Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-12-02
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-02
Wortprotokoll
Wir sind nun bei der Wasserkraft angelangt. Hier geht es um die Frage, wie wir die Wasserkraft unterstützen können. Die Kommission hat lange diskutiert und hat Folgendes festgehalten: Die bestehende Produktion von Wasserkraft soll nicht unterstützt werden, das ist den Marktkräften zu überlassen. Die Pumpspeicherung ist ebenfalls nicht betroffen. Hingegen sollen neue Wasserkraftwerke von einer bestimmten Grösse ebenfalls von KEV- bzw. Investitionsbeiträgen profitieren können.
Es liegen nun drei Konzepte oder Anträge vor. Die Mehrheit möchte eine Leistungsgrenze von 1 Megawatt festlegen, d. h. die Kleinkraftwerke ausschliessen, für diese aber eine Ausnahmeregelung vorsehen. Sie möchte in bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässern Ausnahmen ermöglichen. Sie möchte die KEV bei maximal 23 Rappen pro Kilowattstunde belassen. Die Minderheit I (Fässler Daniel) geht ebenfalls von diesen 23 Rappen aus, will aber die Grenze auf 300 Kilowatt nach unten drücken, um auch kleineren Kraftwerken eine Chance zu geben.
Meine Minderheit hat ein anderes Konzept. Ich gehe davon aus, dass eine Leistungsgrenze falsch ist, und schlage Ihnen vor, keine Leistungsgrenze aufzunehmen. Dafür schlage ich Ihnen vor, höchstens 15 Rappen zu vergüten, das heisst, durch den massiv tieferen Vergütungsansatz als die 23 Rappen die Marktkräfte stärker spielen zu lassen. Damit werden viele der kleinen und auch ökologisch problematischen Anlagen gar nie realisiert werden können, weil sie rein ökonomisch nicht gelingen. Aber warum soll man ein Kleinstwasserkraftwerk von 150 Kilowatt oder 300 Kilowatt nur wegen der Grösse ausschliessen und nicht wegen der ökonomischen Realität? Das heisst, dass mein Minderheitsantrag ein liberaler Ansatz ist, um die Problematik Wasserkraftförderung grundsätzlich anzugehen und um gleichzeitig die Überförderung zu begrenzen, damit nicht zu viel Geld aus dem KEV-Topf entfernt wird. Wenn mein Konzept abgelehnt wird, beantrage ich Ihnen dann eventualiter, generell den Vergütungsansatz von 23 Rappen auf 20 Rappen zu reduzieren. Ausgenommen sind dort Trinkwasser- und Abwasseranlagen, die sicher die Natur nicht beeinträchtigen. Dort sind ja die Subventionen eher beliebter, weil da die Gemeinden und Kantone beteiligt sind.
Nun noch etwas zum Markt: Es wurde wieder viel vom Markt gesprochen. Wir wissen alle, zumindest die meisten, die rechnen können, dass bezüglich Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken keine volle Kostendeckung da ist. Die externen Kosten sind bei Weitem nicht internalisiert. Die Klimafolgekosten eines Kohlekraftwerkes werden von der Allgemeinheit getragen. Bei der Kernenergie habe ich bereits gestern ausgeführt, dass diese massiv indirekt durch die Risikotragung durch die Allgemeinheit subventioniert wird. Sie ist nur durch Bürgschaften und Kredite des Staates und eine KEV wie zum Beispiel in England, die notabene 35 Jahre lang 15 Rappen pro Kilowattstunde garantiert, realisierbar. Ich schlage Ihnen bei der Wasserkraft 15 Rappen während 20 Jahren vor, das ist also schon fast sehr bescheiden. Nur schon das zeigt an, dass diese Marktkräfte heute überhaupt nicht spielen und dass wir nur deswegen eine KEV brauchen, weil die Marktkräfte die externen Kosten nicht abbilden und die Internalisierung nicht stattfindet.
Die Internalisierung könnte man aber indirekt abbilden, indem man nämlich eine Energiesteuer einführen würde. Genau dieses Thema haben wir mit unserer Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" zu lancieren versucht. Es geht um ein Konzept, das dazu führen würde, dass die erneuerbaren Energien automatisch am Markt interessant wären, dass wir keine KEV mehr brauchten und dass wir sämtliche Subventionen abschaffen könnten. Und dann, Herr Wasserfallen, wären wir so weit. Wenn Sie uns helfen würden, diesen Verfassungsartikel umzusetzen, in ein Gesetz zu giessen, könnten wir in einer Übergangsregelung, nämlich sobald die Lenkungsabgabe wirksam ist, die KEV und ebenso die Gebäudeteilzweckbindung schrittweise auf null zurückfahren; diese wollen Sie ja per Verfassung ausschliessen.
Das heisst Folgendes: Wer es ernst meint, der sagt jetzt nicht Nein zur KEV, sondern er sagt Ja zu einer echten Energielenkungsabgabe, und zwar inklusive Treibstoffe und Atomstrom, sonst ist das Ganze eben gar nichts; die FDP will ja aber auch nichts.
In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, hier die Marktkräfte zu wahren. Notabene hat es nicht einmal die FDP geschafft, in der Kommission eine Motion mitzutragen, mit der man zumindest eine Energielenkungsabgabe auf Graustrom, Dreckstrom, inklusive Kernenergie oder nur CO2-lastigem Strom, hätte prüfen können. In diesem Sinne muss man klar festhalten: Wenn es um die Wurst geht, ist die FDP dagegen, und wenn sie nur lamentieren kann, dann spricht sie von Lenkungsabgabe.
Für die Fraktion wird Herr Jürg Grossen die Details noch begründen. Ich bitte Sie also, grundsätzlich meinem Minderheitskonzept mit einem Vergütungssatz von 15 Rappen zuzustimmen und diesen eventualiter auf 20 Rappen zu kürzen.