preparatory:AB 178470
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit II (Knecht) und ersuche Sie um Streichung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c.
In der Bundesverfassung heisst es in Artikel 89 Absatz 1: "Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch." Der vom Bundesrat vorgeschlagene Wortlaut in Buchstabe c steht meines Erachtens im Widerspruch zum zitierten Absatz in der Bundesverfassung. Widersprüche sehe ich bei "ausreichend", "umweltverträglich", "breitgefächert". Auch die "sichere" Versorgung wird aufs Spiel gesetzt. Daher macht es wenig Sinn, einen solchen Antrag des Bundesrates oder gar einen noch utopischeren wie jenen der Minderheit I (Jans) anzunehmen.
Bei Artikel 5 Absatz 3 stelle ich den Antrag, den Wortlaut des bisherigen Energiegesetzes zu übernehmen. Mit den komplexen Eigenheiten und Herausforderungen der Energieversorgung und der Energieverwendung sind Wirtschaft und Energiebranche bestens vertraut. Sie vermögen daher praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, dies im Gegensatz zum Staat bzw. zur Verwaltung. Es ist im Interesse von sachgerechten und adäquaten Regelungen, dieses Wissen der Branche zu nutzen. Das bedeutet, dass das Prinzip der Subsidiarität auch im neuen Energiegesetz beizubehalten ist. Somit beantragen wir, die Fassung des noch geltenden Energiegesetzes zu übernehmen.
Wir sehen auch die grosse Gefahr, dass keine freiwilligen Vereinbarungen mehr getroffen, sondern direkt Vorschriften gemacht werden, wie es doch die Eigenheit und Stossrichtung des neuen Energiegesetzes ist.
Bei Artikel 6 Absatz 1 beantrage ich die Streichung von Buchstabe b. Die vorgeschlagene Formulierung berücksichtigt weitgehend die Anliegen der Cleantech-Initiative und öffnet Tür und Tor für weiter gehende Massnahmen bzw. Subventionen.
Die ganze Vorlage geht auch von völlig unrealistischen Zielen aus. Nach Ansicht des Bundesrates bzw. der Mehrheit der UREK muss der Energieverbrauch pro Person um rund 3 Prozent pro Jahr reduziert werden. Dies entspricht einer Rückkehr zum Stand der Siebzigerjahre. Das macht die Bevölkerung meines Erachtens nicht mit. Gerade zahlreiche kantonale Abstimmungen haben gezeigt, dass realitätsferne Umbaupläne für die Energieversorgung nicht gestützt werden. Die Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit einer Verdoppelung bis 2020 und einer Versiebenfachung bis 2035 ist unrealistisch. Viele Wind- und Wasserkraftprojekte stossen auf lokalen Widerstand und sind deshalb blockiert. Der Beitrag der Geothermie ist aufgrund der bisher gescheiterten Projekte infrage gestellt.
Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung meiner soeben begründeten Minderheitsanträge.