat, an den Zielvorgaben der EU - im Bewusstsein, dass wir keine eigene Autoindustrie haben, auch keine Industrie für Lieferwagen und Sattelschlepper. Insofern macht es Sinn, dass wir nicht technische Handelshemmnisse oder Schweizer Vorgaben einführen, sondern uns der Entwicklung der technischen Vorgaben der EU im Bereich der Personenwagen, Lieferwagen und Sattelschlepper anschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, hier den Antrag der Minderheit Wobmann abzulehnen. Das Gleiche gilt für die Artikel 10a und 10b, bei denen es um die Zwischenziele und die Berichterstattung geht. Diese Bestimmungen stehen in Einklang mit der heutigen CO2-Gesetzgebung.
Es gibt bei Artikel 11 eine Minderheit Wasserfallen. Es ist so, dass die Vorgaben, wie man dann die Zielerreichung bestimmt, von Beginn weg von vielen Diskussionen mit der Branche geprägt waren. Es gibt Direktimporteure, es gibt Grossimporteure, es gibt Importeure, die eine breite Flotte haben und dank ihrer Flottenpolitik Sanktionen umgehen können. Insofern ist die Branche hier sehr unterschiedlich aufgestellt. Wir haben ja gerade auch hier nochmals Anpassungen zugunsten gewisser, nicht so breit aufgestellter Importeure gemacht. Wir meinen aber trotzdem, dass der Minderheitsantrag abzulehnen sei.
Weshalb? Er bedeutet, dass die Zielerreichung für Schweizer Importeure natürlich stark erleichtert wird. Das Total der Sanktionen ist ja schon heute auf einem niedrigen Niveau, anders als ehemals eingeschätzt. Das heisst, die Branche ist relativ gut organisiert. Es gibt nicht sehr viele, die wirklich Sanktionen bezahlen müssen. Wenn man diese jetzt nochmals abschwächt, dann nützt also diese CO2-Vorschrift immer weniger. Das würde somit auch die Zielerreichung der Klimapolitik, die die FDP ja immer unterstützt, gefährden.
Sie würden mit Ihrer Formulierung auch eine starke Abhängigkeit von der Zielerreichung in der EU bewirken. Das widerspricht eigentlich dem Willen des Parlamentes, dass man eine eigenständige Schweizer Klimapolitik betreibt. In der Umsetzung schliesslich, glauben wir, ist Ihr Ansatz nicht nur bürokratisch, sondern auch schwierig handhabbar. In der EU ist der Hersteller für die gesamte Flotte im EU-Raum verantwortlich. In der Schweiz müssen wir notgedrungen die Importeure in die Pflicht nehmen. Der Importeur wiederum, der verschiedene Marken einführt, hat dann natürlich eine schwierige Ausgangslage. Wir würden kaum eruieren können, was ein erstmals in Verkehr gesetztes Fahrzeug des jeweiligen Herstellers oder Importeurs in Europa wäre. Es wäre extrem aufwendig und schwierig zu erfassen. Der Importeur, der aus dem EU-Raum importiert, würde eigentlich verantwortlich gemacht für Geschehnisse, für die er eventuell gar keine Verantwortung trägt und die er auch nicht beeinflussen kann.
Deshalb, glauben wir, ist der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Mehrheit Ihrem Minderheitsantrag vorzuziehen.
Kommen wir zu Artikel 13, zu den Sanktionen. Bei Absatz 1 bitte ich Sie auch, auf der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben und den Antrag der Minderheit Wobmann abzulehnen. Das wären einfach effektiv wieder Abschwächungen des heutigen Systems, die unbegründet sind. Gleiches gilt bei Absatz 2, das ergibt sich eigentlich dann auch aus Ihren Beschlüssen zu Absatz 1 dieser Bestimmung. Voilà.
Ich möchte zur CO2-Abgabe kommen, die ja auch nichts Neues ist: Wir haben ein gültiges CO2-Gesetz. In diesem Gesetz haben Sie gestützt auf die Verfassung bestimmt, dass wir eine Abgabe auf Heizöl, nicht aber auf Treibstoffen erheben. Es ist eine Verbrauchssteuer und in dieser Form eine Lenkungsabgabe. Lediglich ein Drittel darf für die Gebäuderenovation verwendet werden. Das ist auch juristisch immer wieder geklärt worden, damit die CO2-Abgabe eben nach wie vor eine Abgabe bleibt und nicht zur Steuer mutiert. Würde man mehr zweckentfremden, dann wären die Vorwürfe, die Abgabe werde zur Steuer, berechtigt. Heute ist aber die CO2-Abgabe als Ganzes eine Lenkungsabgabe, wie sie ja so viele in diesem Saal als künftiges Projekt und als künftige Massnahme befürworten.
