Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-27
Wortprotokoll
Vielleicht eine Vorbemerkung: Die GPK hat den Bundesrat angeschrieben und um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten, die im Zusammenhang stehen zum einen mit der Frage der Aufsichtsamtshilfe und den dort codierten Mitarbeiterdaten und zum anderen auch mit der Frage dieser Autorisation an die Banken, gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches ihre eigene Verteidigung wahrzunehmen und entsprechend auch Unterlagen an die amerikanischen Behörden zu liefern. Wir haben diese Antworten vorbereitet und werden sie bis am 12. Oktober der GPK übermitteln. Ich bin auch froh, dass die GPK im Anschluss daran eine Untersuchung macht und mit uns zusammen auch diskutiert und das aufarbeitet. Gerade in einem so schwierigen Thema mit verschiedenen Facetten ist es wichtig, dass das alles aufgearbeitet ist und man auch sieht, wer in welchem Moment gestützt auf welche Unterlagen was entschieden hat. Ich begrüsse also dieses Vorgehen der GPK sehr.
Dann noch eine zweite Vorbemerkung: Wir werden bis Ende Oktober eine Finanzplatz- oder Weissgeldstrategie - wie Sie dem auch sagen wollen - im Bundesrat diskutieren. Wir werden sie nicht bereits Ende Oktober in die Vernehmlassung schicken; dies aus dem einfachen Grund, weil wir gleichzeitig eine Vernehmlassung zum Gesetz über die Geldwäscherei erarbeiten. Es gibt hier mit Bezug auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten Überschneidungen bzw. gewisse gleichlautende Regelungen, und wir möchten hier nicht Doppelspurigkeiten haben. Wir werden also eine Dachbotschaft mit zwei Vorlagen machen und das im Januar in die Vernehmlassung schicken. Wir haben damit die Arbeiten zum Geldwäschereigesetz um drei Monate vorgezogen. Das ist so wie mit dem halbvollen oder halbleeren Glas. Von der einen Seite höre ich, man hätte die Vernehmlassung für die Finanzplatzstrategie machen sollen. Das hätte aber bedeutet, dass wir die Überarbeitung des Geldwäschereigesetzes erst im April oder Mai hätten bringen können. Jetzt bringen wir alles zusammen im Januar - ich denke, dass das durchaus Sinn macht.
In dieser Finanzplatzstrategie werden verschiedene Punkte abgehandelt: Wo wollen wir hin? Was ist das Ziel der Reise, die wir machen? Wie können wir den Wirtschaftsstandort stärken? Wenn ich vom Wirtschaftsstandort spreche, spreche ich nicht nur vom Finanzplatz - auch, aber nicht nur. Wir haben heute gehört, dass zum Finanzplatz direkt und indirekt gut 10 Prozent der Arbeitsplätze gehören, vielleicht auch etwas mehr. Wir haben daneben auch einen Werkplatz. Bei allen Überlegungen, die wir anstellen, müssen wir deshalb den ganzen Wirtschaftsbereich der Schweiz berücksichtigen.
Natürlich wollen wir den Finanzplatz stärken bzw. mögliche Massnahmen zu seiner Stärkung zur Diskussion stellen. Wir werden Ausführungen über die Finanzmarktregulierungen machen, die für den internationalen Verkehr notwendig sind. Wir werden uns zur Bekämpfung der Geldwäscherei äussern, auch dazu, dass wir auf den Schweizer Banken keine unversteuerten Gelder mehr haben wollen. Wir werden Ausführungen dazu machen, wie der Marktzutritt sichergestellt werden kann; er kann nur sichergestellt werden, wenn man gewisse Regulierungen, die im europäischen und im [PAGE 1765] weiteren internationalen Kontext gelten, halt einfach akzeptiert. Wir werden aufzeigen, wie wir mit den Quellensteuerabkommen und mit der Abgeltungssteuer gewisse Probleme zu lösen versuchen.
