Killer Hans · Nationalrat · 2014-12-02
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-02
Wortprotokoll
Wir sprechen über den Investitionsbeitrag für Fotovoltaik, Wasser und Biomasse.
Das System der KEV hat drei grosse Probleme: erstens zu hohe Kosten, zweitens die Marktverzerrungen und drittens die Diskriminierung der Wasserkraft. Also geht es darum, das System möglichst zurückzufahren und die Schäden möglichst zu verkleinern. Da dies realistischerweise nicht mehrheitsfähig sein wird, sind die Kosten und die negativen Auswirkungen zumindest zu begrenzen. Es ist auch davon auszugehen, dass weitere Erhöhungen beabsichtigt sind. Wenn die beabsichtigten 2,3 Rappen bewilligt werden, belaufen sich die jährlichen Kosten für die Konsumenten auf über eine Milliarde Franken pro Jahr, und dies alleine beim Strom. Bezahlen werden das die Privaten und das Gewerbe. Hier gilt es zu stoppen. Die jetzt rechtskräftige Obergrenze von 1,5 Rappen ist definitiv schon hoch genug.
Unter den Marktverzerrungen, die durch die KEV verursacht werden, leidet die traditionelle Wasserkraft. Die Grosswasserkraft ist bis heute gegenüber den anderen erneuerbaren Energien diskriminiert. Durch die Marktverzerrungen der Fördersysteme ist die Wasserkraft unter die Räder gekommen, es wird nichts mehr investiert. Mit den heutigen Rahmenbedingungen sind die Ausbauziele bei der Wasserkraft völlig unrealistisch. Im Sinne von gleich langen Spiessen sollte die Grosswasserkraft ebenfalls gefördert werden. Wenn denn schon Honigtöpfe geöffnet werden, dann für alle erneuerbaren Energien. [PAGE 2085]
Dauernd verfügbar, praktisch CO2-frei und sehr effizient - das ist unsere Wasserkraft. Aus diesen Gründen ist die Förderung der Grosswasserkraft zu begrüssen. Für die Einführung der Förderung der Grosswasserkraft braucht es aber keine Erhöhung des Netzzuschlags; 1,5 Rappen sind genug. Der Anteil für die Wasserkraft daran beträgt lediglich 0,1 Rappen. Diese 0,1 Rappen blieben auch dann bestehen, wenn wir den Ansatz auf 2,3 Rappen erhöhen würden. Das hätte eine weitere positive Wirkung: Die Investitionshilfen führen von wenig effizienten Produktionen zur effizienten Wasserkraft. Daraus würde auch eine Erhöhung der Versorgungssicherheit resultieren. Die Importabhängigkeit könnte ebenfalls reduziert werden. Die Produktion aus Wasserkraft ist viel besser vorhersagbar als die vom Wetter und von der Tageszeit abhängige Produktion aus Sonnen- und Windkraft. Die Wasserkraft schafft zudem einen substanziellen Mehrwert und beansprucht trotzdem nur einen geringen Teil des Netzzuschlags. Darum muss dieser auch nicht erhöht werden.
Ausserdem ist zuhanden der Materialien noch festzuhalten, dass unter dem Titel Wasserkraftausbau auch die erheblichen Erweiterungen bestehender Anlagen, zum Beispiel mit neuen Turbinen, und die Erhöhung der Flexibilität der Anlagen, zum Beispiel durch höhere Staumauern, fallen sollen. Auch das ist Zubaumenge.
In diesem Block werden wir folgende Minderheiten unterstützen: bei den Artikeln 28 bis 33 die Streichung dieser Artikel gemäss dem Minderheitsantrag Knecht, bei Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel), bei Artikel 29 Absatz 1 die Minderheit Knecht, bei Artikel 31 Absatz 1 die Minderheit Wasserfallen, bei Artikel 34 prioritär den Streichungsantrag der Minderheit II (Knecht) und danach allenfalls den Antrag der Minderheit I (Favre Laurent) zu Buchstabe a.
Bei Artikel 37 geht es um die Erhöhung der KEV auf 2,3 Rappen. Das ist eine Conditio sine qua non für uns: Eine Erhöhung wäre ein No-go für uns in Bezug auf die ganze Vorlage. Wir unterstützen daher bei diesem Artikel klar die Minderheit Knecht. Ebenfalls werden wir die Minderheiten Knecht bei den Artikeln 40 und 41 unterstützen.
Alle anderen Minderheitsanträge in diesem Block lehnen wir ab.