Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-09-25
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Artikel 301a wird auch als "Zügelartikel" bezeichnet, denn er regelt, unter welchen Voraussetzungen geschiedene oder getrennte Eltern ihren Wohnort wechseln können. Das Prinzip ist, dass die Eltern gemeinsam entscheiden, wo sie und das Kind sich aufhalten. Das ist durchaus sinnvoll, und gegen diesen Grundsatz gibt es nichts einzuwenden. Vernünftige Eltern berücksichtigen natürlich auch, wo ihr Kind lebt, wenn sie getrennt und nicht obhutsberechtigt sind; das ist selbstverständlich. Nichtsdestotrotz: Herr Schwander hat angetönt, es gelte die persönliche Freiheit, aber wenn man halt Kinder habe, dann nicht. Ich muss Ihnen sagen: Die Verfassung unterscheidet bei der persönlichen Freiheit nicht zwischen Paaren, die Kinder haben, und Paaren, die keine Kinder haben.
Artikel 301a sieht vor, dass die persönliche Freiheit eingeschränkt wird - Punkt und Ende! Jetzt können Sie sagen: Das ist gewünscht. Nur: Ist das wirklich gewünscht? Bedenken Sie einfach die praktische Realität. Nehmen wir einmal an, dass ein Ehepaar in Basel lebt. Die beiden haben ein Kind. Jetzt lassen sie sich scheiden, sie wohnen immer noch in Basel. Der nichtobhutsberechtigte Vater lernt eine Frau in Lugano kennen. Diese Frau wird schwanger von ihm. Was geschieht jetzt? Jetzt muss der werdende Vater seine ehemalige Frau fragen, ob sie ihm gestattet, zu seiner neuen Frau, zu seiner neuen Partnerin nach Lugano zu ziehen. Stellen Sie sich einmal vor, dass auch diese Beziehung nicht hält und sich dieser Vater noch einmal scheiden lässt; das kommt vor. Er lernt wiederum eine Frau kennen; auch das kommt vor. Dann kann er jeweils, wenn er umziehen möchte, seine beiden ehemaligen Frauen fragen, ob sie damit einverstanden seien. Jetzt können Sie sagen: Das ist ein absurdes Beispiel, ein solcher Fall kommt nicht vor. Ich weiss es nicht, aber ein solcher Fall könnte vorkommen. Wir sollten nicht Gesetze machen, die zu solch absurden Situationen führen.
Jetzt kommt der Hauptpunkt. Wir können jetzt lange darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist oder nicht sinnvoll ist, dass ein Vater oder eine Mutter, getrennt lebend, seinen oder ihren eigenen Wohnsitz bestimmen kann. Das können wir hier lange diskutieren. Fakt ist eines: Sie können diesen Artikel in der Praxis nicht durchsetzen. Oder wie stellen Sie sich das vor?
Nehmen wir einmal das Beispiel, das ich vorher gebracht habe: Der Vater zieht von Basel nach Lugano. Die Mutter sagt, sie sei nicht einverstanden, und geht zum Richter. Was tut dann der Richter? Er kann ja nicht mittels Polizei den Vater an seinen alten Wohnsitz zurückbringen, in seine Wohnung, die er mittlerweile nicht mehr besitzt. Artikel 301a - da sind wir uns alle einig gewesen, und ich bin froh, wenn die Frau Bundesrätin das auch noch einmal bestätigt - beschreibt auf nette Weise, wie wir es gern haben möchten. Aber in der Praxis können Sie es nicht durchsetzen. Der Dumme ist also derjenige Elternteil, der überhaupt erst fragt. Der schlaue Elternteil zieht einfach um und foutiert sich um Artikel 301a.
Jetzt ist die Frage: Wollen Sie ein solches Gesetz machen? Wir würden ja auch nicht festlegen, dass man innerorts auf der Strasse nicht mehr als 50 Stundenkilometer fahren darf, und dann sagen: Wer aber trotzdem 60 fährt, fährt halt 60. Es braucht Sanktionen. Hier bräuchte es auch Sanktionen, aber selbstverständlich können Sie die nicht vorsehen. Denn es ist ja nicht möglich, dass Sie die persönliche Freiheit faktisch einschränken.
Deshalb habe ich den Einzelantrag gestellt, dass man diesen Artikel streicht. Er ist nicht verfassungskonform. Er führt zu absurden Ergebnissen. Er ist nicht durchsetzbar.
Von mir aus kann der Ständerat dann nochmals über die ganze Sache gehen und sich das noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Es gibt eine gewisse Problematik, insbesondere mit dem Ausland. Es ist ein Problem, wenn ein Elternteil ins Ausland geht, aber auch da hilft Artikel 301a nicht. Wenn ein Elternteil ins Ausland gegangen ist, werden [PAGE 1654] Sie seiner sowieso nicht mehr habhaft, Artikel 301a hin oder her.
Von daher sage ich Ihnen, dieser Artikel muss gestrichen werden. Wir müssen uns mit dem Problem, dass ein Elternteil dem anderen die Kinder entzieht - was nicht in Ordnung ist -, beschäftigen, aber das ist nicht die Lösung.