Die Abkommen über die Abgeltungssteuer, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, sind nicht Ablasshandel. Es gibt, und ich sage das hier gerne noch einmal, keine andere rechtlich konforme Art, die Probleme in unserer Vergangenheit zu lösen. Es gibt keine andere Möglichkeit, im Rahmen der geltenden Bestimmungen - ich setze mich dafür ein, dass der Rechtsstaat nicht rückwirkend ausgehöhlt wird - die Vergangenheit zu bewältigen. Es ist kein Ablasshandel, es ist eine gute und vernünftige Lösung. Wenn sie von gewissen Ländern nicht akzeptiert werden sollte, werden wir wie bisher mit den Amts- und Rechtshilfeverfahren weitermachen.
Ein Teil der Finanzplatzstrategie - nachher verlasse ich diesen Platz - wird die Frage betreffen, wie wir in Zukunft sicherstellen, dass die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute eingehalten werden.
Dann zu den Fragen im Zusammenhang mit der OECD, auch zur immer wieder gehörten Bemerkung, die Schweiz sei unter dem Druck der OECD eingebrochen usw.: Ich möchte einfach noch einmal sagen: Gerade für die OECD gilt - Sie erinnern sich an die Diskussionen, die wir dort geführt haben, über all die schwarzen Listen, über all die Fragen der nichtakzeptierten Steuermodelle, die wir haben -: Wenn wir keine Regelung finden, wird in erster Linie der Werkplatz Schweiz davon betroffen sein. Es werden unsere Unternehmen betroffen sein, die stark auf den Export ausgerichtet sind. Export spielt sich nicht in der Schweiz ab, Export spielt sich mit dem Ausland ab. Und da müssen wir - ob wir das gerne haben oder nicht, das ist nicht die Frage - gewisse Regeln im Rahmen unseres eigenen Rechts akzeptieren. Das ist die grosse Übung, die wir machen. Das ist der Spagat.
Aber wissen Sie, Herr Nationalrat Reimann: Für mich wäre es den Kopf in den Sand stecken, wenn wir nicht akzeptieren würden, dass sich die Welt in den letzten dreissig Jahren bewegt hat. Gerade im Finanzplatz hat sich die Welt bewegt. Und wir müssen mit dieser neuen Welt, die sich geändert hat, leben - was wir ja auch gemacht haben: Gerade auch mit der Abgeltungssteuer haben wir uns, auch in diesem Bereich, für einen der wichtigsten Eckpfeiler unserer staatlichen Rechtsordnung eingesetzt, nämlich für den Schutz der Privatsphäre. Das haben wir bis jetzt gemacht, und das werden wir weiterhin machen, im Rahmen der Modelle, die wir vorschlagen.
Herr Nationalrat Schwaab, Sie haben von einem Verrat der Mitarbeitenden gesprochen und haben darauf hingewiesen, dass weiterhin Daten übergeben würden. Sie und ich, wir wissen, dass der Datenschutzbeauftragte am 6. September allen zur Diskussion stehenden Banken eine Weisung erteilt hat, dass also nur noch unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen, wenn die Eckwerte wirklich erfüllt sind, solche Unterlagen mit Mitarbeiterdaten überhaupt geliefert werden dürfen. Sämtliche Banken, die zur Diskussion stehen, haben diese Auflagen akzeptiert. Ich bin überzeugt, dass sie sich auch daran halten, denn ich habe keine andere Rückmeldung vom Datenschutzbeauftragten.
Das gibt mir im Übrigen gerade noch die Möglichkeit zu sagen, dass wir hier immer - das wurde heute auch vermischt - über zwei Pfeiler, über zwei Fragestellungen, über zwei Bereiche diskutieren. Der eine Bereich ist die Aufsichtsamtshilfe. Dort haben wir am 18. Januar 2012 beschlossen, dass wir die Mitarbeiterdaten codieren, die im Rahmen der Aufsichtsamtshilfe an das Department of Justice weitergeleitet werden. Das ist nach wie vor so. Alles, was über die Schiene der Aufsichtsamtshilfe geht, betrifft diese codierten Mitarbeiterdaten. Der andere Bereich ist die Frage betreffend Artikel 271 StGB, also die Erteilung der Bewilligung an die Banken, sich selbst gegenüber den Rechtsbehörden des amerikanischen Staates zu verteidigen; also eine direkte Verteidigung, das Offenlegen ihrer Geschäftspraktiken. Das haben wir ihnen gestützt auf Artikel 271 StGB erlaubt, unter Vorbehalt der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Datenschutzbestimmungen. Das ist die Aussage, die der Bundesrat gemacht hat. Insofern ist es auch gut, wenn die GPK sich damit auseinandersetzt, damit man sieht, was auf der einen Schiene geht und was auf der anderen und was die rechtlichen Voraussetzungen sind.
