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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-02

Wortprotokoll

Herr Buttet hat es eigentlich vorher schon auf den Punkt gebracht: Alle wollen jetzt zusätzliche Förderungen und stellen entsprechende Anträge, aber bezahlen will niemand. Die SVP möchte bei 1,5 Rappen deckeln. Gleichzeitig beantragen aber auch Sie mit Minderheiten weitere Förderungen. Sie haben vorher für den Landwirtschaftsbonus gestimmt. Sie wollen nicht nur die Gross-, sondern auch noch die Kleinwasserkraft fördern. Es gibt Anträge zu Holzkraftwerken, die auch Investitionsbeiträge erhalten sollen. Sie stellen zusätzliche Anträge, wonach auch die Unternehmen gefördert und entlastet werden sollen, die nur 5 Prozent Strom verbrauchen, und bei der Geothermie wollen Sie auch mehr.

Man kann das schon tun. Aber wenn man A sagt, muss man auch B sagen, und wenn Sie sogar zusätzliche Förderungen beantragen und weniger Geld ausgeben wollen, dann geht das einfach nicht auf. Also, seien Sie bitte konsequent, und verzichten Sie auf all diese zusätzlichen Fördertatbestände. Ich werde sehr genau sehen, was Sie, Herr Rösti, Herr Killer und Herr Knecht, dann stimmen. Aber die Honigtöpfe noch anzureichern und sich dann zu beklagen, man sei per se gegen den Honigtopf - das können Sie niemandem erklären. Aber Sie machen es.

Zudem hört man jetzt immer, die Wasserkraft sei so unter Druck wegen der Subventionen. Hören Sie auf zu behaupten, dass das am Schweizer System liege! Nehmen Sie wirklich zur Kenntnis, dass die Wasserkraft wegen des europäischen Markts unter Druck ist, wegen Überkapazitäten, die wir haben. Man hat jahrelang von einer drohenden Stromlücke gesprochen, und was ist eingetroffen? Überkapazitäten! Wir haben zu viel Strom. Zum Teil kommt er gratis ins Netz. Man muss noch bezahlen, dass er eingespeist wird. Das hat nichts mit dem Schweizer Energiesystem zu tun. Tiefe CO2-Preise und ein wirtschaftliches Wachstum, das äusserst schwach ist, sind die Probleme der heutigen Wasserkraft, aber nicht unsere KEV, die in diesem Jahr gerade mal 280 Millionen Franken in die erneuerbaren Energien einspeist. Hören Sie einfach auf mit Märchen, kümmern Sie sich um die echten Zahlen! Das müssen wir schon irgendwann mal hinkriegen.

Zu den Minderheitsanträgen: Bei Artikel 28 haben wir eigentlich dieselbe Situation, die wir vorhin hatten. Wenn Sie einen Ausgleich wollen, so bitte ich Sie hier, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel), die eben auch die Kleinwasserkraft mit Investitionsbeiträgen [PAGE 2086] unterstützen will, abzulehnen. Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit II (Semadeni) abzulehnen; die Argumente haben wir schon ausgetauscht.

Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c liegt der Einzelantrag von Siebenthal vor, der eine zusätzliche Förderung der Holzkraftwerke will. Das ist unnötig. Die Holzkraftwerke sind normal eingebaut in das Einspeiseprämiensystem. Es braucht keine Doppelförderung, auch nicht mit Investitionsbeiträgen. Holz ist eine sehr wertvolle Masse. Wir wollen das weiter unterstützen, aber mit dem normalen Einspeiseprämiensystem. Wir haben hier übrigens gerade bei den Kehrichtverbrennungsanlagen und bei den Klärgasanlagen eine Konzession gemacht. Noch in der Vernehmlassung sahen wir ja gar keine Förderung vor. Wir haben das aber auch in Absprache mit den Anlagebetreibern aufgenommen. Es geht nun nicht um das Einspeiseprämiensystem, sondern um Investitionsbeiträge, damit auch Anlagen, die in der Pipeline sind, entstehen können.

Bei Artikel 30 gibt es die Minderheit Favre Laurent, die den Beitrag für höchstens 50 Prozent der Investitionskosten anrechnen will. Das kann man tun. Die Kommission bzw. die Subkommission hat die Berechnungen gesehen; man hat mit 40, 50 und 60 Prozent gerechnet. 60 Prozent waren eigentlich das Mittel. Da hat man gesagt, dass dies, wenn man die Grosswasserkraft fördern will - aufgrund der bekannten Zahlen der bestehenden Anlagen -, wahrscheinlich das ist, was nötig ist. Zum Beitrag für 50 Prozent besteht dann aber keine grosse Differenz. Hier muss Ihr Rat entscheiden.

