preparatory:AB 17899
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Es ist etwas verwirrlich mit all diesen Anträgen zur Assistenzentschädigung. Ich komme jetzt auch noch mit einem Antrag. Ich hätte diesen eigentlich in der Kommission stellen müssen. Nun muss ich Ihnen eingestehen - ich glaube, es ging den anderen Mitgliedern der Kommission gleich -: Wir waren uns dessen nicht bewusst, dass bei Artikel 42ter Absatz 3 der Vorlage ein Problem besteht. Ich bin bei der Vorbereitung auf die Plenumsdebatte darauf hingewiesen worden.
Worum geht es? Artikel 42ter Absatz 3 regelt den so genannten Intensivpflegezuschuss für minderjährige pflegebedürftige Kinder. Ich ging davon aus - ich nehme an, das gilt auch für die anderen Kommissionsmitglieder -, dass die Neuregelung unter dem Dach der Assistenzentschädigung im Vergleich zum heutigen Zustand grosso modo zu gleichen finanziellen Leistungen führen würde. Wenn man nun aber berechnet, was die Eltern heute an Pflegebeiträgen bekommen, und das dem gegenüberstellt, was neu geleistet werden soll, dann stellt man fest, dass das neue Recht in diesem Bereich einen Leistungsabbau herbeiführt. Das finde ich ungerecht. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Eltern, die pflegebedürftige Kinder aufziehen und ihr Bestes geben, nun nach dieser 4. IVG-Revision finanziell schlechter wegkommen sollen als bisher. Ich bitte Sie also, dieser sehr speziellen Gruppe, die man eigentlich ermutigen und nicht noch irgendwo ins Hintertreffen bringen sollte, hier nicht ein Sonderopfer zuzumuten.
Wenn ich die Situation kurz erklären darf: Heute hat man Anspruch auf Pflegebeiträge für Kinder. Es gibt drei Stufen. Man hat in diesen Fällen aber zusätzlich die Hauspflegebeiträge zugute. Die werden in vier Stufen zugeordnet. In ganz schweren Pflegefällen gibt es heute einen Betrag von - ich bin nicht sehr stark im Rechnen, also habe ich mir das ausrechnen lassen - 2864 Franken im Monat. Nach Artikel 42ter gemäss Entwurf gibt es nur noch 2535 Franken im Maximum, also 330 Franken weniger im Monat. Das ist bei diesen Verhältnissen kein Pappenstiel. Ich kann Ihnen auch die Zahlen für die nächsten Stufen durchgeben. Was mir aber wichtig scheint: Die Prozentzahlen, die ich angehoben habe, führen dazu, dass der heutige Besitzstand gewahrt wird. Mit einem Vorbehalt: Wir haben früher vier Kategorien gehabt, jetzt haben wir nur noch drei. Da habe ich den Mittelwert genommen, d. h., dass bei einem Betreuungsaufwand von 6 Stunden pro Tag der Prozentsatz auf 40 Prozent festgelegt wird.
Das hat pro Monat eine Zahlung von rund 1800 Franken zur Folge. Entsprechend habe ich auch den Prozentsatz von jetzt 15 Prozent bei der leichten Pflegestufe auf 20 Prozent angehoben. Es gibt dann dort etwas mehr, nämlich rund 70 Franken mehr als heute, weshalb dieser Besitzstand im untersten Segment geringfügig verbessert wird.
Zusammenfassend bitte ich Sie, hier für die Eltern mit pflegebedürftigen und schwer invaliden Kindern keinen Leistungsabbau vorzusehen, sondern den Status quo finanziell beizubehalten. Ich denke, da treffen wir uns auch mit dem Antrag von Herrn Stahl. Er möchte, dass Kinder, auch schwerst pflegeabhängige, weiterhin zu Hause bleiben können. Das braucht einen finanziellen Zustupf, der jetzt nach dieser Revision nicht geringer sein darf als nach bisherigem Recht.