Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ihr Ansatz ist falsch. Der Sinn der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung war der Hochwasserschutz. Sie war eine Folge der Hochwasserkatastrophen, auch in Ihrem Kanton. Man hat sich gesagt, dass man den Gewässerraum ausdehnen müsse und im Bereich der Gewässer keine Anlagen hinstellen solle. Das war der Kern der Vorlage. Im Gewässerraum ist noch die extensive Landwirtschaft zulässig, aber mehr nicht. Insofern gibt es bei den Projekten, die wir kennen und die wir mit den Kantonen eruiert haben, bei Schwall und Sunk gewisse Einschränkungen - da haben Sie Recht. Die grossen Anlagen, die projektiert sind, werden durch die Revision des Gewässerschutzgesetzes aber nicht beeinträchtigt.