Bei Artikel 31 steht dem Entwurf des Bundesrates der Antrag der Mehrheit gegenüber, welche bei Biomasseanlagen 25 Prozent anrechnen möchte. Die Minderheit Wasserfallen übernimmt eigentlich das bundesrätliche Konzept; die Bestimmungen sind einfach anders auf die Absätze 1 und 2 verteilt. Ich bitte Sie, der Minderheit Wasserfallen zu folgen, weil hier effektiv ein Investitionsbeitrag von höchstens 20 Prozent ausreichend ist. Auch hier gilt wieder: Wir fördern, aber wir sind uns sehr bewusst, dass Förderung eben auch Kosten bedeutet. Um die Kosten für die Haushalte, aber auch für das Gewerbe und die Industrie in Grenzen zu halten, sollte man das System nicht überdehnen. Bei Artikel 31 geht es auch um Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen; diese sind häufig im Besitz der öffentlichen Hand. Wir meinen deshalb, dass wir mit den 20 Prozent einen angemessenen Investitionsanreiz haben, der ausreicht. Deshalb ist hier die Minderheit Wasserfallen zu unterstützen.

Bei Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f gibt es eine Minderheit Nussbaumer. Hier geht es um folgende Frage: Soll man eine Kürzung der Investitionsbeiträge vornehmen, wenn ein Anlagebauer halt unrechtmässig Finanzhilfen bezieht oder sonst wie die Ziele nicht erreicht? Wir meinen, dass das System richtig sei, dass der Minderheitsantrag abzulehnen sei. Auch bei der Einmalvergütung soll der Bundesrat einen Ausschluss oder eine Kürzung wegen anderweitiger Finanzhilfen vorsehen können. Das ist sinnvoll. Ein Anlagebetreiber soll nicht mehrfach vom Staat unterstützt werden.

Bei Artikel 34 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Knecht) abzulehnen. Wir haben bei den wettbewerblichen Ausschreibungen gute Erfolge zu verzeichnen, sie sind sehr effizient. Das Budget der letzten Ausschreibung betrug 24 Millionen Franken. Damit konnten wir auf günstige Weise 84 Antragsteller mit Fördermitteln unterstützen. Das ist also ein sehr effizientes Instrument; deshalb wäre es schade, wenn man es streichen würde.

Bei Artikel 35 geht es um die Geothermie; es liegt hier ein Antrag der Minderheit Bourgeois zu Absatz 1 vor. Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Antrag ist sehr absolut formuliert. Wir brauchen Flexibilität, um mit den Mitteln aus dem Fonds haushälterisch umgehen zu können. Ansonsten würde ein Anreiz geschaffen, möglichst hohe, über das Notwendige hinausgehende Investitionskosten anzugeben, die dann wiederum mit 60 Prozent der anrechenbaren Kosten abzugelten wären. Mit einer flexiblen Regelung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, haben wir hier auch Korrekturmöglichkeiten. Zudem wäre es relativ schwierig zu sagen, wann ein Geothermieprojekt ein totaler Misserfolg ist und wann es ein Teilerfolg ist. Das, meine ich, ist relativ schwierig. Ich erinnere Sie an das St. Galler Projekt, das durchaus ein gutes Projekt war, auch wenn es am Schluss nicht zur Wärmeproduktion geführt hat.

Bei Artikel 37 geht es um die Erhebung und Verwendung des Netzzuschlags. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Es geht hier eben nicht um die Förderabgabe, sondern es geht um den Netzzuschlag, wie wir ihn kennen und wie er im heutigen System enthalten ist.

Zu Artikel 37 Absatz 3 habe ich mich schon geäussert. Wer eine Förderabgabe mit der Deckelung bei 1,5 Rappen will, der wird nicht einmal die heutige Warteliste abbauen können; Sie wissen das ganz genau. Es gibt 34 000 Investoren, die Eigeninitiative zeigen, die investieren wollen, die den erneuerbaren Energien einen Schub verleihen möchten. Es wäre also wider Treu und Glauben, jetzt zu sagen: "Schon gut, aber jetzt ist der Topf schon leer, und ab sofort müsst ihr halt selber schauen." Das finde ich wirklich unfair. Das ist dann eigentlich auch eine Strategie: Sie importieren inskünftig mehr Strom, weil Sie die Potenziale der erneuerbaren Energien in der Schweiz nicht ausschöpfen. Dann schaffen Sie aber auch keine Arbeitsplätze, dann geht die Investition ins Ausland und nicht ins Inland. Das halte ich wirklich für fatal.

