Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2014-12-01
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-01
Wortprotokoll
Vorneweg möchte ich allen danken, die auf die Vorlage eingetreten sind. Es war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Zu meinem Minderheitsantrag: Ich bitte Sie, in Artikel 6 Absatz 2 bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und somit den Streichungsantrag abzulehnen. Absatz 2 von Artikel 6 sieht vor, dass vor dem Bau oder der Erweiterung eines fossil-thermischen Kraftwerks geprüft wird, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden könnte. Das ist sinnvoll, und es ist übrigens bereits im alten Gesetz so vorgesehen. Mit einer Streichung würden Sie also hinter eine entsprechende Bestimmung aus dem Jahr 1998 zurückgehen, und das kann ja bei einem solchen Projekt nicht der Sinn sein. Die Energiestrategie will die erneuerbaren Energien fördern und muss uns vom Ausland unabhängiger machen. Das ist zumindest ein wichtiges Ziel. Bevor wir in diesem Land neue thermische Gas- oder sogar Kohlekraftwerke bauen, ist zu prüfen, ob wir den Bedarf nicht mit erneuerbaren, eben einheimischen Energien decken könnten. Eine Streichung dieses Absatzes schadet der Holzwirtschaft, der Biomasse und damit der Landwirtschaft, und natürlich schadet eine Streichung dieses Absatzes auch der einheimischen Wasserkraft.
Dass man zuerst das Potenzial erneuerbarer Energien prüft, bevor man fossile Kraftwerke baut, ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Es ist auch zweckmässig, und es entspricht der Zielsetzung dieser Gesetzgebung. Auch den letzten Satz des Absatzes bitte ich zu beachten, er heisst: "Die Abwärme eines solchen Kraftwerks ist sinnvoll zu nutzen", und zwar unabhängig von der Art des Kraftwerks. Es ist doch wirklich [PAGE 2039] sinnvoller, Abwärme zu nutzen, statt sie in die Luft zu lassen. Das wäre falsch.
Wenn Sie Absatz 2 von Artikel 6 streichen, streichen Sie auch die Verpflichtung zur sinnvollen Nutzung der Abwärme. Ich bitte Sie, auch dies zu bedenken und daher Artikel 6 Absatz 2 nicht zu streichen und der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.