Killer Hans · Nationalrat · 2014-12-01
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
Es geht in diesem Block 2, bei den Artikeln 7 bis 15, um die Energieversorgung.
Die Energieversorgung sei Sache der Energiewirtschaft, heisst es in Artikel 7 Absatz 2. Hierzu stellt sich die Frage, wie diese Versorgung gewährleistet werden soll, wenn die Energiewirtschaft aus ökonomischen Überlegungen nicht genügend produziert und auch nicht investiert. Gibt es einen Versorgungsauftrag, und wie soll diese allfällige Verpflichtung erfüllt werden können? Wo aber bleibt der Versorgungsauftrag, wenn die Energiewirtschaft nicht investieren kann? Was ist, wenn der Produktepreis keine Investitionen rechtfertigt?
Die dauernde und genügende Stromversorgung ist für unsere Wirtschaft und für unser Land zu wichtig, um nicht gezwungenermassen sichergestellt zu sein. Es bleibt die Ungewissheit, wer in dieser Sache welche Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten hat oder haben soll. In Artikel 7 wird diese Aufgabe dem Bund und den Kantonen zusammen mit der Energiewirtschaft formell übertragen. Bund und Kantone sollen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Das ist schon relativ anspruchsvoll, weil für Investoren bereits hier die ökonomischen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle spielen werden. Der Antrag der Minderheit Jans zu Artikel 7 Absatz 2 fordert sogar den Einbezug der Gemeinden bei der Schaffung der Rahmenbedingungen. Das überfordert die Gemeinden, das wollen wir nicht. Diese Konsequenzen, die nicht abzuschätzen sind, möchten wir den Gemeinden nicht zumuten. Hier werden wir die Mehrheit unterstützen.
Bei Artikel 8 unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Diese will die Wasserkraft innerhalb der erneuerbaren Energien etwas besser positionieren. Die Formulierung der Mehrheit, "insbesondere der Wasserkraft", dokumentiert dies. Den Antrag der Minderheit Jans, welche diese Differenzierung nicht will, lehnen wir ab.
Bei Artikel 9 geht es um die Sicherung der Energieversorgung, allerdings nicht der Gesamtenergie-, sondern der Stromversorgung. Rasche Bewilligungsverfahren, dauernd eine genügende Menge, eine Herstellung, die wirtschaftlich, möglichst umweltverträglich und für den betreffenden Standort geeignet ist - das sind die Anforderungen gemäss der Mehrheit.
Bei Artikel 9 Absatz 1 will die Minderheit Rösti "nach Möglichkeit" die inländischen, die einheimischen Produktions- und Speicherkapazitäten stärken. Wir wollen die Abhängigkeit vom Ausland nicht leichtfertig vergrössern, indem man zunehmend auf Stromimport setzt. Diese Minderheit unterstützt die eigene, einheimische Produktion. Ich denke, wir sind dies unserer einheimischen Stromwirtschaft im Sinne des Erhaltens und Ausnutzens von hervorragendem Know-how schuldig. Wir werden diese Minderheit klar unterstützen.
Bei Artikel 10 über die Herkunftsnachweise werden wir die Kommissionsmehrheit unterstützen. Die Ausweitungen der Deklarationspflicht, wie sie die Minderheit Girod unter Buchstabe b oder die Minderheit Semadeni unter Buchstabe c fordert, lehnen wir ab. Wir möchten unsere EVU, also die Stromverteiler, nicht mit unverhältnismässigem Administrativaufwand für Informationen über "Zubaumengen" oder über den "Mix" des verkauften Stromes belasten.
In Artikel 11 wird das planerische Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien geregelt. Es liegt nun ein Einzelantrag Fässler Daniel auf Streichung der Artikel 11 und 12 vor. Diesen werden wir in erster Priorität unterstützen. Bei Absatz 3 Buchstabe b verlangt der Minderheitsantrag Rösti, dass in den Konzepten, welche der Bund mit den Kantonen zu erarbeiten hat, auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Netzausbau zu berücksichtigen sind. Also nicht nur was technisch machbar ist, sondern auch was wirtschaftlich tragbar ist, soll angegangen werden, zum Beispiel die Frage, wieweit Verkabelungen von Übertragungsleitungen sinnvoll sind. Diesen Antrag unterstützen wir.
Bei Artikel 12 Absatz 3 bitten wir Sie, den Minderheitsantrag Rösti zu unterstützen, welcher zum Ziel hat, die Bundeskompetenzen bei Nichtvorliegen eines Konzeptes innert drei Jahren zu streichen. Diese Zwangsterminierung wollen wir nicht.
Bei den Artikeln 14 und 15 werden wir den Mehrheiten folgen und die Minderheitsanträge ablehnen.