Wenn Sie lenken wollen, dann muss die Abgabe natürlich auch entsprechend hoch sein. Man kann nicht sagen: Wir wollen sie so tief wie möglich haben, aber sie muss wirken, sie muss lenken. Das geht irgendwie nicht auf. Der Bundesrat kann die heutige CO2-Abgabe anpassen, je nachdem, ob wir die klimapolitischen Ziele erreichen. Diese sind festgelegt, es gibt einen klaren Pfad bis 2020. Wenn die Schweiz beim Inlandziel, welches das Parlament festgelegt hat und wogegen kein Referendum ergriffen worden ist, nicht auf Kurs ist, dann muss der Bundesrat diese Abgabe anheben. Da haben Sie gar keine Wahl. Weil die Abgabe zu zwei Dritteln an Wirtschaft und Haushalte zurückerstattet wird, würde sie ja dann lenken. Es ist eben nicht eine Steuer, wie die SVP immer behauptet.
Sie haben jetzt einen Streit über die Erhöhung. Ich kann gut damit leben, wenn wir mit der heutigen Abgabe weiterfahren, weil der Bundesrat gemäss dem heutigen Gesetz die Abgabe sowieso bis auf diese 120 Franken, die im Gesetz als Höchstbetrag definiert sind, erhöhen kann. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass zur Stärkung des Gebäudeprogramms die Erhöhung des Abgabesatzes auf 84 Franken mit Inkrafttreten dieser Revision richtig wäre, entsprechend dem Antrag der Minderheit I (Vogler), der jetzt zurückgezogen wurde. Wenn wir die Ziele nicht erreichen, wird das so oder so kommen, mit oder ohne Bestimmung.
Fatal ist einfach der Antrag der Minderheit II (Knecht). Herr Nationalrat Knecht, damit würden Sie das Rad mit Blick auf das heutige Gesetz und die heutigen Klimaziele zurückdrehen. Ich habe aber nicht mitbekommen, dass Ihre Partei damals das Referendum gegen das CO2-Gesetz ergriffen hätte; sie war mit dem heutigen Gesetz, den Abgabesätzen, der Entwicklung nach oben und den Zielen einverstanden. Man kann nicht bei jeder einzelnen Revision wieder dieselben Argumente auffahren. Demokratie heisst, dass es nicht nur Mehrheiten des Volkes, sondern auch Mehrheiten des Parlamentes gibt, und solche Mehrheitsentscheide gelten dann halt, ob es einem passt oder nicht. Hier würde der Bundesrat somit die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.
Noch eine Bemerkung zu Absatz 3: Die Mehrheit will jetzt plötzlich auch eine CO2-Abgabe auf Strom erheben, der aus CO2-intensiver Produktion stammt. Hier bitte ich Sie, die Minderheit III (Fässler Daniel) zu unterstützen. Dazu muss ich jetzt wieder Folgendes sagen: Die Verfassung gibt klar die Möglichkeiten vor, wo Sie eine CO2-Abgabe erheben können; es ist schon nicht ganz einfach zu sagen, ob das erfasst ist. Zudem haben wir ja, auch gemäss Ihren Vorgaben, in der zweiten Etappe der Energiestrategie den Auftrag zu prüfen, ob eine Lenkungsabgabe auf allen Energien erhoben werden soll, womit logischerweise die ganze Palette, vom Treibstoff bis zum Strombereich, erfasst wäre. Ob man das tun wird, werden Sie entscheiden. Es stellt sich dort auch die Frage, ob man das mit einer differenzierten Strom- oder Energieabgabe machen kann. So könnte man etwa auch die Höhe der Abgabe nach CO2-Intensität anpassen. Das alles sind Fragen, derer sich EFD und UVEK intensiv annehmen. Sie werden, wie gesagt, im nächsten Frühling im Rahmen der Diskussion zur Lenkungsabgabe die entsprechenden Antworten erhalten.
