Lexipedia

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-02

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02

Wortprotokoll

Die ersten Artikel des in Beratung stehenden Blocks drehen sich um die Investitionsbeiträge für Fotovoltaik-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen. Es geht also noch immer um die Fördertatbestände, und entsprechend besteht auch hier der Antrag der Minderheit Knecht, welche diese ganze Förderung kippen will und die Artikel 28 bis 33 streichen möchte. Analog der Minderheit im letzten Block wurde dieser Antrag in der Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Was schlägt die Kommission materiell bezüglich der Investitionsbeiträge vor? Die grosse Änderung gegenüber dem Bundesrat ist die Aufnahme der Grosswasserkraft in die Förderwürdigkeit. Das wurde medial breit gestreut, Sie haben das sicher mitbekommen. Die Mehrheit der Kommission will Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen über 10 [PAGE 2088] Megawatt zulassen. Die Höhe des Beitrags soll im Einzelfall bestimmt werden, die Kompetenz für die Festlegung der Bemessungskriterien und der Ansätze liegt, das schreiben wir in Artikel 30 so fest, beim Bundesrat. Es werden aber Höchstsätze festgelegt, nämlich 60 Prozent bei Anlagen unter 10 Megawatt und 40 Prozent bei Anlagen über 10 Megawatt. Entsprechende Höchstbeiträge gibt es auch bei allen anderen Anlagetypen, nämlich 30 Prozent bei den Fotovoltaik- und 25 Prozent bei den Biomasseanlagen, wobei diese Ansätze natürlich immer bestritten wurden. Entsprechend präsentiert sich die Fahne in diesem Abschnitt ein bisschen wie ein türkischer Basar, und das Feilschen haben Sie vorhin auch hier im Saal noch mitbekommen.

Es gibt verschiedenste Minderheiten: Die Minderheit Knecht möchte bei Artikel 29 höchstens 20 Prozent bei der Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Favre Laurent möchte bei Artikel 30 einen Investitionsbeitrag von höchstens 50 Prozent bei Wasserkraftanlagen bis 10 Megawatt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Wasserfallen möchte bei Artikel 31 wie der Bundesrat einen Investitionsbeitrag von höchstens 20 Prozent für die Biomasseanlagen. Wir haben neu bei Artikel 28 noch den Einzelantrag von Siebenthal, der diese Biomasseanlagen ergänzend auch ins Investitionsbeitragssystem einfügen möchte. Hier einfach noch als kleine Ergänzung zum vorhin Gesagten: Selbstverständlich gibt es auch hier keine additionalen Beiträge. Entweder gilt das Einspeiseprämiensystem oder eben dieser Investitionsbeitrag.

Die entscheidende Frage bei dieser Förderung ist natürlich: Was bringt es? Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat schlagen Ihnen bei Artikel 37 vor, die Maximalhöhe des Netzzuschlags auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festzulegen. In Artikel 38 wird dann festgehalten, dass davon 0,1 Rappen pro Kilowattstunde an die Förderung der Grosswasserkraft gehen sollen. Das hängt dann natürlich davon ab, wie sich die verschiedenen Parameter entwickeln, namentlich der Marktpreis und auch die Gestehungskosten. Die Schätzungen, wie sie der Kommission vorlagen, bewegen sich bei einem Zubau von rund 8 bis 9 Terawattstunden pro Jahr; das entspricht also in etwa der Leistung des Kernkraftwerks Gösgen oder jener der drei kleineren Kernkraftwerke oder gut 15 Prozent des schweizerischen Strombedarfs, wovon rund 2,5 Terawattstunden auf die Wasserkraft entfallen.

Folgt man der Minderheit Knecht, welche bei Artikel 37 - entgegen der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat - den Netzzuschlag auf höchstens 1,5 Rappen pro Kilowattstunden fixieren will, können bloss zusätzliche 5 Terawattstunden unterstützt werden. Die Mehrheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass wir diesen Schub für die erneuerbaren Energien jetzt brauchen, um dann nicht über Gebühr eine Importstrategie fahren zu müssen.

Separat zu betrachten sind die wettbewerblichen Ausschreibungen; sie sind Bestandteil von Artikel 34. Der Bund sieht schon heute Effizienzmassnahmen vor. Der Bundesrat sieht für diese wettbewerblichen Ausschreibungen eine Kann-Formulierung vor. Die Mehrheit der Kommission will jetzt eine verpflichtende Formulierung haben, weil sie der Meinung ist, dass es sich um ein sehr effizientes und sehr unbürokratisches Instrument handelt.

Artikel 35 dreht sich um die Garantien für Geothermieprojekte. Die Minderheit Bourgeois möchte definieren, dass bei einem totalen Misserfolg in der Regel maximal 60 Prozent der Investitionskosten angerechnet werden können. Die Mehrheit möchte von der Definition dieses Rechtsanspruches absehen und die Beiträge auf Verordnungsstufe regeln lassen. Das könnte man natürlich auch genau im Sinne der Minderheit Bourgeois tun - so wurde dies in der Kommission zumindest auch angekündigt.

Schliesslich zu den Bestimmungen in den Artikeln 40 bis 44 zur Rückerstattung des Netzzuschlages: Sie mögen sich erinnern, dass dies alles ein Thema im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 war. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die damals ausgehandelten Bestimmungen nicht mehr angetastet werden sollen, mit einer Ausnahme: Die Mehrheit will, dass die Zielvereinbarungen explizit wirtschaftliche Massnahmen enthalten und nicht einfach Massnahmen, die wirtschaftlich tragbar sind. Zu ergänzen ist noch, dass die Diskussion nicht nur im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 geführt wurde, sondern im Nachgang auch sehr intensiv im Rahmen der diesbezüglichen Verordnung. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die dort gemachten Aussagen mit dieser Version hier abgebildet werden.