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Schilliger Peter · Nationalrat · 2014-12-02

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Gerne nehme ich als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion zu den Minderheitsanträgen, die nun begründet worden sind, Stellung. Vorweg eine Feststellung: Die FDP-Liberale Fraktion ist nicht konzeptlos, wie das immer wieder gesagt wird, sondern sie macht sich klare Gedanken und formuliert Konzepte, wie die Energiefrage anzugehen ist. Aus diesem Grund haben wir die parlamentarische Initiative 14.436 eingereicht, ein Konzept, das ab dem Jahr 2020 einen Wechsel will von der Förderung zur Lenkung. Dies soll unmissverständlich und nicht in Teilschritten über eine Erhöhung usw. geschehen, damit man dann irgendwann von Lenken statt Fördern sprechen kann. An dieser Initiative orientiert sich unsere Haltung zu den Minderheitsanträgen und zum Konzept, welches in der UREK eine Mehrheit fand.

Ich nehme Stellung zu den einzelnen Kapiteln. Bei Kapitel 3 lehnen wir den Antrag der Minderheit Knecht auf Streichung der Artikel 17 und 18 ab. Wir stehen zum heutigen System der Unterstützung und erachten dieses System unverändert auch künftighin, bis 2020, als korrekt.

Die Minderheit Rösti bei Artikel 17 unterstützen wir, auch in dem Sinne, dass wir den Wechsel wollen zum Lenkungssystem. Die FDP-Liberale Fraktion will den Markt; wir meinen, dass mit der heute behandelten Energiestrategie 2050 bzw. mit dem Entwurf des Bundesrates das Konzept auch weiterbearbeitet werden kann. Wir wollen keinen weiteren Ausbau des Systems und beurteilen das heutige Verhältnis zwischen Produzenten und Netzbetreibern als richtig.

Ich komme zu Kapitel 4. Auch hier gibt es einen Antrag der Minderheit Knecht auf Streichung. Wir lehnen diesen genauso wie jenen bezüglich Kapitel 3 ab. Wir stehen wie gesagt zum heutigen System, aber mit Blick auf das Jahr 2020.

Bei Artikel 19 lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Fässler Daniel), II (Bäumle) und III (Girod) ab. Wir meinen, dass das Konzept der UREK stimmig ist. Wir meinen auch, dass Kleinstgewässer nicht neu belastet werden sollen, denn dies macht mit Blick auf den Ertrag im Verhältnis zur Belastung des Gewässers keinen Sinn. Aus dieser Optik stimmen wir der Mehrheit der Kommission zu.

Bei Artikel 21 geht es ebenfalls um einen Wechsel des Systems. Der Bundesrat macht einen Vorschlag mit dem Direktvermarktungssystem. Diese Regelung unterstützen wir und stimmen dementsprechend der Minderheit I (Wasserfallen) zu.

Bei Artikel 22 Absatz 1 erachten wir das Konzept von Herrn Rösti, welches für alle den gleichen Vergütungssatz festlegt, als richtig. Wir unterstützen die Minderheit II (Rösti), weil sie sich an der Wirtschaftlichkeit eines Produktes orientiert. Wir sprechen ja hier sehr viel von Effizienz; ich denke, dass man auch den Mitteleinsatz dem Prinzip der Effizienz unterstellen soll. Aus dieser Optik ist der Denk- und Lösungsansatz von Herrn Rösti das Richtige.

Bei Artikel 22 Absatz 2bis sind wir der Meinung, dass auch beim Deckungsgrad die Wirtschaftlichkeit hochzuhalten ist. Aus dieser Optik unterstützen wir die Minderheit III (Bäumle), welche bei der Zusatzfinanzierung der Wasserkraft eine Höchstgrenze von 20 Rappen pro Kilowattstunde vorsieht. Wenn ein Betreiber einer Wasserkraftanlage höhere Kosten [PAGE 2066] hat, darf er die Anlage trotzdem realisieren; der Deckel für die Unterstützung liegt dann aber jeweils eben bei nur 20 Rappen pro Kilowattstunde.

Bei Artikel 22 Absatz 3 gibt es die Minderheit V (Wasserfallen). Sie sieht bei neuen Anlagen eine Vergütungsdauer von maximal zehn Jahren vor. Auch das unterstützen wir, denn wir wollen den nächsten Generationen nicht solche Verpflichtungen zuschieben. Ich denke, was neue Anlagen betrifft, sind zehn Jahre gut. Es könnte vielleicht auch höhere Amortisationsbeiträge innerhalb dieser zehn Jahre geben, aber das Ganze soll doch irgendwann ein Ende haben.

Artikel 22 Absatz 7 lehnen wir ab, weil wir der Meinung sind, dass die Frage des Bonus für Biogasanlagen im Landwirtschaftsgesetz und nicht im Energiegesetz gelöst werden sollte.

Noch eine Bemerkung zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 18 Absatz 3 mit der Messungsfreiheit und der möglichen erweiterten Eigenverbrauchsnutzung sehen wir als liberalen Ansatz. Es ist der einzige Einzelantrag, den wir unterstützen.