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AB 17882

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit I bei Artikel 42 bitte ich Sie, die Assistenzentschädigung bei dieser Revision dort einzusetzen, wo wir heute bereits Leistungen haben, das heisst anstelle der Hilflosenentschädigung, anstelle der Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige und anstelle des Hauspflegebeitrages.

Wir unterstützen das Ziel, dass die behinderten Menschen so selbstständig wie möglich ihr Leben gestalten können. Wir wenden uns aber gegen eine Ausweitung auf den vorgeschlagenen neuen Bereich 3 der zuhause lebenden, psychisch und leicht geistig behinderten Erwachsenen - weil damit Ungerechtigkeiten geschaffen werden; weil eine solche lebenspraktische Begleitung zwar in Einzelfällen richtig sein kann, aber das prioritäre Ziel der IV, Eingliederung vor Rente, nicht erfüllt; weil die finanziellen Konsequenzen unabsehbar sind und vor allem weil damit bereits bestehende Hilfen konkurrenziert oder überflüssig gemacht werden.

Die vorgeschlagene lebenspraktische Begleitung geht bei weitem über den Kreis der heute anspruchsberechtigten Personen hinaus. Es gibt heute Rentenleistungen, wenn der Assistenzbedarf durch einen Gesundheitsschaden bedingt ist und/oder wenn jemand aus physischen oder psychischen Gründen die alltäglichen Lebensverrichtungen nicht aus eigenen Kräften bewältigen kann. Die Gerichtspraxis ergibt eine genaue Aufzählung der zentralen Funktionen, deren Fehlen eine Leistung auslösen kann, und zwar einzeln, nicht kumulativ. Es sind dies An- und Auskleiden, Aufstehen, Abliegen, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Toilette, Fortbewegung, aber auch Kontaktaufnahme mit der Umwelt.

Diese Voraussetzungen werden nun ergänzt. Es heisst im Antrag der Mehrheit: "Ein Bedarf an persönlicher Assistenz liegt ebenfalls vor, wenn eine Person .... dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist." Was da genau ergänzt wird, ist ungewiss. Es ist uns gesagt worden, dass das Gegenstand der entsprechenden Verordnung sei. Trotz der noch vagen Vorstellungen konnte die Verwaltung diesen Bereich jedoch genau mit 56 Millionen Franken budgetieren.

Das wirft grosse Fragen auf und erinnert uns an die Budgetierung der Spitex- oder Pflegebeiträge in der Botschaft zum KVG.

Es werden mit dieser Ausweitung aber auch Ungerechtigkeiten geschaffen - Ungerechtigkeiten gegenüber den Menschen mit gleichen psychischen oder geistigen Symptomen im AHV-Alter, etwa gegenüber den vielen Alzheimer-Patienten. Wer vor dem Erreichen des Rentenalters eine Assistenzentschädigung für psychische und leichte geistige Leiden erhält, wird denselben Betrag auch weiter beziehen können, während altersdemente Patienten beim selben Krankheitsgrad keine oder viel geringere Leistungen erhalten.

Es gibt aber auch Ungerechtigkeiten gegenüber den schwerstbehinderten Menschen, wie wir sie bei Guido Zäch in Nottwil angetroffen haben. Dort führen alle Therapien gezielt dazu, dass die Betroffenen so wenig Dritthilfe wie möglich beanspruchen müssen. Statt Pflege rund um die Uhr braucht es dann nur noch Pflege für etwa fünf oder sechs Stunden. Die Assistenzentschädigung ist eine einheitliche Leistungskategorie, und somit wird die Intensivpflegestunde gleich abgegolten wie die lebenspraktische Begleitung für den Gang zum Steueramt oder zum Arzt.

Ausserdem gibt es Ungerechtigkeiten gegenüber den unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich über gemeinnützige Institutionen in den Gemeinden, Kirchgemeinden und Nachbarschaften für solch lebenspraktische Begleitungen und für die Teilhabe Kranker, Behinderter und Betagter am Leben in der Gemeinschaft einsetzen. Es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass man sich innerhalb der Familie gegenseitig unterstützt. Die gegenseitige mitmenschliche Verantwortung, der Dienst am Mitmenschen, darf nicht einfach formuliert und an den Staat bzw. an die Sozialversicherung delegiert werden.

Dieser neue Leistungsanspruch der lebenspraktischen Begleitung steht doch auch in Konkurrenz zur staatlichen Sozialhilfe. Dort haben wir konkret den Auftrag, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, zusammen mit den Sozialarbeitern, mit der Amtsvormundschaft, der Caritas, der Pro Infirmis und der Pro Senectute. Wiedereingliederung vor Rente, das ist der Grundsatz unserer IV. Die lebenspraktische Begleitung geht uns im Vergleich mit diesem Ziel zu weit, vor allem auch deshalb, weil in dieser Revision die bisherigen Leistungen finanziell gesichert und nur stossende Lücken geschlossen werden sollen. Ergänzungen, die in Bezug auf Ansprüche wie Kosten nicht genau absehbar sind, haben hier noch keinen Platz. Der Spielraum für einen Ausbau ist klein, hat Marc Suter heute Morgen in seinem Eintretensvotum gesagt; er hat angeführt, dass viele Wünsche von Behindertenkreisen halt noch nicht realisiert werden können.

Demzufolge bitte ich Sie, hier die Minderheit I zu unterstützen und auf die Ergänzung mit der lebenspraktischen Begleitung zu verzichten.