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Flach Beat · Nationalrat · 2012-09-25

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Die Eltern regeln bei ihrer Trennung grundsätzlich, wie sie das handhaben wollen. Ist vorgesehen, dass die Mutter einer Arbeitstätigkeit nachgeht, ist es wahrscheinlich selbstverständlich, dass sie das Kind woanders in Obhut geben muss; das ist etwas, was dann halt eben zum Alltäglichen gehört. Und ein Wechsel der Kita beispielsweise wäre dann wahrscheinlich auch etwas Alltägliches.

Geht es aber darum, dass die Mutter gesagt hat - ich nehme jetzt ein Beispiel -: "Ich arbeite immer morgens, am Nachmittag bin ich dann aber für das Kind da", und sie ändert dann nach einem Jahr ihre Absicht und sagt: "Jetzt kann ich auch nachmittags arbeiten, deshalb gebe ich das [PAGE 1650] Kind am Nachmittag auch in die Kita", dann ist das eine Änderung der gemeinsamen Sorgepflichten. Dann hat der Vater sehr wohl das Anrecht, auch angehört zu werden. Das heisst ja dann nicht, dass er es verhindern kann, aber mindestens muss er angehört werden, weil das keine alltägliche und vor allem keine dringliche Entscheidung ist.

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