Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-12-01
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-01
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, Stipendien tragen zur materiellen Sicherheit der Studierenden bei. Sie werden subsidiär vergeben, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Personen oder ihrer Eltern nicht ausreicht. Der Gesamtbetrag, die Bemessung und die Genehmigung von Stipendien variieren heute von Kanton zu Kanton, dies zu Recht, da die Kantone sehr unterschiedlich sind. Die regionalen Unterschiede der Schweiz dürfen beim Bemessen der Stipendien nicht vernachlässigt werden.
Mit dem interkantonalen Stipendienkonkordat von 2009, das seit Anfang 2013 in Kraft ist, haben die Kantone bereits einen entscheidenden Schritt in Richtung einer einheitlichen Handhabung des Stipendienwesens getan. Bis April 2014 sind 16 Kantone mit etwa 70 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung diesem Konkordat beigetreten. Nur in wenigen einzelnen Kantonen gibt es konsequenten Widerstand gegen einen Beitritt zum Konkordat.
Mit den unbestrittenen Artikeln der Gesetzesrevision werden die Bemessungsgrundlagen vereinheitlicht. Dies gibt Antwort auf Fragen wie: Wer erhält überhaupt Stipendien? Wie lange erhält jemand Stipendien? Welche Ausbildungen sind anerkannt? Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt? In welcher Form werden die Beiträge ausgerichtet? Bis zu welchem maximalen Alter werden Beiträge ausgerichtet? Ist die freie Wahl von Studienrichtung und Studienort gewährleistet? All dies ist unbestritten. In der heutigen Beratung bleibt die Frage zu beantworten, ob auch die minimal auszurichtenden Beiträge vereinheitlicht werden sollen, ob also der Bund eine materielle Harmonisierung der Geldbeträge vorschreiben soll.
Aktuell richten lediglich sieben Kantone mit geschätzten 15 Prozent der Wohnbevölkerung tiefere Beiträge aus, als das Konkordat sie fordert. Diese Kantone müssten, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, die Beträge erhöhen. Es ist jedoch festzuhalten, dass für diese materielle Harmonisierung dem Bund die verfassungsmässige Ermächtigung fehlt. Es gibt dafür keine Bundeskompetenz. Gerade weil wir in der Schweiz kein Verfassungsgericht kennen, müssen wir unsere Kompetenzen sorgfältig wahrnehmen. Wir dürfen uns nicht etwas anmassen, was uns nicht zusteht. Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen, denn nur so halten wir uns an die verfassungsmässigen Kompetenzen.
Wie ich ausgeführt habe, wird auch ohne materielle Harmonisierung, nur durch die institutionelle Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen sehr viel erreicht. Bitte achten Sie die Verfassung. Denken Sie auch zurück an Ihren Schwur oder an Ihr Gelübde, den oder das Sie auf die Verfassung abgelegt haben. Unterstützen Sie die Minderheit!