Nochmals: 2,3 Rappen als maximaler Netzzuschlag - das beinhaltet ja nicht nur die KEV; ich habe vorhin aufgelistet, was mit dem Netzzuschlag alles finanziert wird - ist eine Verdoppelung gegenüber dem Zuschlag ab Januar 2015; für einen Vierpersonenhaushalt sind das maximal 100 Franken im Jahr. Aber mit diesen 100 Franken bewirken Sie Investitionen im Inland; Sie bewirken, dass wir unsere einheimischen Ressourcen nutzen können; Sie bewirken eine saubere, nachhaltige Produktion. Ich glaube, dass es diese 100 Franken für einen Vierpersonenhaushalt wert sind, wenn wir das Potenzial dereinst ausschöpfen müssen.

Ich bin einverstanden damit, dass man aufpassen muss mit solchen Förderungssystemen. Deshalb will der Bundesrat ja erstens auch ein degressives System. Ab 2020 fahren wir das zurück; wir hören einmal auf und gehen zur Lenkungsabgabe über. Wir sagen zweitens: Wir deckeln es - nicht wie andere Staaten, die keine Deckelung kennen. Drittens haben wir den Netzzuschlag so bemessen, dass wir mit den Fördermitteln die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen finanzieren können. Und wir haben die Artikel, die die Grossverbraucher befreien. Letztere entlasten wir, weil wir die Arbeitsplätze in der Papierindustrie, in der Stahlindustrie, die uns wichtig sind, ja nicht gefährden wollen. Das ist kongruent.

Wenn Sie mehr Unternehmen befreien wollen, bezahlen das die Haushalte und das Gewerbe - Deutschland lässt grüssen! Dort wurde die Liste der befreiten Unternehmen ständig ausgedehnt. Bezahlt wird das von Otto Normalverbraucher und vom Gewerbler, der eben nicht Grossverbraucher ist. Das kann doch nicht in unserem Interesse sein! Es kann eigentlich auch nicht im Interesse der SVP-Fraktion sein, die in ihren Reihen ja den Präsidenten des Gewerbeverbandes hat. Als Gewerbler würde ich mich bedanken! Wir haben auch völlig andere Zustände als in Deutschland: Wir haben jetzt 1,1 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde, Deutschland hat aber 6,3 Cent. Hören Sie deshalb auch auf zu sagen, wir hätten deutsche Zustände! Dort ist die Förderung sechsmal so hoch; das ist die Realität.

Deshalb bitte ich Sie, wirklich beim bundesrätlichen Netzzuschlag von 2,3 Rappen und somit beim Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.

Bei Artikel 40 will die Minderheit Knecht die Unternehmen, die Elektrizitätskosten von mindestens 5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausweisen, neu ganz befreien. Das heisst, dass der Fonds dann entsprechend mehr belastet wird. Das halten wir aber für unnötig, weil wir so die Haushalte und das Gewerbe stärker belasten müssten.

Noch ein Wort zu Artikel 41 betreffend Rückerstattung des Netzzuschlags: Hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen, weil er eine Regelung vorsieht, die eigentlich von der [PAGE 2087] Regelung aufgrund der parlamentarischen Initiative 12.400, die Sie erst kürzlich beschlossen haben, klar abweicht. Der Bundesrat nimmt den politischen Willen zur Kenntnis, hält jedoch an seinem Entwurf fest, der wirtschaftlich betrachtet verhältnismässig ist und weniger Angriffsfläche bietet, wenn das Thema dereinst via Stromabkommen zu regeln ist.

Der Antrag der Minderheit I (Knecht) entspricht dem heutigen bundesrätlichen Konzept, und zwar bis auf den Passus in Buchstabe a Ziffer 2, wo man lediglich 15 Prozent des Rückerstattungsbetrags für Energieeffizienzmassnahmen veranschlagen will.

Der Antrag der Minderheit II (Girod) entspricht der heutigen gesetzlichen Regelung. Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit II (Girod) zu unterstützen.