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Lehmann Markus · Nationalrat · 2012-09-27

Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-27

Wortprotokoll

Die Schweizer Banken und Versicherungen im Ausland brauchen dringend gleich lange Spiesse. Es kann und darf nicht sein, dass unsere Versicherungsgesellschaften im Ausland diskriminiert werden. Wir brauchen Verhandlungsgeschick, damit unsere wichtigsten Finanzunternehmen im Konkurrenzkampf mit ausländischen Finanzunternehmen nicht in Rücklage geraten.

Dass die Schweiz daran arbeitet, gesetzlich härtere Regulierungen zu verankern, als man sie zum Beispiel im übrigen Europa kennt, ist doch eher fragwürdig. Trotz aller Transparenz und bei allem schlechten Gewissen dürfen wir nicht den Ast absägen, auf dem wir sitzen. Ein Finanzdienstleistungsgesetz darf nicht so ausgelegt werden, dass unsere Finanzwirtschaft schlechtere Karten bekommt als die Finanzwirtschaft in anderen Ländern, sonst besteht unserer Meinung nach ein äusserst grosses politisches und volkswirtschaftliches Risiko, dass die betroffenen Banken im staatlichen Konflikt zwischen den USA und der Schweiz aufgerieben werden. Die Banken können den Konflikt nicht in eigener Regie lösen, da die direkte Herausgabe von Kundendaten in der Schweiz strafbar ist. Eine Lösung kann nur auf Regierungsebene gefunden werden. Kunden, die in den USA Steuern hinterzogen haben, sollen sich nicht auf die Rechtssicherheit und das Bankgeheimnis der Schweiz berufen dürfen.

Die betroffenen Schweizer Banken haben schnell ihre Schlüsse aus dem Fall UBS gezogen und sich ab 2009 aus dem Geschäft mit US-Kunden verabschiedet. Dies genügt den USA aber nicht; sie verlangen von der Schweiz die Herausgabe von Kundendaten aus der Zeit vor dem 23. September 2009. Der Bundesrat hat sich für eine sogenannte Weissgeldstrategie entschieden. Es ist deshalb kaum verständlich, dass er für ehemalige US-Kunden keine Strategie vorschlägt, welche die schweizerische Weissgeldstrategie auf eine glaubwürdige Art und Weise, die auch von den USA akzeptiert werden kann, umsetzt.

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Druckversuche der USA können den betroffenen Banken erhebliche Verluste bescheren. Es ist deshalb unverantwortlich, bedeutende Schweizer Unternehmen und Tausende von Schweizer Arbeitsplätzen infrage zu stellen, nur um insgesamt rund 5000 bis 7000 ehemalige US-Kunden zu schützen, die möglicherweise Steuern hinterzogen haben.

Die Annahme, dass der Kleinstaat Schweiz einen direkten Konflikt gegen die USA gewinnen kann, ohne dabei erheblichen Schaden zu erleiden, ist unrealistisch, ja sogar etwas naiv. Der Bundesrat hat während des arabischen Frühlings in mehreren Fällen zu Notrecht gegriffen, um schnell auf die geänderten Umstände zu reagieren und zeitgerecht adäquate Lösungen umzusetzen; dies könnte er auch in Bezug auf die US-Kunden tun.

Wie weiter? Der Steuerkonflikt lässt sich nur lösen, wenn der Bundesrat eine Einigung mit den USA in Bezug auf die Übermittlung von Kundendaten findet. Die Lieferung von Kundendaten auf dem Amtshilfeweg wäre wünschbar. Es ist aber im Augenblick höchst unsicher, ob dies eine realistische Lösung ist. Daher wird der Bundesrat eingeladen, einerseits sicherzustellen, dass die laufenden Rechtshilfeverfahren beschleunigt behandelt werden und zur Lieferung der geforderten Daten führen, anderseits aber Alternativen zum bisherigen Verhandlungsvorschlag zu entwickeln. Der Bundesrat wird ebenfalls ersucht, eine proaktive Verhandlungsstrategie zu entwickeln. Es scheint besser, von sich aus und durch eigene Vorschläge auf eine Lösung hinzuarbeiten, statt unter dem enormen Druck einer Eskalation durch die USA zu guter Letzt doch nachzugeben, nachdem dann bereits ein erheblicher Schaden eingetreten ist.

Wir empfehlen dem Bundesrat zu prüfen, ob er sein 2009 im Rahmen des UBS-Abkommens abgegebenes Versprechen in Bezug auf die heute betroffenen Banken einlösen und auch für sie ein vergleichbares Abkommen abschliessen will - unter zu definierenden Gegenleistungen der USA. Die direkte Herausgabe von Kundendaten war ein notwendiger und wichtiger Bestandteil des UBS-Deals vom Februar 2009. Wie im Fall der UBS würde diese Herausgabe nur eine begrenzte Anzahl besonders "toxischer" US-Kunden betreffen. Im Fall der UBS waren dies offenbar rund 250 Kunden. Aussagen von Regierungsvertretern, dass es sich beim UBS-Abkommen um einen Einzelfall handle, mögen zwar in jener Zeit aufgrund sachlicher und politischer Überlegungen Sinn ergeben haben, widersprechen aber den völkerrechtlich bindenden Zusagen im UBS-Abkommen. Zudem ist heute nicht nur eine Bank betroffen, sondern der ganze Schweizer Finanzplatz, was auch der US-Botschafter verdeutlichte, der in einem Interview sagte, man müsse "festlegen, was mit den anderen 300 Banken passieren soll". Ein allfälliges Vorgehen der US-Behörden gegen mehrere Schweizer Banken könnte rasch systemische Ausmasse annehmen und den Schweizer Finanzplatz insgesamt existenziell bedrohen.