Hösli Werner · Ständerat · 2015-03-16
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-16
Wortprotokoll
Es ist mir klar, dass die jetzt geltende Gesetzgebung für den Gewässerschutz ein politischer [PAGE 210] Kompromiss war, der letztlich zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. In jüngster Vergangenheit haben wir uns immer wieder einmal mit Initiativen beschäftigt, mit welchen den Land- und Bergregionen gesagt wird, wie sie ihren Lebensraum zu gestalten haben. Ich finde diese Entwicklung heikel, weil sie meistens relativ stark in den Föderalismus eingreift. Wir kennen die Probleme aus der Zweitwohnungs-Initiative, und auch die Initiative "Lebendiges Wasser" ging in diese Richtung. Föderalismus gilt nicht nur, wenn die Städte für das Land alles richtig machen und umgekehrt. Föderalismus bedeutet Kompetenzzuordnung. Zu glauben, eine Stadt, die Agglomerationen, unser Flachland oder die Alpen- und Bergtäler könnten immer und überall über einen Leisten geschlagen werden, ist eine Fehleinschätzung. Das ist generell und nicht wertend gemeint.
Dieser Kompromiss zum Rückzug der Initiative war zwar gut gemeint, aber bei der realen Umsetzung in den völlig unterschiedlichen Gegenden unseres Landes hat er zu schwierigen Situationen geführt. Sie können nicht in einem Bergtal leben und der Natur einfach ihren Lauf lassen oder für alle möglichen Gefahren entsprechende Räume bereitstellen. Wir Bergler sind immer im friedlichen Kampf mit der Natur und deren Gewalten, sei dies betreffend Lawinen, Steinschlag, Hangrutsche, Runs- und Bachüberführungen, Verwaldung oder Vergandung. Wir mussten über die Jahrhunderte lernen, gut nebeneinander zu leben.
Ideologien sind zwar gut und schön, aber halt nicht immer praktikabel. Das hat dann auch der Bundesrat in dieser Sache nach dem Erlass der Verordnung gemerkt und mittels Merkblättern versucht, die ganze Situation etwas zu entschärfen. Aber die Rechtsprechung hat aufgezeigt, dass Merkblätter keine taugliche Lösung für Rechtssicherheit sind.
Bei Gewässern mit einer natürlichen Gerinnesohle von 2 bis 15 Metern ist der zusätzliche Gewässerraum mindestens das Zweieinhalbfache plus 7 Meter, also bei 15 Meter Gerinnesohle mindestens 44,5 Meter zusätzliche Breite. Bei Gewässern mit einer nichtnatürlichen Gerinnesohlenbreite ist die Berechnung noch extremer. Wenn zum Beispiel durch den Talboden der Fluss, die Bahn und die Strasse durchführen, beginnen in den Berggebieten nachher schon die beidseitig ansteigenden Hänge, bis hinauf auf 2000 bis 3000 Meter Höhe. Nur wenn es gut kommt, haben Sie entlang des Flusses noch 50 bis 100 Meter breites, gut bewirtschaftbares, ertragreiches, ebenes Land. Das sind oft die Flächen, die den Landwirten als Futtergrundlage für ihre Betriebe dienen und nicht selten auch in ihrem Eigentum sind.
Das würden nun zum grossen Teil Gewässerräume für extensive Bewirtschaftung. Da nützt es doch dem Bauern nichts, wenn er dafür Geld bekommt. Die Futtergrundlage geht verloren. Die Freude an der landwirtschaftlichen Arbeit geht verloren, weil der Bauer merkt, dass er nur noch Landschaftsgärtner in unwegsamem und steilem Gelände ist und zum Spielball von Ideologen und Politikern wird. Das ist absolut frustrierend. Die Politik glaubt dann, man könne dies einfach finanziell abgelten, um dann doch bei jeder Budgetdebatte wieder zu kürzen und die Bauern als Jammerer hinzustellen.
Wo viele Interessen auf engem Raum zusammenkommen, werden Gewässerräume auch aus raumplanerischer Sicht echte Hindernisse. Da sind nicht nur die besagten Bauern betroffen; auch die Kommunen und Privatgrundbesitzer sind ganz stark betroffen. Die Entwicklungsmöglichkeiten werden dadurch erheblich eingeschränkt. In gewässerreichen Gegenden im Flachland folgt Gewässerraum an Gewässerraum. Erstens kann man dort dann gar nichts mehr machen, bauen kann man schon gar nicht; zweitens entstehen dadurch riesige Eigentumsbeschränkungen. Es kommt nicht von ungefähr, dass innert kürzester Zeit neun Kantone Standesinitiativen eingereicht haben. Mein Kanton ist nicht dabei. Die Situation ist auch bei uns sehr angespannt, aber man wartet nun ab, was auf Bundesebene passiert. Ob die sehr unbefriedigende und unhaltbare Situation mit Gesetzesanpassungen, auf Stufe Verordnung und mit Richtlinien nachhaltig entschärft werden kann, muss sich zeigen. Einen Versuch ist es wert.
Ich möchte nochmals darauf verweisen, dass der Bundesrat den Kantonen auch gemäss unserer Kommissionsmotion den grösstmöglichen gesetzlichen Spielraum lassen sollte. Ansonsten wird uns dieses Thema nicht so schnell loslassen und später noch mehr Zündstoff haben als heute.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.