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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-03

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-03

Wortprotokoll

Der fünfte Block ist wieder einer der komplexeren und gleichzeitig einer der am heftigsten diskutierten. Es geht um die Effizienz und um die Förderung. Tatsächlich, Frau Bundesrätin, das ist eines der "Schoggistücke" dieser Vorlage, da es ja unbestritten ist, dass die eingesparte Energie die günstigste und sauberste aller Energien ist.

Artikel 46, der den Gebäudebereich abdeckt, ist mit nicht weniger als neun Minderheiten gesegnet. Aus einer Serie an möglichen Massnahmen, Vorgaben und Vorschriften im Gebäudebereich haben die Minderheiten je eine Möglichkeit eingefügt oder gestrichen; ich verzichte darauf, die Anträge dieser Minderheiten wieder aufzurollen. Wenn wir schon beim Essen sind, kann man es kurz und gut sagen: Die Kommission offeriert Ihnen den Gebäudebereich quasi à la carte. In Ihre Entscheidungen einzubeziehen sind Ihre Affinitäten zur Energieeffizienz, zur Gebäudetechnik auf der einen Seite, zur Hoheit der Kantone und der Gemeinden auf der anderen Seite sowie auch Ihre möglichen Ängste vor der Bürokratie, wie bei Herrn Wasserfallen. Ich empfehle Ihnen in diesem Sinne quasi als Tagesmenü die Fassung der Mehrheit der Kommission, welche eine gewisse Ausgewogenheit unter diesen widerstreitenden Interessen repräsentiert.

Zu den Artikeln 48ff. und somit zu den Effizienzzielen für den Elektrizitätsverbrauch. Die Absicht des Bundesrates war es, mit einem marktwirtschaftlichen Modell die Stromversorger dazu zu bewegen, Effizienzmassnahmen zu fördern. Das Instrument dahinter sind die berüchtigten weissen Zertifikate. Jeder Stromversorger wäre im bundesrätlichen Modell mit einer einheitlichen Zielvorgabe für Effizienzsteigerungen belegt worden. Die entsprechenden Massnahmen würden dann mit Zertifikaten bescheinigt. Wer mit eigenen Massnahmen nicht genügend Zertifikate erreicht, kann solche erwerben. So sollte sich dann ein Markt für diese weissen Zertifikate einspielen.

Die Minderheit I (Grunder), die jetzt als einzige noch zur Diskussion steht, hat dieses Modell in zweierlei Hinsicht modifiziert. Erstens sind bei ihrem sogenannten Sparbonusmodell nicht mehr die Elektrizitätslieferanten die Zielgruppe, sondern die Netzbetreiber. Zweitens wird nicht mit Zertifikaten gehandelt, sondern es wird ein Bonus-Malus-System installiert. Erfüllt der Netzbetreiber die Zielvorgabe, wird ihm die eingesparte Energie aus dem Netzzuschlag voll vergütet. Wenn er sie übererfüllt, erhält er zusätzlich einen Bonus. Erreicht der Netzbetreiber das Ziel nicht, muss er einen Malus entrichten.

Die Kommissionsmehrheit lehnt beide Modelle ab. Begründet wird die Ablehnung einerseits mit dem staatlichen Eingriff in die Marktwirtschaft, andererseits mit der Verursachung - das haben wir jetzt oft gehört - von Bürokratie.

Meine Minderheit II wollte am Modell des Bundesrates festhalten. Sie wurde nun zugunsten der Minderheit I (Grunder) zurückgezogen, und dieser Rückzug reflektiert ein Stück weit auch die Diskussion in der Kommission. Die Forderung, in Bezug auf die Effizienz im Elektrizitätsbereich etwas zu unternehmen, war durchaus mehrheitsfähig. Es vermochte aber halt einfach keines der präsentierten Modelle ausreichend zu überzeugen. Mittlerweile - auch das haben wir gehört - hat sich die Branche selber mit einem alternativen Modell gemeldet, was sicherlich zu begrüssen ist. Die Summe ist quasi Folgendes: Diese Minderheiten sind der Meinung, man solle ein Modell auf die Reise Richtung Ständerat schicken, gestrichen sei ja dann schnell wieder. Die Mehrheit freilich ist der Meinung, dass Wirtschaftsfreiheit und Bürokratie sowieso als Argumente gegen jedes Modell stehen bleiben.

Schliesslich geht es in diesem Block noch um die Fördermassnahmen. Strittig ist hier insbesondere die Finanzierung der Massnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung, die als solche selber nicht bestritten waren. Es geht konkret um die Frage, wie mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) umzugehen ist. Bundesrat und Kommissionsmehrheit wollen in Artikel 58 die Unterstützung des Gebäudeprogramms an die Bedingung knüpfen, dass das entsprechende kantonale Förderprogramm die Erstellung eines Geak mit Beratungsbericht vorschreibt. Begründet wird das damit, dass es sinnvoller ist, zuerst eine Auslegeordnung zu machen, bevor man sich dann an die Sanierung macht. Ohne Auslegeordnung saniert man dann halt irgendwo, zum Beispiel einfach mal ein bisschen die Fenster, obwohl die Energieeinsparung bei gleich viel Investition beim Dach viel grösser gewesen wäre.

Die Minderheit II (Buttet) möchte diese Pflicht abschwächen. Sie will lediglich vorschreiben, dass die Kantone einheitlich festzulegen haben, in welchen Fällen der Geak beigelegt werden muss. Dieser Antrag würde immerhin eine einheitliche Anwendung garantieren. Er wurde mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die einheitliche Anwendung wäre nicht mehr garantiert, wenn man der Minderheit III (Müri) folgte, welche diese Geak-Pflicht ganz streichen will. Dieser Antrag unterlag mit 18 zu 7 Stimmen.

Die Minderheit I (Badran Jacqueline) schliesslich will noch einen mietrechtlichen Aspekt einbringen: Sie will die Zahlung von Beiträgen an die kantonalen Gebäudeprogramme nur dann zulassen, wenn die Kantone Massnahmen ergreifen, um missbräuchliche Mietzinserhöhungen zu verhindern. Da diese beiden Dinge - energetische Sanierung und Mietzinserhöhung - in etwa so viel miteinander zu tun haben wie Gustav mit Gasthof, hat die Kommission diesen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Im letzten Artikel des Blocks, Artikel 59, geht es um Finanzhilfen an Einzelprojekte. Das sind beispielsweise Pilot- und Demonstrationsanlagen, Feldversuche, Analysen. Das sind Projekte, die zum Gelingen der Energiewende einen grossen Beitrag leisten können, die aber oft nicht vollständig [PAGE 2105] amortisierbar sind. Von diesen nichtamortisierbaren Kosten, und nur von diesen, sollen maximal 40 Prozent übernommen werden, bei sehr interessanten und qualitativ hochstehenden Projekten bis zu 60 Prozent. Die Minderheit Müri möchte auf 30 Prozent heruntergehen und überdies eine zwingende Rückzahlung festschreiben, sollte das Projekt später einen erheblichen Gewinn erwirtschaften.

Die Kommission folgt bei beiden Bestimmungen, mit 15 zu 8 respektive 12 zu 10 Stimmen, dem Bundesrat. Ich bitte Sie, bei diesem Menü der Kommission zu folgen, gegessen wird ja heute etwas später.