Hier jetzt vorzupreschen und schon eine zusätzliche Abgabe erheben, erachte ich deshalb als auch prozedural nicht richtig. Es war auch nicht in der Vernehmlassung, und das ist doch ein wesentlicher Punkt einer Gesetzgebung. Da würde ich jetzt einfach ein bisschen Geduld haben und das Fuder nicht überladen. Da stellen sich dann sehr viele Fragen, auch betreffend Rückerstattung einer solchen zusätzlichen Erhebung einer CO2-Abgabe. [PAGE 2146]
Wir kommen damit zum Bereich der Rückerstattung. Wer hat Anspruch auf Rückerstattung der CO2-Abgabe? Wir haben ja, seit wir begonnen haben, dieses Gesetz zu beraten, gute Erfahrungen gemacht mit der Energieagentur der Wirtschaft, welche Unternehmen, die CO2-intensiv produzieren, entlasten kann, wenn sie mit einer Zielvereinbarung ihre fossilen Energien und Immissionen zurückfahren. Dann belohnen wir sie mit einer Rückerstattung. Diese Idee liegt auch dem Konzept des Bundesrates und der Mehrheit nach wie vor zugrunde.
Die Minderheit Wasserfallen bei Artikel 31 möchte jetzt aber neu auch noch Hauseigentümer befreien lassen. Dazu muss ich schon Folgendes sagen: Einmal bestimmt ein Hauseigentümer komplett selber, wann er renoviert und ob er renoviert. Dort hat er, wenn er seine Heizung ersetzt, zig Möglichkeiten für alternative Wärmeherstellung, ohne dass er beim Heizöl bleibt. Die Abgabebefreiung auch für Hauseigentümer würde zudem natürlich wieder die Lenkungswirkung völlig untergraben. Man kann also nicht für Lenkung sein, eine solche propagieren, dann aber eine ganze Reihe von Akteuren befreien. Sonst haben Sie eigentlich eben erstens einmal eine viel kleinere Lenkungswirkung, und Sie haben zweitens einen Grundsatz mit ganz vielen Löchern in der Anwendung. Da muss sich dann die FDP schon auch einmal klar darüber werden, was sie will. Wenn Sie hier alle Unternehmen und sogar Hauseigentümer befreiten, würde die CO2-Abgabe auf Brennstoffen völlig verwässert bzw. entsprechend zur Farce. Es stünden dann ja auch weniger Mittel für die Gebäudeprogramme zur Verfügung.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Bei Artikel 32a kommen wir zu den Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen. Hier gibt es eine Minderheit Vogler; ich meine auch, dass ihr Antrag die richtige Version ist. WKK-Anlagen sind eigentlich eine gute Sache, aber es braucht eben eine gewisse Grösse. Wir haben in Absatz 1 Litera b betreffend die Wärmeerzeugung durch WKK-Anlagen eine Unter- und eine Obergrenze eingebaut. Die Untergrenze ist bei 1 Megawatt angesetzt, weil kleine Anlagen in der Regel eben weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt sind und weil eine Abgabebefreiung diese Situation unnötig akzentuieren und viel Vollzugsaufwand verursachen würde. Die Obergrenze schliesslich entspricht der Schwelle, ab der ein Unternehmen zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet ist. Wenn man am EHS teilnehmen kann, hat man Vorteile. Dies wird vor allem dann bei einem Linking mit dem EU-EHS der Fall sein; dieses Linking besteht jetzt aber natürlich noch nicht. Wir meinen deshalb, eine Aufhebung der Obergrenze wäre falsch und würde die einzelnen Instrumente wieder verwässern.
Damit Sie sich das vorstellen können, vielleicht noch der folgende Hinweis: Gemäss der Energiestatistik von 2013 sind in der Schweiz 18 Anlagen mit einer Leistung von 20 Megawatt und mehr in Betrieb, also nicht sehr viele. Sie produzieren aber ungefähr gleich viel Strom wie 967 kleine Anlagen. Herr Girod, schreiben Sie sich das auf, das ist nämlich der beste Grund, für die Minderheit Vogler zu sein.
Bei Artikel 32b geht es um die Frage der Rückerstattung. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Ich höre vom Block auf der rechten Ratsseite immer, man sollte bei den Subventionen masshalten. Was die Minderheit Knecht hier beantragt, ist aber auch eine Erhöhung einer Subvention. Wenn die Rückerstattung an die Unternehmen von 60 auf 80 Prozent erhöht wird, ist das eine indirekte Subvention, indem die Abgabebefreiung gegenüber heute ausgedehnt wird. Das macht auch wenig Sinn. Wir wollen ja eine Investition des Unternehmens und belohnen es dafür. Dass dann aber 80 Prozent vom Staat respektive aus dieser Abgabe bezahlt würden, wäre ökonomisch wie auch von der Effizienzwirkung her meines Erachtens komplett daneben.
