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Zäch Guido · Nationalrat · 2001-12-13

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag betrifft die Integration von Behinderten in die Volksschule. Ein gleich lautender Antrag ist in der Kommission nur knapp abgelehnt worden.

Es ist bekannt, dass eine Integration behinderter Kinder in eine so genannt normale Schule in den meisten Fällen nicht an den Betroffenen scheitert, sondern an den Rahmenbedingungen. Es ist auch bekannt, wie wichtig und entscheidend gerade die schulische Ausbildung in einer ganz gewöhnlichen Schulklasse ist. Ich will, dass Behinderte nicht ausgegrenzt werden, sondern von Anfang an Teil der Gesellschaft sind. Das sichert nicht nur eine gleichwertige Ausbildung, sondern auch einen späteren Beruf und damit die Unabhängigkeit von den Leistungen der IV. Auch hier geht es um das für mich oberste Prinzip "Wiedereingliederung vor Rente". Darum ist Artikel 19 Absatz 1 gemäss Minderheitsantrag für mich ein wichtiger Teil der IV-Revision. Er zeigt, wie ernst es uns mit der Wiedereingliederung wirklich ist und ob wir bereit sind, die Voraussetzungen für die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Behinderten zu schaffen.

Die Minderheit tastet zudem die kantonale Bildungshoheit nicht an, weil klar von einer Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen die Rede ist.

Unter dem vorgesehenen Gliederungstitel ist diese Bestimmung im IVG auch am richtigen Platz, denn es geht eindeutig um die Wiedereingliederung und damit auch um die mögliche spätere Rentenersparnis.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.