Sie haben noch einen Fall erwähnt, den Fall des inzwischen bekannten Genfer Anwaltes, der ja erwirkt hat, dass es zu einer superprovisorischen Verfügung von einem Richter in Genf gekommen ist. Es betrifft einen Einzelfall eines Mitarbeiters einer Bank, bei dem der entsprechende Richter gesagt hat, dass man die Datenschutzbestimmungen und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen muss. Er hat das aber auf diesen Fall bezogen gesagt. Selbstverständlich werden Daten dieses Mitarbeiters jetzt nicht geliefert, das ist absolut klar. Das bezieht sich aber ganz konkret auf diesen Fall und auf die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zu Herrn Nationalrat Baader: Sie haben auf einen Artikel in der "Weltwoche" hingewiesen. Ich habe diesen nicht gelesen; ich lese nicht alle Artikel, die erscheinen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es in diesem Bereich, wo es um Mitarbeiterdaten geht, keine Weisungen gibt. Ich habe mich gerade bei einem meiner Mitarbeiter aus der Abteilung Kommunikation erkundigt. Es ist so, dass man auch dem entsprechenden Autor dieses Artikels Auskunft gegeben hat, worum es in diesem Fall, den er unter einem anderen Titel erwähnt, wirklich geht. Es ist in diesem Fall um eine Editionsverfügung im Amtshilfeverfahren gegangen. Sie kennen diese Verfahren: Es wird ein Amtshilfegesuch gestellt, dann schaut man, welche Unterlagen man überhaupt liefern darf, welche die Voraussetzungen erfüllen, und dann gibt es eine Editionsverfügung der Steuerverwaltung. Hier geht es um eine solche Editionsverfügung. Ich habe von meinem Mitarbeiter erfahren, dass er versucht hat, das dem entsprechenden Autor dieses Artikels mitzuteilen, dass das aber wahrscheinlich weniger gut ins Konzept gepasst hat und darum nicht übernommen worden ist. Jedenfalls wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung keine Weisungen in Bezug auf diese Mitarbeiterdaten erteilt, sondern diese haben sich auf ein Amtshilfeverfahren bezogen.
Es geht hier ja um die kooperative Mitarbeit, das heisst Kooperation bei den Mitarbeiterdaten bzw. bei den Auskünften, welche die betreffenden Banken gegenüber den Justizbehörden in den USA machen. Das ist eine Frage der Mitwirkung in der Aufklärung dieser grenzüberschreitenden Tätigkeiten, es ist eine andere Frage als das Amtshilfeverfahren.
Dann haben Sie noch gefragt, wann das Steueramtshilfegesetz in Kraft tritt. Ich habe Ihnen bereits in der Kommission gesagt, was ich dem Bundesrat beantragen werde. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass ich nicht für den Bundesrat sprechen kann, weil ich einen Siebtel des Bundesrates repräsentiere. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich der Auffassung bin, dass das Steueramtshilfegesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Was aber der Bundesrat entscheidet, liegt am Bundesrat; das werden wir sehen.
Im Übrigen geht es hier ja nicht um die Frage der Rückwirkung. Auch das muss ich Ihnen sicher nicht sagen. Es geht hier um ein prozessuales Gesetz, das nur die Umsetzungsvorschriften enthält. Es geht nicht um materielle, inhaltliche Bestimmungen. Von daher kann sich hier die Frage der Rückwirkung gar nicht stellen. Ich denke, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe.
Noch einmal: Die GPK wird sich mit dieser ganzen Fragestellung auseinandersetzen, und ich meine, dass das so gut ist.