Mit Artikel 34 sind wir bei den Gebäuden. Es wäre zwar schön und nett, in Absatz 2 Litera a gemäss Mehrheit auch noch die Gebäudetechniksanierungen einzubauen; ich glaube jedoch einfach, es ist überflüssig, weil der Bundesrat diese Fokussierung natürlich heute schon mit den Kantonen aushandeln kann. Aber wir könnten grundsätzlich mit dieser Änderung leben, weil für Massnahmen im Gebäudebereich die Gebäudetechnik in den nächsten Jahren sicher noch das grösste Potenzial hat. Ich bitte Sie auch hier wieder, den Antrag der Minderheit II (Knecht) abzulehnen, damit die verfügbaren Mittel für das Gebäudeprogramm in etwa auf dem heutigen Niveau bleiben.
Sie sind Präsident des Hauseigentümerverbandes Aargau, Herr Nationalrat Knecht. Ich denke, Ihre Kunden sind eigentlich froh um das Gebäudeprogramm. Sie nutzen es rege. Wir haben ja auch im Kanton Aargau eine Überzeichnung der Gesuche für Gebäudesanierungen, und der HEV unterstützt Gebäudesanierungen auch in seinen Broschüren. Deshalb finde ich es ein bisschen schwierig, wenn Sie hier für eine Reduktion bzw. eine Deckelung des Gesamtvolumens eintreten.
Zum Bereich der Steuergesetzgebung nur ein paar allgemeine Bemerkungen meinerseits: Es ist heute natürlich so, dass Gebäudeeigentümer, wenn sie eine grössere energetische Sanierung vor sich haben und die Kosten mit dem Jährlichkeitsprinzip abziehen können, die Steuern optimieren und die Sanierung auf mehrere Jahre verteilen. Die Sanierung ist dann keine Gesamtsanierung, sondern wird zerstückelt. Das ist energetisch sehr oft nicht das Beste, aber so kann man Steuern optimieren. Deshalb hat der Bundesrat eine Verteilung der Abzüge auf mehrere Jahre in die Vernehmlassung geschickt, im Sinne der Ausführungen von Herrn Nationalrat Schilliger und im Sinne auch der Ausführungen von Herrn von Graffenried zu den Ersatzneubauten. Hätte das Sinn gemacht? Sie können sich denken, dass die Kantone, die Finanzdirektoren das nicht so gerne gesehen haben, und der Bundesrat hat die Bedenken der Kantone aufgenommen. Aber wenn Sie das so beschliessen, ist es sicher so, dass Sie für Sanierungen eine gute Wirkung haben, dass also Sanierungen nicht gestückelt, sondern dass Gesamtsanierungen vorgenommen werden. Das ist ein Ansatz, der uns eigentlich vernünftig erscheint.
Noch zum StromVG, zum letzten Bereich dieses Blocks: Hier bitte ich Sie auch, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Zum Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 37: Wir haben ja gestern auch schon in einem ähnlichen Kontext darüber gesprochen. Es wurde heute auch dieses Smart Metering angedacht. Wir sind hier noch nicht am Ende der Fahnenstange. Wir wissen, mit Smart Meter könnte man - gerade im Bereich der Gebäude, aber auch bei Prozessen in der Industrie - vieles steuern. Es würde auch visibel, wo wann wie viel Strom anfällt. Das ist eigentlich sinnvoll. Wir haben bisher aber auch verschiedene Konzepte. An sich kann auch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Rollout vorsehen. Es gibt auch Stromunternehmen, die das in ihrem Bereich schon auf ihre Kosten oder teilweise auf ihre Kosten gemacht haben, einen Teil der Kosten haben sie auf die Konsumenten überwälzt. Für uns stellt sich hier wirklich die Frage, wie viel der Staat intervenieren soll, wie viel man dem Markt überlässt. Die Strombetreiber möchten natürlich, dass das generell anrechenbare Kosten sind, dass man diese dann auf das Netzentgelt überwälzen kann. Wir werden das hier mit der Smart-Grid-Roadmap noch präzisieren und in Einklang bringen. Auch wenn man diesen Antrag annimmt, ist die Zeit für uns noch nicht reif. Wir sind aber sowieso daran, Messmethodik und Fragen der Kosten auch mit der Elcom anzuschauen.