Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-02
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ich bin der Überzeugung: Je früher dieses marktwirtschaftsfeindliche System namens kostendeckende Einspeisevergütung abgeschafft wird, umso besser. Die Artikel 17 und 18, das 3. Kapitel, wie dann auch das 4. und das 5. Kapitel sind Teile dieses Einspeiseprämienkonzepts. Darum beantrage ich Ihnen die Streichung.
Die massive Förderung von Wind- und Solarstrom - so die Auffassung vieler - sei ein Schlüssel zum erfolgreichen Umbau unserer Energieversorgung. So herrschte in Österreich wie in Deutschland eine Windpark-Goldgräberstimmung. Mittlerweile ist die Landschaftsverschandelung durch die Anlagen so weit fortgeschritten, dass der Landeshauptmann des Bundeslandes Niederösterreich letztes Jahr einen abrupten Ausbaustopp für Windkraftanlagen verfügen musste.
In Deutschland ist die Errichtung einer Solaranlage eine todsichere Anlage. Entsprechend nahm in diesem Land die Einspeisung von subventioniertem Solarstrom in den letzten Jahren exponentiell zu. Für Deutschlands Stromversorgung und Netze ist die Entwicklung fatal. Je mehr Strom die Windkraft- und Solaranlagen vorrangig einspeisen dürfen, umso grösser wird der Druck auf die konventionellen Stromproduzenten. Die Folgen sind bekannt: An den Energiebörsen sinken die Preise, und die Margen gehen rasant zurück.
Die bisherigen Erfahrungen mit der massiven Förderung der erneuerbaren Energien hinterlassen also einen äusserst zwiespältigen Eindruck. Stetig wachsende und auf lange Zeit angelegte Marktverzerrungen gefährden die Versorgungssicherheit, weil essenzielle Investitionen in den nichtsubventionierten Bereichen ausbleiben. So können die Wasserkraftwerke in der Schweiz nicht mehr rentabel betrieben werden. Das Problem ist zwar vor allem von Deutschland verursacht, aber auch das Schweizer Fördersystem, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert, trägt zu dieser Marktverzerrung bei.
Der Zuschlag auf den Übertragungskosten, mit dem die Fördermittel finanziert werden, ist zwar begrenzt. Damit soll eine ungebremste Kostenentwicklung wie etwa in Deutschland vermieden werden. Für die Verbraucher besteht damit aber keine Garantie. Das Parlament hat die Begrenzung bereits auf das Jahr 2013 von 0,6 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde angehoben. Auf den 1. Januar 2014 hat es sie nochmals erhöht, auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.
Weil das Instrument des Übertragungsnetzzuschlags bereits besteht und die Erhöhung um jeweils einige wenige Zehntelrappen scheinbar "nur eine Tasse Kaffee pro Jahr" kostet, wie es immer heisst, sollen auf diesem Weg laufend weitere Anliegen finanziert werden. Heute wird bereits die Gewässersanierung über den Zuschlag bezahlt, und an weiteren Ideen mangelt es nicht. So ist auch die Finanzierung einer Erdverlegung von Stromleitungen über diesen Mechanismus schon genannt worden. Es besteht somit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Zuschlag auch in Zukunft ohne Not weiter erhöht wird.
Mit dem Höchstsatz von 2,3 Rappen stehen künftig bis zu 1,5 Milliarden Franken für die Förderung zur Verfügung. Im Verhältnis wird die Förderung der erneuerbaren Energien in der Schweiz also auf das gleiche Niveau wie in Deutschland anwachsen. Dabei gibt es keine Garantie, dass das Einspeisevergütungssystem je durch ein marktwirtschaftlicheres Modell ersetzt oder ganz aufgegeben wird. Zur Einführung eines Lenkungssystems hat der Bundesrat bisher erst seinen Willen bekundet. Weiter ist nichts Genaues bekannt. Ob ein Ende der Einspeisevergütung vom Parlament dann auch mitgetragen würde, ist fraglich, denn immer mehr neue Subventionsjäger sind unterwegs. Je mehr Anspruch auf Förderung besteht und je mehr Begehrlichkeiten auf diesem Weg finanziert werden, umso schwieriger ist es, eine Änderung umzusetzen.
Es kommt hinzu, dass es viel Platz braucht, um die Erneuerbaren zu produzieren. Sie fallen zudem sehr unregelmässig an, was wiederum Backup-Speicher notwendig macht. Diese Kosten müsste man fairerweise auch dazurechnen.
Auch das Arbeitsplatzargument sticht nicht: Solche Subventionen bevorzugen einzelne Energieträger, die ohne diese Hilfe nicht überleben könnten. Entsprechende Studien, welche die Förderung in Deutschland untersucht haben, kamen zum Schluss, dass mit den staatlichen Hilfen gar ein Arbeitsplatzminus entstanden ist, weil andere Industriebereiche Arbeitsplätze abbauen mussten und weil nach dem Wegfall der Subventionen ein grosser Teil der Arbeitsplätze in der Solarindustrie ebenfalls wegfiel. Insgesamt gingen also mehr Arbeitsplätze verloren, als geschaffen wurden! Zudem ist auf dem Solarmarkt die Konkurrenz insbesondere aus China extrem gross. Arbeitsplätze können hier nur bedingt erzeugt werden.
Grundsätzlich befürworten wir alle Technologien. Diese sollen sich aber am Markt behaupten und etablieren und nicht [PAGE 2062] künstlich gestützt werden. Aus diesen Gründen muss die KEV so rasch als möglich beendet werden, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der KMU-Betriebe in unserem Land.