Eberle Roland · Ständerat · 2015-06-16
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-16
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die Antwort auf meine Interpellation.
Die staatliche Regulierung im Zusammenhang mit der Festsetzung der Preise von Medikamenten beschlägt einerseits einen Bereich mit einem Kostenvolumen von rund 6 Milliarden Franken. Das sind rund 9 Prozent der Gesamtkosten des Gesundheitswesens. Andererseits bedeutet diese Regulierung einen beträchtlichen Eingriff in den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Das Abwägen zwischen Eingriff und Freiheit obliegt dem Bundesrat. In seiner Antwort schreibt er: "Die Anpassungen des Preisfestsetzungssystems sollen insgesamt dazu führen, dass das Kostenwachstum im Medikamentenbereich stabilisiert wird, ohne den Pharmastandort Schweiz zu schwächen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Anpassungen dazu beitragen werden, dass Pharmaunternehmen auch in Zukunft in der Schweiz für die Schweizer Bevölkerung Arzneimittel produzieren können." So weit, so gut.
Tatsache ist, dass sich auch in der Schweiz verschiedene Formen von Pharmaunternehmen herausgebildet haben, welche sich insgesamt für den Wohlstand unseres Landes als systemrelevant erweisen: grosse internationale Konzerne auf der einen Seite, KMU, die sich in Nischen etablieren konnten, auf der anderen Seite. Diejenigen Schweizer Pharmaunternehmen, deren Probleme ich in meiner Interpellation anspreche, vertreten einen Umsatz von rund 95 Millionen Franken. Das entspricht rund 3 Prozent des [PAGE 583] Medikamentenumsatzes, welcher über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet wird. Rund 2000 Mitarbeitende in rund einem Dutzend Betrieben sind davon betroffen. Wenn solche KMU mit dem gleichen Regulierungssystem erfasst werden wie international tätige Grosskonzerne, dann werden die KMU kurz- bis mittelfristig ihre Waffen strecken müssen.
Ich rede nicht der Protektion das Wort, sondern der differenzierten Handhabung staatlicher Eingriffe und ihrer Wirkungen. Insbesondere die integralen Vergleiche mit den Preisen im Ausland wirken ungezielt und verheerend für diese kleinen Unternehmungen. Ich bin froh zu lesen, dass sich der Bundesrat der gesundheits- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der KMU der Pharmabranche bewusst ist. Damit anerkennt der Bundesrat auch die Bedeutung des Einsatzes von Phytopharmaka, insbesondere auch in der Komplementärmedizin, und hilft so, Kosten zu sparen.
Ich bin im Weiteren zuversichtlich, dass die geplanten Änderungen im Preisfestsetzungssystem für Medikamente differenziert und massgeschneidert Rücksicht auf die unterschiedliche Bedeutung und Wirkung der einzelnen Kategorien nehmen werden, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Summe. Die von mir angesprochenen, besonders betroffenen KMU produzieren im Wesentlichen für den Inlandmarkt und basieren zu einem grossen Teil auf im Inland produzierten, pflanzlichen Rohstoffen. Wenn ich trotz meiner im Grundsatz positiven Beurteilung der bundesrätlichen Antwort die Diskussion verlangt habe, so deshalb, weil der Teufel wie bei den meisten Eingriffen in Systeme im Detail steckt. Ich verzichte auf die detaillierte Nennung der in der Interpellationsantwort getroffenen bundesrätlichen Annahmen und der dazu nötigen Auslegung der Fakten aus dem relevanten Blickwinkel der betroffenen kleinen Unternehmungen. Ich zähle darauf, dass bei der Umsetzung der Verordnung Differenziertheit, Augenmass und Wirkungsorientierung angewendet werden.
Ich danke Bundesrat Berset für die Bereitschaft, einer wirtschaftsverträglichen Umsetzung der Veränderungen im Preisfestsetzungssystem für Medikamente Nachachtung zu verschaffen.