Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-03
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche zum Minderheitsantrag zu Artikel 61 Absatz 4. Wir befinden uns hier im Kapitel "Untersuchung der Wirkungen und Datenbearbeitung". Gemäss Artikel 61 untersucht das BFE regelmässig die Wirkung der Massnahmen gemäss dem Energiegesetz und erstellt in Zusammenarbeit mit dem Seco und weiteren Bundesstellen ein detailliertes Monitoring, wobei die Ergebnisse zu veröffentlichen sind. Zudem beurteilt der Bundesrat alle fünf Jahre die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Massnahmen nach diesem Gesetz und erstattet der Bundesversammlung Bericht.
Die Kommissionsmehrheit verlangt nun, dass der Bundesrat zusätzlich eine Expertengruppe einsetzt, welche die Entwicklung der Energiepolitik zu verfolgen, die getroffenen Massnahmen zu beurteilen und dem Parlament regelmässig Bericht zu erstatten hat. Namens der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie, diese Ergänzung von Artikel 61 durch Absatz 4 abzulehnen. Warum ist diese Ergänzung abzulehnen?
Die Überwachung eines Gesetzes, einen Bericht dazu auszuarbeiten, das Gesetz zu evaluieren und Vorschläge auszuarbeiten - das ist ureigenste Aufgabe der Verwaltung und wird mit den Absätzen 1 bis 3 von Artikel 61 sogar explizit stipuliert. Sollte die Verwaltung oder der Bundesrat das Einholen von Expertenwissen als notwendig erachten, so kann er das selbstverständlich ohne Weiteres tun. Was die zusätzliche Aufgabe einer ständigen Expertengruppe sein soll, die neben dem Bundesrat dem Parlament Bericht erstattet, ist nicht ersichtlich. Man stelle sich vor, das Parlament würde solches künftig für andere oder gar alle Gesetze verlangen! Es gilt also diese Ergänzung schon aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Und erinnern wir uns daran, dass die Mehrheit dieses Parlamentes immer wieder moniert: Weniger externes Expertenwissen einkaufen!
Und ein Letztes: Wir alle wissen, dass mittels der parlamentarischen Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, genügend Möglichkeiten bestehen, weitere Berichte und Abklärungen zu verlangen und einzuholen, sofern das denn tatsächlich notwendig ist.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und die Einsetzung einer ständigen Expertengruppe aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.